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MITARBEITERBENEFITS · SICHERHEIT
Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung
Was passiert bei einem Unfall am Samstag beim Fußball oder zuhause?
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt vor allem bei Arbeits- und versicherten Wegeunfällen. Eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung kann diesen Schutz ergänzen und – je nach Vertragsgestaltung – auch Freizeitunfälle rund um die Uhr und weltweit einschließen.
Der Arbeitgeber schließt dafür einen gemeinsamen Vertrag für Beschäftigte oder definierte Mitarbeitergruppen ab.
GRUNDLAGEN
Was ist eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung?
Bei einer betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung schließt der Arbeitgeber einen Unfallversicherungsvertrag für eine Gruppe von Beschäftigten ab.
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich Versicherungsnehmer. Die Beschäftigten werden als versicherte Personen in den Vertrag einbezogen.
Welche Personen versichert sind, wann Versicherungsschutz besteht und welche Leistungen vereinbart wurden, richtet sich nach der konkreten Vertragsgestaltung.
Versicherungsnehmer
Der Arbeitgeber schließt den Gruppenvertrag ab.
Einbezogene Beschäftigte
Versichert sind die im Vertrag einbezogenen Beschäftigten.
Vertraglich festgelegt
Der Schutz richtet sich nach vereinbarten Leistungen, Versicherungssummen und Versicherungsbedingungen.
ZWEI UNTERSCHIEDLICHE SYSTEME
Gesetzliche Unfallversicherung und betriebliche Gruppen-Unfallversicherung
An den versicherten Zusammenhang gebunden
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Beschäftigte insbesondere im Zusammenhang mit:
- Arbeitsunfällen
- versicherten Wegeunfällen
- anerkannten Berufskrankheiten
Sie ist an die gesetzlich versicherte Tätigkeit beziehungsweise den versicherten Zusammenhang gebunden.
Zusätzliche private Unfallversicherung
Je nach Vertragsgestaltung kann sie auch Unfälle außerhalb der beruflichen Tätigkeit einschließen.
Bei einem entsprechenden 24-Stunden-Schutz können beispielsweise auch Freizeitunfälle erfasst sein.
GELTUNGSBEREICH
Unfälle passieren nicht nur während der Arbeitszeit
Eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung kann so gestaltet werden, dass Versicherungsschutz rund um die Uhr besteht.
Je nach vereinbartem Schutz können damit beispielsweise auch Unfälle zu Hause, beim Sport, in der Freizeit, im Urlaub oder auf privaten Wegen erfasst sein.
Unfall während der Arbeit
Hier ist zunächst die gesetzliche Unfallversicherung relevant. Der betriebliche Gruppenvertrag kann den vorhandenen Schutz ergänzen.
Sturz mit dem Fahrrad
Ein Freizeitunfall kann bei entsprechend vereinbartem 24-Stunden-Schutz erfasst sein.
Unfall auf Reisen
Bei entsprechenden SIGNAL-IDUNA-Lösungen kann der Versicherungsschutz weltweit gelten.
DAUERHAFTE UNFALLFOLGEN
Was bedeutet Invalidität?
Von Invalidität spricht man in der privaten Unfallversicherung, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führt.
Der Invaliditätsgrad beschreibt den Umfang dieser dauerhaften Beeinträchtigung.
Die Höhe einer möglichen Invaliditätsleistung hängt unter anderem vom festgestellten Invaliditätsgrad, der vereinbarten Versicherungssumme, der vereinbarten Leistungsstaffel, einer gegebenenfalls vereinbarten Progression und dem gewählten Tarif ab.
LEISTUNGSUMFANG
Welche Leistungen können vereinbart werden?
Der konkrete Leistungsumfang einer betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung kann unterschiedlich gestaltet werden. Je nach Tarif und Vertragsgestaltung können beispielsweise folgende Leistungen vorgesehen sein:
Invaliditätsleistung
Kapitalleistung bei dauerhaften unfallbedingten Beeinträchtigungen.
Unfall-Rentenkapital
Je nach Vertragsgestaltung kann bei schweren Unfallfolgen eine zusätzliche Leistung vorgesehen sein.
Krankenhaustagegeld
Für einen unfallbedingten Krankenhausaufenthalt kann ein vereinbarter Tagessatz vorgesehen sein.
Reha-Management
Unterstützung bei Rehabilitation und der weiteren Versorgung nach schweren Unfallfolgen.
Bergungs- und Transportkosten
Tariflich können Kosten für Bergung und notwendige Transporte berücksichtigt sein.
Kosmetische Operationen
Kosten zur Behandlung sichtbarer unfallbedingter Verletzungsfolgen können tariflich versichert sein.
Psychologische Soforthilfe
Je nach Tarif kann nach einem versicherten Unfall psychologische Unterstützung vorgesehen sein.
Todesfallleistung
Für den Todesfall kann eine vereinbarte Kapitalleistung vorgesehen werden.
JE NACH TARIF
Manche Tarife erweitern den klassischen Unfallbegriff
Je nach gewähltem Tarif können zusätzliche Ereignisse oder Unfallursachen in den Versicherungsschutz einbezogen sein.
AUFNAHME
Der Schutz lässt sich für Gruppen organisieren
Bei entsprechenden SIGNAL-IDUNA-Gruppenlösungen können Beschäftigte grundsätzlich ohne individuelle Gesundheitsfragen in den Versicherungsschutz einbezogen werden.
Tarifliche Voraussetzungen und die konkrete versicherbare Personengruppe müssen dennoch berücksichtigt werden.
TÄTIGKEIT UND RISIKO
Nicht jede Tätigkeit hat dasselbe Unfallrisiko
Der Arbeitsalltag eines kaufmännischen Mitarbeiters unterscheidet sich deutlich von dem eines Monteurs, Handwerkers oder Beschäftigten auf einer Baustelle.
Je nach Tarif können unterschiedliche Tätigkeiten beziehungsweise Risikogruppen bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden.
VERTRAGSGESTALTUNG
Wer erhält im Leistungsfall die Versicherungsleistung?
Unmittelbarer Anspruch
Die versicherte Person besitzt im Rahmen der vereinbarten Vertragsgestaltung einen unmittelbaren Anspruch gegenüber dem Versicherer.
Eine fällige Versicherungsleistung kann direkt an die versicherte Person gezahlt werden.
Arbeitgeber zunächst anspruchsberechtigt
Der Arbeitgeber ist zunächst anspruchsberechtigt.
Eine fällige Versicherungsleistung wird entsprechend der vertraglichen Gestaltung zunächst an den Arbeitgeber gezahlt.
STEUERN UND SOZIALVERSICHERUNG
Direktanspruch und steuerliche Behandlung hängen zusammen
Beiträge des Arbeitgebers können bei entsprechender betrieblicher Veranlassung grundsätzlich als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
Die lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung hängt jedoch unter anderem von der Vertragsgestaltung und einem möglichen Direktanspruch der Beschäftigten ab.
Arbeitgeberbeiträge können grundsätzlich als Arbeitslohn beziehungsweise geldwerter Vorteil zu behandeln sein.
Die steuerliche Behandlung kann anders erfolgen und insbesondere im Leistungsfall relevant werden.
Pauschale Aussagen zur Steuerfreiheit sind ohne Prüfung der konkreten Vertragsgestaltung nicht sinnvoll. Die Behandlung sollte mit Steuerberatung beziehungsweise Lohnbüro abgestimmt werden. Diese Seite ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
VERSICHERTE MITARBEITER
Gesamte Belegschaft oder definierte Personengruppen
Eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung kann je nach Vertragsgestaltung für die gesamte Belegschaft oder für sachlich definierte Mitarbeitergruppen eingerichtet werden.
Dabei können beispielsweise folgende Aspekte berücksichtigt werden:
KOSTENFAKTOREN
Der Beitrag hängt von mehreren Faktoren ab
Für eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung gibt es keinen einheitlichen Pauschalbeitrag.
Je nach Gruppengröße und Tarifgestaltung kann sich die Kalkulation pro versicherter Person verändern.
ABGRENZUNG
Eine Unfallversicherung ist keine Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung
Die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung hat eine klar abgegrenzte Aufgabe. Sie leistet für versicherte Unfallereignisse und deren vertraglich erfasste Folgen.
UNTERSCHIEDLICHE ARBEITSALLTAGE
Ein Büroarbeitsplatz hat andere Unfallrisiken als Werkstatt, Produktion oder Baustelle
Büro und Dienstleistung
Auch bei geringer beruflicher Unfallgefahr können Freizeit- und private Unfälle relevant sein.
Handwerk und Produktion
Zusätzlich können berufliche Tätigkeiten mit erhöhtem Unfallrisiko bestehen.
Bau und GaLaBau
Baustellen, Maschinen und körperliche Tätigkeiten prägen den Arbeitsalltag.
GaLaBau ansehenFührungskräfte
Auch für definierte Mitarbeitergruppen können eigene Versicherungssummen oder Leistungsumfänge vereinbart werden.
VERWALTUNG
Ein Gruppenvertrag verändert sich mit der Belegschaft
Während der Laufzeit können sich Mitarbeiterzahl, Tätigkeiten und Personengruppen verändern.
Solche Veränderungen sollten bei der laufenden Vertragsverwaltung berücksichtigt werden.
FAQ
Häufige Fragen zur betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung
Ist die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung dasselbe wie die gesetzliche Unfallversicherung?
Nein. Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein gesetzliches Sozialversicherungssystem. Die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung ist eine zusätzliche private Unfallversicherung.
Sind Freizeitunfälle versichert?
Bei entsprechend vereinbartem 24-Stunden-Schutz können auch Freizeitunfälle versichert sein. Maßgeblich ist die konkrete Vertragsgestaltung.
Kann der Versicherungsschutz weltweit gelten?
Bei entsprechenden SIGNAL-IDUNA-Lösungen kann weltweiter Versicherungsschutz vereinbart sein. Der konkrete Umfang richtet sich nach dem Vertrag.
Was ist Invalidität?
Invalidität liegt in der privaten Unfallversicherung vor, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führt.
Muss ich als Arbeitgeber immer die gesamte Belegschaft versichern?
Nein. Je nach Gestaltung können auch sachlich definierte Mitarbeitergruppen versichert werden.
Wir sind nur ein kleines Team. Ab wie vielen Personen ist eine Gruppenlösung grundsätzlich möglich?
Bei entsprechenden SIGNAL-IDUNA-Lösungen sind Gruppenverträge grundsätzlich bereits ab drei versicherten Personen möglich. Tarifliche Voraussetzungen sind zu beachten.
Was bedeutet Direktanspruch?
Bei einem Direktanspruch besitzt die versicherte Person im Rahmen der Vertragsgestaltung einen unmittelbaren Anspruch gegenüber dem Versicherer.
Ersetzt die Gruppen-Unfallversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Nein. Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
