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KRANKENVERSICHERUNG · BEAMTE

PKV und Beihilfe für Beamte

Warum versichern Beamte häufig nur 20, 30 oder 50 Prozent ihrer Krankheitskosten privat?

Weil der Dienstherr über die Beihilfe bereits einen Teil der beihilfefähigen Kosten übernimmt. Die private Krankenversicherung ergänzt dann den verbleibenden Anteil.

Was dabei konkret gilt, unterscheidet sich nach Dienstherr, Bundesland und persönlichem Status.

Genau deshalb lohnt sich zuerst der Blick auf Ihre Beihilfe – und erst danach auf den passenden PKV-Schutz.

BeihilfePKVFamilieGesundheitRuhestand
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DER ENTSCHEIDENDE UNTERSCHIED

Sie versichern als Beamter häufig nicht 100 Prozent Ihrer Krankheitskosten privat.

Bei klassischer individueller Beihilfe übernimmt der Dienstherr einen Teil der beihilfefähigen Kosten.

Die private Krankenversicherung wird dann so gewählt, dass sie den verbleibenden Anteil ergänzt.

Deshalb wird bei Beamten häufig von beihilfekonformen Tarifen beziehungsweise Restkostenabsicherung gesprochen.

BEIHILFE

Der Dienstherr beteiligt sich an beihilfefähigen Kosten.

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PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Sichert den verbleibenden versicherbaren Anteil nach Tarif ab.

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GESAMTKONZEPT

Beihilfe und PKV müssen zusammenpassen.

Die konkrete Beihilfe richtet sich unter anderem nach Dienstherr, Bundesland und persönlichem Status.

KOSTENLOSER GUIDE

Sicher in den Staatsdienst starten

Was gilt bei Beihilfe und Krankenversicherung?

Was verändert sich zwischen Widerruf, Probe und Lebenszeit?

Und welche weiteren Absicherungen sollten Beamtenanwärter kennen?

Der Guide fasst die wichtigsten Entscheidungen für Beamtenanwärter, Referendare und Berufseinsteiger im Staatsdienst verständlich zusammen.

  • Beamtenstatus
  • Beihilfe & Heilfürsorge
  • PKV & Anwärterbeitrag
  • Gesundheitsprüfung
  • Dienstunfähigkeit
  • Haftpflicht & Unfall
GUIDE FÜR BEAMTENANWÄRTER ANSEHEN

BEIHILFE

Bund, Bundesland und Status können einen Unterschied machen

Beihilfevorschriften unterscheiden sich. Für Ihre konkrete Regelung sind vor allem diese Punkte maßgeblich:

  • ob Bund oder Land Dienstherr ist
  • in welchem Bundesland das Beamtenverhältnis besteht
  • welcher persönliche Status vorliegt
  • ob berücksichtigungsfähige Angehörige vorhanden sind
  • ob Kinder vorhanden sind
  • ob individuelle oder pauschale Beihilfe zur Auswahl steht
Deshalb sollte eine Beamten-PKV nie losgelöst von der konkreten Beihilfesituation betrachtet werden.

IHRE BEIHILFE

Was gilt bei Ihrem Dienstherrn?

Bund und Länder haben unterschiedliche Beihilfevorschriften.

Wählen Sie Ihren Dienstherrn beziehungsweise Ihr Bundesland und sehen Sie sich direkt die dort geltenden Regelungen an.

Direkt zur Beihilfe: Bund · Baden-Württemberg · Bayern · Berlin · Brandenburg · Bremen · Hamburg · Hessen · Mecklenburg-Vorpommern · Niedersachsen · Nordrhein-Westfalen · Rheinland-Pfalz · Saarland · Sachsen · Sachsen-Anhalt · Schleswig-Holstein · Thüringen

ZWEI UNTERSCHIEDLICHE BEIHILFEWEGE

Individuelle Beihilfe oder pauschale Beihilfe?

In verschiedenen Bundesländern kann neben der klassischen individuellen Beihilfe auch eine pauschale Beihilfe angeboten werden. Die Systeme funktionieren unterschiedlich und können langfristige Auswirkungen auf die Krankenversicherungsentscheidung haben.

INDIVIDUELLE BEIHILFE

Aufwendungen und Restkosten

Der Dienstherr beteiligt sich an beihilfefähigen Krankheitskosten. Die private Krankenversicherung ergänzt den verbleibenden Anteil.

PAUSCHALE BEIHILFE

Beteiligung am Beitrag

Je nach Bundesland kann alternativ eine pauschale Beteiligung des Dienstherrn am Beitrag zur Krankenversicherung vorgesehen sein.

Welche Wahlmöglichkeiten und Folgen bestehen, muss anhand der konkreten Beihilfevorschriften geprüft werden.

LEISTUNGEN

Nicht nur die Beihilfequote entscheidet

Die private Krankenversicherung sollte nicht nur rechnerisch den Restkostenanteil ergänzen. Genauso wichtig ist, welche Leistungen tatsächlich vereinbart werden.

AMBULANTE BEHANDLUNG

Zum Beispiel ärztliche Behandlung, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel – abhängig vom Tarif.

KRANKENHAUS

Stationäre Leistungen und mögliche Wahlleistungen – abhängig vom Tarif.

ZAHN

Zahnbehandlung und Zahnersatz – abhängig vom Tarif.

PSYCHOTHERAPIE

Leistungsumfang und Voraussetzungen können sich tariflich unterscheiden.

HEIL- UND HILFSMITTEL

Hier zählen Leistungskatalog, Erstattungsgrenzen und die jeweiligen Voraussetzungen des Tarifs.

BEIHILFEERGÄNZUNG

Auch dort, wo Beihilfe und Grundtarif nicht vollständig ineinandergreifen, können ergänzende Tarifbausteine eine Rolle spielen.

OFT ÜBERSEHEN

Beihilfe und PKV ergeben nicht automatisch überall 100 Prozent Erstattung

Nicht jede Ausgabe ist automatisch vollständig beihilfefähig und nicht jede tarifliche Leistung gleicht jede mögliche Lücke aus.

Deshalb kann neben dem eigentlichen beihilfekonformen Schutz der Krankenversicherung ein Beihilfeergänzungstarif infrage kommen.

Ob und in welchem Umfang ein solcher Baustein sinnvoll ist, hängt von Beihilfevorschriften und Tarif ab.

FAMILIE

Kinder und Partner verändern die Rechnung

Mit Kindern oder einem berücksichtigungsfähigen Partner kann sich der Beihilfeanspruch verändern – und damit auch der Anteil, der privat abgesichert werden muss.

Welche Einkommensgrenzen und Voraussetzungen gelten, richtet sich nach dem jeweiligen Beihilferecht.

Gerade bei Familien lohnt sich deshalb die Betrachtung des gesamten Systems und nicht nur des eigenen PKV-Beitrags.

BEAMTENANWÄRTER & REFERENDARE

Der Start in den Staatsdienst hat eigene Regeln.

Als Beamtenanwärter oder Referendar können Sie bereits beihilfeberechtigt sein.

Gleichzeitig unterscheiden sich Beiträge, Tarifmöglichkeiten und die spätere Absicherung teilweise deutlich vom Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

Deshalb sollte nicht nur der günstige Einstieg betrachtet werden, sondern auch, wie sich der Schutz später weiterentwickelt.

Der günstige Einstieg allein sollte nicht die Entscheidung bestimmen. Wichtig ist auch, wie der Schutz später weitergeführt werden kann.

STATUS ZUERST KLÄREN

Erst Dienstherr und Status klären

  • Dienstherr und Beihilfevorschrift
  • Beamtenrechtlicher Status
  • Übergang in spätere Dienstphasen
  • Langfristig gewünschte Leistungen

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17 Seiten für Beamtenanwärter und Referendare zu Beihilfe, PKV, Gesundheitsprüfung, Dienstunfähigkeit, Haftpflicht, Unfall und den wichtigsten Entscheidungen zum Start.

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VOR DEM ABSCHLUSS

Gesundheitsfragen gehören zur PKV-Prüfung

Auch bei Beamten erfolgt vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung grundsätzlich eine Risikoprüfung nach den jeweiligen Annahmeregeln.

Gesundheitsangaben müssen vollständig und korrekt beantwortet werden. Bereits bestehende Erkrankungen oder Behandlungen können für die Annahme relevant sein.

BESONDERE ZUGANGSMÖGLICHKEIT

Die Öffnungsaktion kann bei Vorerkrankungen wichtig werden

Für bestimmte Beamte und Angehörige gibt es innerhalb der privaten Krankenversicherung eine besondere Öffnungsaktion. Sie kann den Zugang zur privaten Krankenversicherung unter festgelegten Voraussetzungen erleichtern.

Für die Öffnungsaktion gelten feste Voraussetzungen und Fristen. Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, ob sie im konkreten Fall relevant ist.

Bei gesundheitlichen Vorerkrankungen kann der Zeitpunkt der Prüfung deshalb besonders wichtig sein.

LANGFRISTIG DENKEN

Die Entscheidung endet nicht mit dem ersten Dienstjahr

Eine private Krankenversicherung begleitet Beamte häufig über Jahrzehnte. Deshalb sollte nicht nur betrachtet werden: „Was kostet mich die PKV heute?“

Beihilfe im Ruhestand

Wie entwickelt sich die Beihilfesituation im Ruhestand und welcher Anteil bleibt abzusichern?

Leistungen langfristig

Welche Leistungen sollen langfristig erhalten bleiben und wie funktioniert der Tarif im Alter?

Alterungsrückstellungen

Welche Rolle spielen die tariflich vorgesehenen Alterungsrückstellungen?

Flexibilität

Wie flexibel ist der Versicherungsschutz innerhalb des Systems?

BEITRAG

Der günstigste Tarif ist nicht automatisch die beste Lösung

Bei Beamten kann der zu versichernde Restkostenanteil dazu führen, dass der PKV-Beitrag auf den ersten Blick attraktiv erscheint. Eine Entscheidung sollte trotzdem nicht nur über den Einstiegspreis getroffen werden.

LeistungsumfangBeihilfekonformitätlangfristige Tarifstrukturpersönliche Situation
Der heutige Beitrag ist nur ein Teil der Entscheidung. Genauso wichtig ist, welche Leistungen der Tarif langfristig absichern soll.

IHRE AUSGANGSLAGE

Diese Punkte sollten vor der Tarifauswahl klar sein

Wer ist Ihr Dienstherr?
Welche Beihilfevorschriften gelten?
Wie hoch ist Ihr persönlicher Beihilfeanspruch?
Gibt es Kinder oder berücksichtigungsfähige Angehörige?
Ist pauschale Beihilfe eine mögliche Alternative?
Welche Leistungen sind Ihnen wichtig?
Gibt es gesundheitliche Themen, die für die Risikoprüfung relevant sein können?
Ist eine Öffnungsaktion möglicherweise relevant?
Wie soll der Schutz langfristig aussehen?

PKV FÜR BEAMTE PRÜFEN

Nicht zuerst den Tarif auswählen

Bei Beamten sollte die Reihenfolge umgekehrt sein: Zuerst die Beihilfe- und Lebenssituation klären. Dann festlegen, welche Leistungen wichtig sind. Erst danach den passenden Schutz der Krankenversicherung auswählen.

1BEIHILFE KLÄREN
2LEISTUNGEN FESTLEGEN
3GESUNDHEIT / ANNAHME PRÜFEN
4TARIF AUSWÄHLEN

NÄCHSTER SCHRITT

Welche Beihilfe- und PKV-Kombination gilt bei Ihnen?

Wenn Sie Ihren Dienstherrn, Ihren Beihilfeanspruch und die passenden PKV-Leistungen zusammen betrachten möchten, klären wir genau diese Punkte im Gespräch.

FAQ

Häufige Fragen zur PKV für Beamte

Muss ich als Beamter privat krankenversichert sein?

Nein. Welche Wege für Sie offenstehen, richtet sich vor allem danach, wer Ihr Dienstherr ist, welches Beihilfesystem gilt, in welchem Bundesland Sie verbeamtet sind und wie Ihre persönliche Situation aussieht. Neben der klassischen Kombination aus individueller Beihilfe und privater Krankenversicherung können je nach Regelung auch andere Wege möglich sein.

Was bedeutet Beihilfe?

Beihilfe ist die Beteiligung des Dienstherrn an beihilfefähigen Krankheits-, Pflege- und gegebenenfalls weiteren Aufwendungen. Welche Vorschriften und Bemessungssätze gelten, hängt vom jeweiligen Dienstherrn und persönlichen Status ab.

Was versichert die PKV bei Beamten?

Bei klassischer individueller Beihilfe ergänzt eine beihilfekonforme private Krankenversicherung den verbleibenden versicherbaren Anteil. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif.

Was ist eine Restkostenversicherung?

Damit ist die private Krankenversicherung gemeint, die bei beihilfeberechtigten Personen den nach der Beihilfe verbleibenden Anteil absichert.

Was ist ein Beihilfeergänzungstarif?

Ein Beihilfeergänzungstarif kann bestimmte Lücken zwischen Beihilfe und dem vereinbarten Grundschutz schließen. Dafür wird zuerst verglichen, was die Beihilfe übernimmt und was der eigentliche PKV-Tarif leistet. Erst dann zeigt sich, ob überhaupt eine Lücke besteht und welcher ergänzende Baustein dafür gedacht ist.

Was ist pauschale Beihilfe?

In einigen Bundesländern gibt es neben der individuellen Beihilfe eine pauschale Form der Beteiligung des Dienstherrn am Beitrag zur Krankenversicherung. Voraussetzungen und langfristige Folgen unterscheiden sich nach den jeweiligen Regelungen.

Können Kinder und Ehepartner ebenfalls Beihilfe erhalten?

Das kann möglich sein. Voraussetzungen, Einkommensgrenzen und Beihilfeansprüche richten sich jedoch nach dem jeweiligen Beihilferecht und der persönlichen Situation.

Was passiert mit der PKV im Ruhestand?

Auch im Ruhestand können sich Beihilfe und der zu versichernde Anteil verändern. Deshalb sollte die Entscheidung von Anfang an langfristig betrachtet werden.

Was passiert bei Vorerkrankungen?

Gesundheitliche Angaben können Einfluss auf die Risikoprüfung haben. Bei bestimmten Beamten kann außerdem die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung wichtig sein. Dann sollte früh geklärt werden, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Frist für den Zugang gilt.

Ist der günstigste Beamten-PKV-Tarif die beste Wahl?

Nicht automatisch. Neben dem Beitrag sollten insbesondere Leistungsumfang, Beihilfekonformität, persönliche Situation und langfristige Tarifstruktur betrachtet werden.

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WAS ZUSAMMENPASST

Jede Situation ist anders

Dienstherr, Beihilferecht, Familie, Gesundheit und langfristige Ziele müssen zusammenpassen. Erst daraus ergibt sich, welcher Krankenversicherungsschutz sinnvoll ist.

KONTAKT

Persönlich. Verständlich. Bundesweit.

Im ersten Gespräch klären wir Dienstherr, Beihilfeanspruch, Status und die Leistungen, die für Sie wichtig sind.

Jörg Semdner

Generalagentur der SIGNAL IDUNA

Seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche
Seit 2009 für SIGNAL IDUNA tätig

Telefon: +49 172 325 98 14
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