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MOBILITÄT
Ein geleaster Neuwagen braucht andere Entscheidungen als ein Motorrad oder Wohnmobil.
Haftpflicht, Kasko, Kennzeichen oder Fahrradschutz – je nachdem, womit Sie unterwegs sind, gelten unterschiedliche Regeln und Risiken.
Nicht jedes Fahrzeug braucht denselben Versicherungsschutz. Ein Auto wird anders abgesichert als ein E-Scooter, ein Fahrrad anders als ein S-Pedelec und ein Wohnmobil bringt zusätzliche Fragen zu Nutzung, Ausstattung und Reisen mit.
WAS MÖCHTEN SIE ABSICHERN?
Sechs Wege durch die private Mobilität.
AUTO
Haftpflicht ist Pflicht.
Kasko schützt Ihr eigenes Fahrzeug.
Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Ob und in welchem Umfang Sie zusätzlich eine Kaskoversicherung wählen, hängt unter anderem von Fahrzeugwert, Alter, Finanzierung oder Leasing, Beitrag und der Frage ab, welche Schäden Sie selbst tragen könnten.
Kfz-Haftpflicht
Sie schützt im Rahmen der vereinbarten Deckung bei berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Schäden am eigenen Fahrzeug sind darüber grundsätzlich nicht abgesichert.
Teilkasko
Sie leistet bei vereinbarten äußeren Ereignissen, etwa Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturm, Hagel, Überschwemmung sowie versicherten Tierereignissen.
Vollkasko
Sie umfasst die Teilkasko und leistet zusätzlich insbesondere bei selbst verursachten Unfallschäden am eigenen Fahrzeug sowie bei Vandalismus.
ZWEI VARIANTEN.
Premium bietet den umfassenderen Schutz.
Basis und Premium besitzen denselben grundlegenden Kfz-Haftpflichtschutz. Unterschiede liegen vor allem in ausgewählten Kaskoleistungen und Entschädigungsgrenzen.
Ausgewählte Leistungen nach den öffentlich zugänglichen SIGNAL-IDUNA-Produktinformationen, Stand September 2026. Maßgeblich sind Antrag, Versicherungsschein und die vereinbarten Versicherungsbedingungen.
WELCHE BAUSTEINE KÖNNEN ZUSÄTZLICH INTERESSANT SEIN?
Schutzbrief
Organisiert oder ersetzt vereinbarte Hilfe bei Panne, Unfall, Diebstahl und bestimmten Notfällen.
GAP-Deckung
Kann bei geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeugen die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und offener Forderung abfedern.
Rabattschutz
Kann eine Rückstufung nach einem versicherten Schaden im vertraglich vereinbarten Umfang verhindern.
Auslandsschadenschutz
Ergänzt den Schutz, wenn Sie im Ausland unverschuldet durch ein dort versichertes Fahrzeug geschädigt werden.
Fahrer- und Personenschutz
Kann Lücken bei unfallbedingten Personenschäden des Fahrers oder weiterer Insassen schließen.
Werkstatt & Sorglos-Kasko
Je nach Wahl erfolgt die Reparatur über eine Partnerwerkstatt oder mit freier Werkstattwahl. Der passende Weg hängt von Ihren Prioritäten ab.
ELEKTROAUTO
Beim E-Auto kommt der Akku als eigenes Risiko hinzu.
Für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge können zusätzliche Kaskoleistungen wichtig sein. Dazu zählen je nach vereinbartem Schutz Leistungen für Antriebsakku, Ladekabel, Ladezubehör, Entsorgungs- und Diagnostikkosten sowie ein erweiterter Schutz während des Ladevorgangs.
Die Allgefahrendeckung für den Antriebsakku ist nach aktueller Produktdarstellung Bestandteil des Premium-E-Pakets. Maßgeblich bleibt der konkret vereinbarte Umfang.
NÄCHSTER SCHRITT
Auto passend zu Nutzung und Wert absichern.
MOTORRAD
Kfz-Schutz, angepasst an Maschine und Saison.
Auch für Motorräder ist die Kfz-Haftpflicht erforderlich. Teil- oder Vollkasko können den Schutz für die eigene Maschine ergänzen. Wert, Alter, Nutzung, Fahrerkreis und Selbstbeteiligung beeinflussen die Entscheidung.
- Saisonkennzeichen bei zeitlich begrenzter Nutzung
- Teilkasko unter anderem für versicherten Diebstahl
- Vollkasko zusätzlich für selbst verursachte Unfallschäden
- Sonderzubehör einschließlich Gepäcksystem nach aktuellem Tarifumfang
Schutzkleidung, Zubehör und E-Antrieb
Die aktuelle SIGNAL-IDUNA-Produktdarstellung nennt Schutz für Helm und Schutzbekleidung im Zusammenhang mit versicherten Ereignissen, Sonderzubehör samt Gepäcksystem sowie erweiterte Leistungen für E-Motorräder. Umfang und Voraussetzungen unterscheiden sich nach gewähltem Schutz.
NÄCHSTER SCHRITT
Motorradschutz direkt berechnen oder persönlich besprechen.
MOPED · MOFA · ROLLER
Kleine Fahrzeuge brauchen ein eigenes Versicherungskennzeichen.
Für viele Kleinkrafträder ist eine eigene Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Der Nachweis erfolgt über das Versicherungskennzeichen. Das Versicherungsjahr beginnt regelmäßig am 1. März; das Kennzeichen wird deshalb jährlich erneuert.
Eine Teilkasko kann je nach Produktlage ergänzend gewählt werden, etwa für versicherten Diebstahl oder bestimmte Naturereignisse.
NÄCHSTER SCHRITT
Versicherungskennzeichen und Schutz passend auswählen.
E-SCOOTER
Auch der E-Scooter braucht eigenen Haftpflichtschutz.
Eigene Haftpflicht
Versicherungspflichtige Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und benötigen eigenen Haftpflichtschutz.
Versicherungsplakette
Der Versicherungsnachweis erfolgt über eine kleine Plakette am Fahrzeug.
Teilkasko
Nach aktueller Produktlage kann der Haftpflichtschutz um eine Teilkasko ergänzt werden.
NÄCHSTER SCHRITT
E-Scooter-Schutz direkt berechnen oder persönlich besprechen.
FAHRRAD & E-BIKE
Fahrradschutz kann deutlich mehr sein als Diebstahlschutz.
Klassische Fahrräder, Pedelecs innerhalb der Fahrrad-Einordnung, Lastenräder und je nach Produkt auch gebrauchte Räder können über eine eigenständige Fahrradversicherung abgesichert werden.
Schutz im bestehenden Vertrag
Fahrräder können je nach Hausratvertrag bereits bei bestimmten Gefahren oder über einen ergänzten Fahrraddiebstahl-Baustein geschützt sein. Grenzen, Sicherungsvorgaben und Entschädigung unterscheiden sich nach Vertrag.
Breiterer Schutz möglich
Je nach gewähltem Paket können Diebstahl, Unfall- und Sturzschäden, Beschädigung, Verschleiß, Akku sowie Pannen- und Unfallhilfe einbezogen sein.
Nicht jedes E-Bike wird versicherungsrechtlich wie ein Fahrrad behandelt.
Ein Pedelec, dessen elektrische Unterstützung innerhalb der zulässigen Fahrradgrenzen endet, ist verkehrsrechtlich einem Fahrrad gleichgestellt. Schnellere S-Pedelecs gelten dagegen als Kleinkrafträder und benötigen unter anderem einen eigenen Pflichtversicherungsschutz samt Versicherungskennzeichen. Prüfen Sie deshalb, ob das konkrete Fahrzeug rechtlich noch als Fahrrad oder bereits als Kleinkraftrad gilt.
NÄCHSTER SCHRITT
Fahrradschutz passend zu Wert und Nutzung wählen.
WOHNMOBIL & CARAVAN
Beim Wohnmobil treffen Fahrzeugschutz und Reisealltag aufeinander.
Eigenes Kraftfahrzeug
Ein Wohnmobil benötigt eigenen Kfz-Haftpflichtschutz. Teil- oder Vollkasko, Fahrer- und Nutzerkreis, Saisonkennzeichen, Schutzbrief und Auslandsnutzung können den passenden Umfang beeinflussen.
Wird vom Zugfahrzeug gezogen
Bei einem Wohnanhänger hängt der Haftpflichtschutz vom Schadenfall ab. Im angekoppelten Betrieb kann die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeugs greifen; für andere Situationen muss geprüft werden, welcher Haftpflichtschutz für den Anhänger gilt.
Für den passenden Umfang zählen Nutzung, Wert und Ausstattung.
- Fahrzeugwert und Nutzungszeiten
- Fester Fahrerkreis oder wechselnde Nutzer
- Fest eingebautes Fahrzeugzubehör
- Reisen und Pannenhilfe im Ausland
- Private Nutzung oder Vermietung
NÄCHSTER SCHRITT
Informationen ansehen oder den passenden Schutz persönlich besprechen.
WELCHER SCHUTZ GEHÖRT ZU WELCHEM FAHRZEUG?
Pflicht und freiwillige Ergänzung auf einen Blick.
Auto
PflichtKfz-Haftpflicht
OptionalTeilkasko, Vollkasko und Bausteine
Motorrad
PflichtKfz-Haftpflicht
OptionalKasko und Bausteine
Moped & Roller
PflichtHaftpflicht und Versicherungskennzeichen
OptionalTeilkasko
E-Scooter
PflichtHaftpflicht und Versicherungsplakette
OptionalTeilkasko
Fahrrad & Pedelec
PflichtKeine normale Kfz-Pflichtversicherung innerhalb der Fahrrad-Einordnung
OptionalFahrradversicherung oder Hausratbaustein
Wohnmobil
PflichtKfz-Haftpflicht
OptionalKasko, Schutzbrief und weitere Bausteine
BEVOR SIE SICH FÜR EINEN SCHUTZ ENTSCHEIDEN
Fünf Fragen geben Orientierung.
Welches Fahrzeug soll abgesichert werden?
Wie hoch ist der aktuelle Wert?
Ist das Fahrzeug finanziert oder geleast?
Wer fährt damit und wie wird es genutzt?
Welche Schäden könnten Sie selbst finanziell tragen?
Beim Fahrrad gehören außerdem Wert von Zubehör, Abstellorte und die Art der Nutzung in die Betrachtung.
WENN SICH DIE NUTZUNG ÄNDERT
Ein Vertrag sollte zum heutigen Alltag passen.
Ein neuer Fahrer, ein Fahranfänger, deutlich andere Kilometerleistung, Umzug, Fahrzeugwechsel, Finanzierung, Leasing, neues Zubehör, Umbauten, der Wechsel zum E-Auto, Wohnmobilvermietung oder gewerbliche Nutzung können Einfluss auf Schutz oder Beitrag haben.
Veränderungen bedeuten nicht automatisch, dass ein neuer Vertrag nötig ist. Sie sollten dem Versicherer aber mitgeteilt werden, wenn sie Einfluss auf Beitrag oder Versicherungsschutz haben können.
MOBILITÄT BERÜHRT AUCH ANDERE VERSICHERUNGSBEREICHE
Haus & Wohnen
Wallbox, Hausrat, Fahrraddiebstahl und loses Inventar können hier eine Rolle spielen.
Haftpflicht
Privates Radfahren kann ein Privathaftpflicht-Thema sein. Eine notwendige Kfz-Haftpflicht ersetzt sie nicht – und umgekehrt.
Reise & Ausland
Reisegepäck, Auslandsreisen und die Nutzung außerhalb Deutschlands werden über den Reise- und Auslandsschutz separat betrachtet.
Rechtsschutz
Verkehrsrechtsschutz ist ein eigener Rechtsschutzbereich und kein Bestandteil der Fahrzeug-Haftpflicht.
HÄUFIGE FRAGEN
Häufige Fragen rund um Fahrzeuge und Mobilität
Was ist der Unterschied zwischen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?
Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht und schützt bei Ansprüchen Dritter. Teilkasko schützt das eigene Fahrzeug bei vereinbarten äußeren Ereignissen. Vollkasko umfasst die Teilkasko und ergänzt insbesondere selbst verursachte Unfallschäden am eigenen Fahrzeug sowie Vandalismus.
Wann ist Vollkasko sinnvoll?
Das hängt unter anderem von Fahrzeugwert, Alter, Finanzierung oder Leasing, Beitrag und Ihrer eigenen Risikotragfähigkeit ab. Eine pauschale Empfehlung ist deshalb nicht sinnvoll.
Was unterscheidet Basis und Premium bei der Autoversicherung?
Beide Varianten enthalten den grundlegenden Kfz-Haftpflichtschutz. Premium erweitert ausgewählte Kaskoleistungen und Entschädigungszeiträume, etwa bei Tieren, Tierbiss, Sonderzubehör sowie Neu- und Kaufwertentschädigung.
Braucht ein E-Scooter eine eigene Versicherung?
Ein versicherungspflichtiger E-Scooter benötigt eigenen Haftpflichtschutz und eine Versicherungsplakette. Die Privathaftpflicht ersetzt diesen Pflichtschutz nicht.
Ist mein Fahrrad bereits über die Hausratversicherung versichert?
Das kann je nach Vertrag und gewähltem Baustein der Fall sein. Eine eigenständige Fahrradversicherung kann zusätzlich Schäden wie Beschädigung, Verschleiß oder Pannenhilfe umfassen. Welche Leistungen gelten, ergibt sich aus den vereinbarten Bedingungen.
Wie unterscheidet sich ein normales Pedelec von einem versicherungspflichtigen S-Pedelec?
Ein Pedelec innerhalb der zulässigen Fahrradgrenzen ist verkehrsrechtlich einem Fahrrad gleichgestellt. Ein S-Pedelec gilt dagegen als Kleinkraftrad und benötigt eigenen Pflichtversicherungsschutz. Maßgeblich ist die technische Einordnung des konkreten Fahrzeugs.
Was ist beim Wohnmobil zusätzlich zu beachten?
Neben Haftpflicht und möglicher Kasko spielen Nutzung, Fahrerkreis, Saison, Ausland, Schutzbrief, festes Zubehör und loses Reiseinventar eine Rolle. Nicht jeder Gegenstand im Wohnmobil gehört automatisch zum Kfz-Schutz.
Was passiert, wenn sich Fahrer oder Nutzung ändern?
Das kann Einfluss auf Beitrag oder Schutz haben. Eine Änderung erfordert nicht automatisch einen neuen Vertrag, sollte dem Versicherer aber korrekt gemeldet und auf mögliche Auswirkungen auf Beitrag und Schutz geprüft werden.
PERSÖNLICHES GESPRÄCH
Welches Fahrzeug möchten Sie absichern?
Wenn Sie nicht sicher sind, welcher Schutz zu Fahrzeug, Nutzung und Wert passt, können Sie Ihr Anliegen persönlich besprechen.
Auf der nächsten Seite wählen Sie selbst: WhatsApp, Termin, Anruf oder E-Mail.
