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MITARBEITERBENEFITS · SICHERHEIT

Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung

Was passiert bei einem Unfall am Samstag beim Fußball oder zuhause?

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt vor allem bei Arbeits- und versicherten Wegeunfällen. Eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung kann diesen Schutz ergänzen und – je nach Vertragsgestaltung – auch Freizeitunfälle rund um die Uhr und weltweit einschließen.

Der Arbeitgeber schließt dafür einen gemeinsamen Vertrag für Beschäftigte oder definierte Mitarbeitergruppen ab.

GRUNDLAGEN

Was ist eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung?

Bei einer betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung schließt der Arbeitgeber einen Unfallversicherungsvertrag für eine Gruppe von Beschäftigten ab.

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich Versicherungsnehmer. Die Beschäftigten werden als versicherte Personen in den Vertrag einbezogen.

Welche Personen versichert sind, wann Versicherungsschutz besteht und welche Leistungen vereinbart wurden, richtet sich nach der konkreten Vertragsgestaltung.

ARBEITGEBER

Versicherungsnehmer

Der Arbeitgeber schließt den Gruppenvertrag ab.

VERSICHERTE PERSONEN

Einbezogene Beschäftigte

Versichert sind die im Vertrag einbezogenen Beschäftigten.

VERSICHERUNGSSCHUTZ

Vertraglich festgelegt

Der Schutz richtet sich nach vereinbarten Leistungen, Versicherungssummen und Versicherungsbedingungen.

ZWEI UNTERSCHIEDLICHE SYSTEME

Gesetzliche Unfallversicherung und betriebliche Gruppen-Unfallversicherung

GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG

An den versicherten Zusammenhang gebunden

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Beschäftigte insbesondere im Zusammenhang mit:

  • Arbeitsunfällen
  • versicherten Wegeunfällen
  • anerkannten Berufskrankheiten

Sie ist an die gesetzlich versicherte Tätigkeit beziehungsweise den versicherten Zusammenhang gebunden.

BETRIEBLICHE GRUPPEN-UNFALLVERSICHERUNG

Zusätzliche private Unfallversicherung

Je nach Vertragsgestaltung kann sie auch Unfälle außerhalb der beruflichen Tätigkeit einschließen.

Bei einem entsprechenden 24-Stunden-Schutz können beispielsweise auch Freizeitunfälle erfasst sein.

Die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung ersetzt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Sie ergänzt den vorhandenen Schutz.

GELTUNGSBEREICH

Unfälle passieren nicht nur während der Arbeitszeit

Eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung kann so gestaltet werden, dass Versicherungsschutz rund um die Uhr besteht.

Je nach vereinbartem Schutz können damit beispielsweise auch Unfälle zu Hause, beim Sport, in der Freizeit, im Urlaub oder auf privaten Wegen erfasst sein.

BAUSTELLE

Unfall während der Arbeit

Hier ist zunächst die gesetzliche Unfallversicherung relevant. Der betriebliche Gruppenvertrag kann den vorhandenen Schutz ergänzen.

WOCHENENDE

Sturz mit dem Fahrrad

Ein Freizeitunfall kann bei entsprechend vereinbartem 24-Stunden-Schutz erfasst sein.

URLAUB

Unfall auf Reisen

Bei entsprechenden SIGNAL-IDUNA-Lösungen kann der Versicherungsschutz weltweit gelten.

Ob und in welchem Umfang ein konkreter Unfall versichert ist, richtet sich immer nach der Vertragsgestaltung und den Versicherungsbedingungen.

DAUERHAFTE UNFALLFOLGEN

Was bedeutet Invalidität?

Von Invalidität spricht man in der privaten Unfallversicherung, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führt.

Der Invaliditätsgrad beschreibt den Umfang dieser dauerhaften Beeinträchtigung.

Die Höhe einer möglichen Invaliditätsleistung hängt unter anderem vom festgestellten Invaliditätsgrad, der vereinbarten Versicherungssumme, der vereinbarten Leistungsstaffel, einer gegebenenfalls vereinbarten Progression und dem gewählten Tarif ab.

LEISTUNGSUMFANG

Welche Leistungen können vereinbart werden?

Der konkrete Leistungsumfang einer betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung kann unterschiedlich gestaltet werden. Je nach Tarif und Vertragsgestaltung können beispielsweise folgende Leistungen vorgesehen sein:

Invaliditätsleistung

Kapitalleistung bei dauerhaften unfallbedingten Beeinträchtigungen.

Unfall-Rentenkapital

Je nach Vertragsgestaltung kann bei schweren Unfallfolgen eine zusätzliche Leistung vorgesehen sein.

Krankenhaustagegeld

Für einen unfallbedingten Krankenhausaufenthalt kann ein vereinbarter Tagessatz vorgesehen sein.

Reha-Management

Unterstützung bei Rehabilitation und der weiteren Versorgung nach schweren Unfallfolgen.

Bergungs- und Transportkosten

Tariflich können Kosten für Bergung und notwendige Transporte berücksichtigt sein.

Kosmetische Operationen

Kosten zur Behandlung sichtbarer unfallbedingter Verletzungsfolgen können tariflich versichert sein.

Psychologische Soforthilfe

Je nach Tarif kann nach einem versicherten Unfall psychologische Unterstützung vorgesehen sein.

Todesfallleistung

Für den Todesfall kann eine vereinbarte Kapitalleistung vorgesehen werden.

Nicht jede genannte Leistung ist automatisch Bestandteil jedes Vertrages. Art, Höhe und Voraussetzungen richten sich nach dem gewählten Versicherungsschutz.

JE NACH TARIF

Manche Tarife erweitern den klassischen Unfallbegriff

Je nach gewähltem Tarif können zusätzliche Ereignisse oder Unfallursachen in den Versicherungsschutz einbezogen sein.

Unfälle durch Eigenbewegungen
bestimmte Infektionen
Nahrungsmittelvergiftungen
bestimmte Impfschäden
bestimmte Bewusstseinsstörungen
Unfallereignisse im Zusammenhang mit Herzinfarkt oder Schlaganfall
bestimmte tauchtypische Gesundheitsschäden
Wichtiger Hinweis: Nicht jede Erkrankung ist dadurch automatisch versichert. Ein Herzinfarkt, Schlaganfall oder eine Infektion ist nicht allein deshalb automatisch ein versichertes Unfallereignis. Maßgeblich sind die konkreten tariflichen Definitionen und Versicherungsbedingungen.

AUFNAHME

Der Schutz lässt sich für Gruppen organisieren

Bei entsprechenden SIGNAL-IDUNA-Gruppenlösungen können Beschäftigte grundsätzlich ohne individuelle Gesundheitsfragen in den Versicherungsschutz einbezogen werden.

Tarifliche Voraussetzungen und die konkrete versicherbare Personengruppe müssen dennoch berücksichtigt werden.

TÄTIGKEIT UND RISIKO

Nicht jede Tätigkeit hat dasselbe Unfallrisiko

Der Arbeitsalltag eines kaufmännischen Mitarbeiters unterscheidet sich deutlich von dem eines Monteurs, Handwerkers oder Beschäftigten auf einer Baustelle.

Je nach Tarif können unterschiedliche Tätigkeiten beziehungsweise Risikogruppen bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden.

Verwaltung
Außendienst
handwerkliche Tätigkeiten
Produktion
Baustelle
Führungskräfte
Der Versicherungsschutz sollte zum tatsächlichen Arbeitsalltag der versicherten Mitarbeiter passen.
Die konkrete tarifliche Eingruppierung richtet sich nach Tätigkeit und Versicherungsbedingungen.

VERTRAGSGESTALTUNG

Wer erhält im Leistungsfall die Versicherungsleistung?

MIT DIREKTANSPRUCH

Unmittelbarer Anspruch

Die versicherte Person besitzt im Rahmen der vereinbarten Vertragsgestaltung einen unmittelbaren Anspruch gegenüber dem Versicherer.

Eine fällige Versicherungsleistung kann direkt an die versicherte Person gezahlt werden.

OHNE DIREKTANSPRUCH

Arbeitgeber zunächst anspruchsberechtigt

Der Arbeitgeber ist zunächst anspruchsberechtigt.

Eine fällige Versicherungsleistung wird entsprechend der vertraglichen Gestaltung zunächst an den Arbeitgeber gezahlt.

Keine Variante ist pauschal besser. Die Wahl kann insbesondere steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen haben. Die konkrete Gestaltung sollte fachlich und steuerlich geprüft werden.

STEUERN UND SOZIALVERSICHERUNG

Direktanspruch und steuerliche Behandlung hängen zusammen

Beiträge des Arbeitgebers können bei entsprechender betrieblicher Veranlassung grundsätzlich als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.

Die lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung hängt jedoch unter anderem von der Vertragsgestaltung und einem möglichen Direktanspruch der Beschäftigten ab.

Mit Direktanspruch

Arbeitgeberbeiträge können grundsätzlich als Arbeitslohn beziehungsweise geldwerter Vorteil zu behandeln sein.

Ohne Direktanspruch

Die steuerliche Behandlung kann anders erfolgen und insbesondere im Leistungsfall relevant werden.

Konkrete Gestaltung prüfen

Pauschale Aussagen zur Steuerfreiheit sind ohne Prüfung der konkreten Vertragsgestaltung nicht sinnvoll. Die Behandlung sollte mit Steuerberatung beziehungsweise Lohnbüro abgestimmt werden. Diese Seite ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

VERSICHERTE MITARBEITER

Gesamte Belegschaft oder definierte Personengruppen

Eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung kann je nach Vertragsgestaltung für die gesamte Belegschaft oder für sachlich definierte Mitarbeitergruppen eingerichtet werden.

Dabei können beispielsweise folgende Aspekte berücksichtigt werden:

unterschiedliche Tätigkeiten
unterschiedliche Risikogruppen
unterschiedliche Versicherungssummen
Führungskräfte
neue Beschäftigte
ausscheidende Beschäftigte
Die Gruppenbildung sollte nachvollziehbar, sachlich begründet und arbeitsrechtlich zulässig ausgestaltet sein.

KOSTENFAKTOREN

Der Beitrag hängt von mehreren Faktoren ab

Für eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung gibt es keinen einheitlichen Pauschalbeitrag.

Anzahl der versicherten Personen
Tätigkeit und Risikogruppe
gewünschte Versicherungssummen
vereinbarter Leistungsumfang
zusätzliche Leistungserweiterungen
Geltungsbereich
Vertragsgestaltung

Je nach Gruppengröße und Tarifgestaltung kann sich die Kalkulation pro versicherter Person verändern.

ABGRENZUNG

Eine Unfallversicherung ist keine Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung

Die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung hat eine klar abgegrenzte Aufgabe. Sie leistet für versicherte Unfallereignisse und deren vertraglich erfasste Folgen.

keine gesetzliche oder private Krankenversicherung
keine Berufsunfähigkeitsversicherung
kein Ersatz der gesetzlichen Unfallversicherung
keine allgemeine Absicherung gegen Krankheiten
keine Sachversicherung
Nicht jede Verletzung und nicht jede Erkrankung führt automatisch zu einer Leistung aus der Unfallversicherung. Ob ein konkreter Unfall zu einer Leistung führt, richtet sich nach dem vereinbarten Unfallbegriff, den Leistungen und den Versicherungsbedingungen.

UNTERSCHIEDLICHE ARBEITSALLTAGE

Ein Büroarbeitsplatz hat andere Unfallrisiken als Werkstatt, Produktion oder Baustelle

Büro und Dienstleistung

Auch bei geringer beruflicher Unfallgefahr können Freizeit- und private Unfälle relevant sein.

Handwerk und Produktion

Zusätzlich können berufliche Tätigkeiten mit erhöhtem Unfallrisiko bestehen.

Bau und GaLaBau

Baustellen, Maschinen und körperliche Tätigkeiten prägen den Arbeitsalltag.

GaLaBau ansehen

Führungskräfte

Auch für definierte Mitarbeitergruppen können eigene Versicherungssummen oder Leistungsumfänge vereinbart werden.

VERWALTUNG

Ein Gruppenvertrag verändert sich mit der Belegschaft

Während der Laufzeit können sich Mitarbeiterzahl, Tätigkeiten und Personengruppen verändern.

Solche Veränderungen sollten bei der laufenden Vertragsverwaltung berücksichtigt werden.

neue Mitarbeiter
ausscheidende Mitarbeiter
veränderte Tätigkeiten
Wechsel von Risikogruppen
Änderungen von Versicherungssummen
Änderungen des gewünschten Leistungsumfangs

FAQ

Häufige Fragen zur betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung

Ist die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung dasselbe wie die gesetzliche Unfallversicherung?

Nein. Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein gesetzliches Sozialversicherungssystem. Die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung ist eine zusätzliche private Unfallversicherung.

Sind Freizeitunfälle versichert?

Bei entsprechend vereinbartem 24-Stunden-Schutz können auch Freizeitunfälle versichert sein. Maßgeblich ist die konkrete Vertragsgestaltung.

Kann der Versicherungsschutz weltweit gelten?

Bei entsprechenden SIGNAL-IDUNA-Lösungen kann weltweiter Versicherungsschutz vereinbart sein. Der konkrete Umfang richtet sich nach dem Vertrag.

Was ist Invalidität?

Invalidität liegt in der privaten Unfallversicherung vor, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führt.

Muss ich als Arbeitgeber immer die gesamte Belegschaft versichern?

Nein. Je nach Gestaltung können auch sachlich definierte Mitarbeitergruppen versichert werden.

Wir sind nur ein kleines Team. Ab wie vielen Personen ist eine Gruppenlösung grundsätzlich möglich?

Bei entsprechenden SIGNAL-IDUNA-Lösungen sind Gruppenverträge grundsätzlich bereits ab drei versicherten Personen möglich. Tarifliche Voraussetzungen sind zu beachten.

Was bedeutet Direktanspruch?

Bei einem Direktanspruch besitzt die versicherte Person im Rahmen der Vertragsgestaltung einen unmittelbaren Anspruch gegenüber dem Versicherer.

Ersetzt die Gruppen-Unfallversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nein. Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllen unterschiedliche Aufgaben.