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RECHTSSCHUTZ · UNTERNEHMEN
Firmenrechtsschutz
Ein Mitarbeiter klagt nach einer Kündigung. Im Fuhrpark entsteht ein Verkehrsrechtsstreit. Eine Behörde erlässt einen Bescheid. Oder ein Geschäftspartner bestreitet eine Forderung.
Solche Konflikte haben wenig miteinander zu tun – und genau deshalb ist nicht jeder Streit automatisch versichert.
Ein Firmenrechtsschutz kann Kosten in den vereinbarten Rechtsbereichen übernehmen und – abhängig vom gewählten Schutz – zusätzlich Beratung, Mediation und weitere Serviceleistungen bereitstellen.
GRUNDLAGE
Rechtsschutz für die unternehmerische Tätigkeit
Firmenrechtsschutz richtet sich an Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler und andere gewerblich Tätige.
Er schützt nicht pauschal gegen jedes rechtliche Problem.
Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag vereinbarten Rechtsschutzbereiche und unter den jeweiligen Voraussetzungen. Je nach gewählter Gestaltung können unterschiedliche betriebliche Rechtsbereiche abgesichert werden.
UNTERNEHMERALLTAG
Rechtliche Konflikte können an vielen Stellen entstehen
Arbeitgeber & Mitarbeiter
Zum Beispiel:
- Kündigungen
- arbeitsrechtliche Forderungen
- Aufhebungsvereinbarungen
- Konflikte aus Arbeitsverhältnissen
Behörden & Sozialversicherung
Zum Beispiel:
- behördliche Bescheide
- sozialrechtliche Verfahren
- bestimmte verwaltungsrechtliche Auseinandersetzungen
Versicherungsverträge
Zum Beispiel Streit über:
- Versicherungsleistungen
- Vertragsauslegung
- betriebliche Versicherungsverträge
Verkehr
Rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit betrieblichen Fahrzeugen und Verkehrsteilnahme.
Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
Betriebliche Vorgänge können Vorwürfe gegen Unternehmer, Geschäftsführer oder Beschäftigte auslösen.
Geschäftliche Verträge
Auseinandersetzungen mit Kunden, Lieferanten, Auftraggebern, Subunternehmen oder anderen Geschäftspartnern.
KOSTEN
Welche Kosten können im versicherten Rechtsschutzfall entstehen?
Je nach Versicherungsfall und Vertragsgestaltung können beispielsweise übernommen werden:
UNTERNEHMENSSTRUKTUR
Nicht jedes Unternehmen benötigt dieselben Rechtsschutzbereiche
Der aktuelle ALLRECHT-Gewerbetarif ist modular aufgebaut. Dadurch können unterschiedliche betriebliche Rechtsschutzbereiche entsprechend der Unternehmenssituation berücksichtigt werden.
ARBEITGEBER
Wenn aus einem Arbeitsverhältnis ein Rechtsstreit entsteht
Unternehmen mit Beschäftigten können mit arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen konfrontiert werden.
Je nach vereinbartem Versicherungsschutz kann Arbeitgeber-Arbeits-Rechtsschutz beispielsweise bei Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen relevant sein.
ÖFFENTLICH-RECHTLICHE VERFAHREN
Auch ein Bescheid kann zu einer rechtlichen Auseinandersetzung führen
Unternehmen stehen in verschiedenen rechtlichen Beziehungen zu Behörden, Sozialversicherungsträgern und Finanzverwaltung.
Mögliche Rechtsbereiche
- Sozial-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- bestimmte Widerspruchs- oder Einspruchsverfahren
Vertrag entscheidet
Nicht jedes behördliche oder steuerliche Verfahren ist automatisch versichert.
Maßgeblich sind Leistungsart, Versicherungsfall und Bedingungen.
BETRIEBLICHE VERSICHERUNGEN
Auch mit einem Versicherer kann ein Rechtsstreit entstehen
Unternehmen besitzen häufig mehrere Versicherungsverträge.
Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung über einen betrieblichen Versicherungsvertrag, kann ein entsprechend vereinbarter Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz relevant sein.
BETRIEBLICHE MOBILITÄT
Firmenfahrzeuge können auch rechtliche Risiken mit sich bringen
Unternehmen mit betrieblich genutzten Fahrzeugen können zusätzlich Verkehrs-Rechtsschutz berücksichtigen.
Je nach vereinbartem Schutz können rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr abgesichert werden.
Fahrzeuge & Fuhrpark ansehenSTRAF- UND ORDNUNGSVERFAHREN
Manchmal geht es nicht um Schadenersatz, sondern um einen Vorwurf
Unternehmer, Geschäftsführer oder Mitarbeiter können im Zusammenhang mit betrieblichen Vorgängen mit strafrechtlichen oder ordnungsrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden.
ALLRECHT bietet hierfür einen erweiterten Straf-Rechtsschutz als entsprechenden Leistungsbereich an.
Abhängig vom Vertrag können Verteidigungskosten in versicherten Verfahren übernommen werden.
FIRMEN-VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ
Geschäftliche Vertragsstreitigkeiten benötigen eine eigene Betrachtung
Ein Firmenrechtsschutz bedeutet nicht automatisch, dass jeder Streit aus einem Kunden-, Lieferanten-, Dienstleistungs- oder Werkvertrag versichert ist.
ALLRECHT bietet einen zusätzlich versicherbaren Firmen-Vertrags-Rechtsschutz. Dieser kann – abhängig von Branche, Vertragsart und Bedingungen – bei bestimmten geschäftlichen Vertragsstreitigkeiten relevant sein.
FORDERUNGEN
Eine unbezahlte Rechnung ist nicht immer dasselbe rechtliche Problem
Die Forderung wird nicht bestritten
Der Kunde bestreitet die Forderung beziehungsweise zugrunde liegende Leistung nicht, zahlt aber nicht.
Hier kann professionelles Forderungsmanagement beziehungsweise Inkasso relevant sein.
Es besteht eine Vertragsauseinandersetzung
Der Kunde bestreitet beispielsweise:
- die Leistung
- die Rechnung
- die Höhe der Forderung
- die Vertragsgrundlage
Ein entsprechend vereinbarter Firmen-Vertrags-Rechtsschutz kann relevant sein.
ALLRECHT SERVICE
Unterstützung bei fälligen, unbezahlten und unstreitigen Forderungen
ALLRECHT bietet Geschäftskunden über den Kooperationspartner First Debit einen Forderungsmanagement-Service.
Der aktuelle Service richtet sich insbesondere an fällige, unbezahlte und unstreitige Forderungen.
BONITÄT
Informationen können bereits vor einer Geschäftsbeziehung hilfreich sein
ALLRECHT bietet Geschäftskunden über First Debit einen Wirtschaftsauskunfts-Service.
Damit können Bonitätsinformationen zu potenziellen oder bestehenden Geschäftspartnern abgefragt werden.
UNTERSTÜTZUNG
Nicht jeder Konflikt muss sofort vor Gericht enden
Rechtsberatung
ALLRECHT bietet im Rahmen der entsprechenden Rechtsschutz- und Serviceleistungen telefonische beziehungsweise Online-Rechtsberatung.
So lässt sich früh klären, welche nächsten rechtlichen Schritte sinnvoll sind.
Mediation
Eine Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren.
Ein neutraler Vermittler unterstützt die Beteiligten dabei, selbst eine gemeinsame Lösung zu entwickeln.
ALLRECHT sieht Mediationsleistungen im Rahmen entsprechender Rechtsschutzlösungen vor.
SERVICELEISTUNGEN
Rechtsschutz kann über das Gerichtsverfahren hinausgehen
Je nach bestehendem Versicherungsvertrag und aktuellem ALLRECHT-Serviceangebot können beispielsweise weitere Leistungen verfügbar sein:
ABGRENZUNG
Unternehmen und Privatleben sind unterschiedliche Rechtsschutzbereiche
Der Firmenrechtsschutz bezieht sich auf die versicherte gewerbliche beziehungsweise selbstständige Tätigkeit.
Private Rechtsrisiken des Unternehmers oder seiner Familie sind dadurch nicht automatisch vollständig abgedeckt.
UNTERSCHIEDLICHE RECHTSRISIKEN
Rechtliche Konflikte unterscheiden sich je nach Unternehmen
Handwerk und Bau
- Mitarbeiter
- Auftraggeber
- Werkverträge
- Lieferanten
- Subunternehmen
Handel
- Lieferanten
- Kunden
- Waren
- Geschäftsräume
- Zahlungsforderungen
Dienstleistung
- Dienstleistungsverträge
- Kundenbeziehungen
- Mitarbeiter
Praxen und Freiberufler
- Mitarbeiter
- berufliche Vorgaben
- Vertragsbeziehungen
Bau und GaLaBau
- Auftraggeber
- Mitarbeiter
- Subunternehmen
- Fahrzeuge
- Werkverträge
Branchenspezifische Informationen.
FAQ
Häufige Fragen zum Firmenrechtsschutz
Was ist ein Firmenrechtsschutz?
Ein Firmenrechtsschutz kann Unternehmer, Selbstständige und Betriebe bei versicherten rechtlichen Auseinandersetzungen finanziell unterstützen. Welche Rechtsbereiche eingeschlossen sind, richtet sich nach dem gewählten Vertrag.
Ist jeder Streit mit einem Kunden automatisch versichert?
Nein. Geschäftliche Vertragsstreitigkeiten sind nicht automatisch pauschal in jedem Firmenrechtsschutz enthalten. Für bestimmte Vertragsstreitigkeiten kann ein zusätzlich vereinbarter Firmen-Vertrags-Rechtsschutz erforderlich sein.
Sind arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Mitarbeitern versicherbar?
Je nach gewählter Gestaltung kann Arbeits-Rechtsschutz für den Arbeitgeber eingeschlossen sein. Umfang und Voraussetzungen richten sich nach dem Vertrag.
Kann ein Streit mit einem betrieblichen Versicherer versichert sein?
Bei entsprechend vereinbartem Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz können rechtliche Auseinandersetzungen aus betrieblichen Versicherungsverträgen versichert sein.
Was ist der Unterschied zwischen Forderungsmanagement und Firmen-Vertrags-Rechtsschutz?
Forderungsmanagement betrifft insbesondere fällige, unbezahlte und unstreitige Forderungen. Wird die Forderung oder zugrunde liegende Vertragsleistung rechtlich bestritten, handelt es sich um eine Vertragsauseinandersetzung, für die gegebenenfalls Firmen-Vertrags-Rechtsschutz relevant sein kann.
Was bedeutet Mediation?
Bei einer Mediation unterstützt ein neutraler Vermittler die Beteiligten dabei, außergerichtlich eine gemeinsame Lösung zu finden.
Sind strafrechtliche Vorwürfe versicherbar?
Je nach vereinbartem erweiterten Straf-Rechtsschutz kann Versicherungsschutz für die Verteidigung in bestimmten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren bestehen. Vorsätzlich tatsächlich begangene Straftaten sind dadurch nicht pauschal versichert.
Ist Privatrechtsschutz automatisch im Firmenrechtsschutz enthalten?
Nein. Betriebliche und private Rechtsschutzrisiken müssen grundsätzlich getrennt betrachtet werden. Der konkrete Umfang richtet sich nach den vereinbarten Rechtsschutzbereichen.
Gibt es auch rechtliche Beratung ohne Gerichtsverfahren?
ALLRECHT bietet im Rahmen entsprechender Rechtsschutz- und Serviceleistungen unter anderem telefonische und Online-Rechtsberatung an. Voraussetzungen und Umfang richten sich nach Vertrag und aktuellem Angebot.
