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RECHTSSCHUTZ · UNTERNEHMEN

Firmenrechtsschutz

Ein Mitarbeiter klagt nach einer Kündigung. Im Fuhrpark entsteht ein Verkehrsrechtsstreit. Eine Behörde erlässt einen Bescheid. Oder ein Geschäftspartner bestreitet eine Forderung.

Solche Konflikte haben wenig miteinander zu tun – und genau deshalb ist nicht jeder Streit automatisch versichert.

Ein Firmenrechtsschutz kann Kosten in den vereinbarten Rechtsbereichen übernehmen und – abhängig vom gewählten Schutz – zusätzlich Beratung, Mediation und weitere Serviceleistungen bereitstellen.

GRUNDLAGE

Rechtsschutz für die unternehmerische Tätigkeit

Firmenrechtsschutz richtet sich an Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler und andere gewerblich Tätige.

Er schützt nicht pauschal gegen jedes rechtliche Problem.

Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag vereinbarten Rechtsschutzbereiche und unter den jeweiligen Voraussetzungen. Je nach gewählter Gestaltung können unterschiedliche betriebliche Rechtsbereiche abgesichert werden.

UNTERNEHMERALLTAG

Rechtliche Konflikte können an vielen Stellen entstehen

Arbeitgeber & Mitarbeiter

Zum Beispiel:

  • Kündigungen
  • arbeitsrechtliche Forderungen
  • Aufhebungsvereinbarungen
  • Konflikte aus Arbeitsverhältnissen

Behörden & Sozialversicherung

Zum Beispiel:

  • behördliche Bescheide
  • sozialrechtliche Verfahren
  • bestimmte verwaltungsrechtliche Auseinandersetzungen

Versicherungsverträge

Zum Beispiel Streit über:

  • Versicherungsleistungen
  • Vertragsauslegung
  • betriebliche Versicherungsverträge

Verkehr

Rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit betrieblichen Fahrzeugen und Verkehrsteilnahme.

Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Betriebliche Vorgänge können Vorwürfe gegen Unternehmer, Geschäftsführer oder Beschäftigte auslösen.

Geschäftliche Verträge

Auseinandersetzungen mit Kunden, Lieferanten, Auftraggebern, Subunternehmen oder anderen Geschäftspartnern.

Geschäftliche Vertragsstreitigkeiten sind nicht automatisch pauschal in jedem Firmenrechtsschutz enthalten.

KOSTEN

Welche Kosten können im versicherten Rechtsschutzfall entstehen?

Je nach Versicherungsfall und Vertragsgestaltung können beispielsweise übernommen werden:

gesetzliche Rechtsanwaltskosten
Gerichtskosten
Gerichtsvollzieherkosten
bestimmte Sachverständigenkosten
Zeugenentschädigungen
gegebenenfalls Kosten des Prozessgegners
bestimmte Schieds- oder Schlichtungskosten
Mediationskosten entsprechend dem Vertrag
Welche Kosten tatsächlich übernommen werden, hängt vom versicherten Rechtsbereich und den Versicherungsbedingungen ab.

UNTERNEHMENSSTRUKTUR

Nicht jedes Unternehmen benötigt dieselben Rechtsschutzbereiche

Der aktuelle ALLRECHT-Gewerbetarif ist modular aufgebaut. Dadurch können unterschiedliche betriebliche Rechtsschutzbereiche entsprechend der Unternehmenssituation berücksichtigt werden.

Arbeits-Rechtsschutz
Verkehrs-Rechtsschutz
Rechtsschutz für gewerblich genutzte Immobilien
Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
erweiterter Straf-Rechtsschutz
Firmen-Vertrags-Rechtsschutz
Welche Bereiche eingeschlossen, abgewählt oder zusätzlich vereinbart werden können, richtet sich nach der aktuellen ALLRECHT-Tarifstruktur.

ARBEITGEBER

Wenn aus einem Arbeitsverhältnis ein Rechtsstreit entsteht

Unternehmen mit Beschäftigten können mit arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen konfrontiert werden.

Je nach vereinbartem Versicherungsschutz kann Arbeitgeber-Arbeits-Rechtsschutz beispielsweise bei Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen relevant sein.

Kündigung
Kündigungsschutzverfahren
arbeitsrechtliche Forderungen
Aufhebungsvereinbarungen
bestimmte kollektivarbeitsrechtliche Fragestellungen
Für einzelne Leistungen können besondere Grenzen oder Voraussetzungen gelten.

ÖFFENTLICH-RECHTLICHE VERFAHREN

Auch ein Bescheid kann zu einer rechtlichen Auseinandersetzung führen

Unternehmen stehen in verschiedenen rechtlichen Beziehungen zu Behörden, Sozialversicherungsträgern und Finanzverwaltung.

Mögliche Rechtsbereiche

  • Sozial-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • bestimmte Widerspruchs- oder Einspruchsverfahren

Vertrag entscheidet

Nicht jedes behördliche oder steuerliche Verfahren ist automatisch versichert.

Maßgeblich sind Leistungsart, Versicherungsfall und Bedingungen.

BETRIEBLICHE VERSICHERUNGEN

Auch mit einem Versicherer kann ein Rechtsstreit entstehen

Unternehmen besitzen häufig mehrere Versicherungsverträge.

Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung über einen betrieblichen Versicherungsvertrag, kann ein entsprechend vereinbarter Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz relevant sein.

Leistungsablehnung
Umfang einer Versicherungsleistung
Vertragsauslegung
Rechte aus einem betrieblichen Versicherungsvertrag
Nicht jede Auseinandersetzung mit jedem Versicherer ist automatisch versichert.

BETRIEBLICHE MOBILITÄT

Firmenfahrzeuge können auch rechtliche Risiken mit sich bringen

Unternehmen mit betrieblich genutzten Fahrzeugen können zusätzlich Verkehrs-Rechtsschutz berücksichtigen.

Je nach vereinbartem Schutz können rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr abgesichert werden.

Fahrzeuge & Fuhrpark ansehen

STRAF- UND ORDNUNGSVERFAHREN

Manchmal geht es nicht um Schadenersatz, sondern um einen Vorwurf

Unternehmer, Geschäftsführer oder Mitarbeiter können im Zusammenhang mit betrieblichen Vorgängen mit strafrechtlichen oder ordnungsrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden.

ALLRECHT bietet hierfür einen erweiterten Straf-Rechtsschutz als entsprechenden Leistungsbereich an.

Abhängig vom Vertrag können Verteidigungskosten in versicherten Verfahren übernommen werden.

FIRMEN-VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ

Geschäftliche Vertragsstreitigkeiten benötigen eine eigene Betrachtung

Ein Firmenrechtsschutz bedeutet nicht automatisch, dass jeder Streit aus einem Kunden-, Lieferanten-, Dienstleistungs- oder Werkvertrag versichert ist.

ALLRECHT bietet einen zusätzlich versicherbaren Firmen-Vertrags-Rechtsschutz. Dieser kann – abhängig von Branche, Vertragsart und Bedingungen – bei bestimmten geschäftlichen Vertragsstreitigkeiten relevant sein.

Streit über eine Werkleistung
Streit über eine Lieferung
Streit über eine vereinbarte Leistung
bestrittene Forderungen
andere versicherte Vertragsbeziehungen
Versicherbare Vertragsarten, Wartezeiten und Leistungsumfang richten sich nach Tarif und Versicherungsbedingungen.

FORDERUNGEN

Eine unbezahlte Rechnung ist nicht immer dasselbe rechtliche Problem

UNSTREITIGE FORDERUNG

Die Forderung wird nicht bestritten

Der Kunde bestreitet die Forderung beziehungsweise zugrunde liegende Leistung nicht, zahlt aber nicht.

Hier kann professionelles Forderungsmanagement beziehungsweise Inkasso relevant sein.

BESTRITTENE FORDERUNG

Es besteht eine Vertragsauseinandersetzung

Der Kunde bestreitet beispielsweise:

  • die Leistung
  • die Rechnung
  • die Höhe der Forderung
  • die Vertragsgrundlage

Ein entsprechend vereinbarter Firmen-Vertrags-Rechtsschutz kann relevant sein.

Forderungsmanagement und Firmen-Vertrags-Rechtsschutz erfüllen unterschiedliche Aufgaben.

ALLRECHT SERVICE

Unterstützung bei fälligen, unbezahlten und unstreitigen Forderungen

ALLRECHT bietet Geschäftskunden über den Kooperationspartner First Debit einen Forderungsmanagement-Service.

Der aktuelle Service richtet sich insbesondere an fällige, unbezahlte und unstreitige Forderungen.

Inkassobearbeitung
außergerichtliches Forderungsmanagement
gerichtliches Mahnverfahren im Rahmen des Services
digitales Schuldnerportal
Sonderkonditionen für ALLRECHT-Kunden
Dieser Service ist nicht mit Versicherungsschutz für einen bestrittenen Vertragsstreit gleichzusetzen.

BONITÄT

Informationen können bereits vor einer Geschäftsbeziehung hilfreich sein

ALLRECHT bietet Geschäftskunden über First Debit einen Wirtschaftsauskunfts-Service.

Damit können Bonitätsinformationen zu potenziellen oder bestehenden Geschäftspartnern abgefragt werden.

UNTERSTÜTZUNG

Nicht jeder Konflikt muss sofort vor Gericht enden

Rechtsberatung

ALLRECHT bietet im Rahmen der entsprechenden Rechtsschutz- und Serviceleistungen telefonische beziehungsweise Online-Rechtsberatung.

So lässt sich früh klären, welche nächsten rechtlichen Schritte sinnvoll sind.

Mediation

Eine Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren.

Ein neutraler Vermittler unterstützt die Beteiligten dabei, selbst eine gemeinsame Lösung zu entwickeln.

ALLRECHT sieht Mediationsleistungen im Rahmen entsprechender Rechtsschutzlösungen vor.

Welche Leistungen konkret genutzt werden können, richtet sich nach Vertrag und aktuellem Serviceangebot.

SERVICELEISTUNGEN

Rechtsschutz kann über das Gerichtsverfahren hinausgehen

Je nach bestehendem Versicherungsvertrag und aktuellem ALLRECHT-Serviceangebot können beispielsweise weitere Leistungen verfügbar sein:

telefonische Rechtsberatung
Online-Rechtsberatung
Musterverträge
rechtliche Muster und Formulare
Website- beziehungsweise AGB-bezogene Services im jeweils aktuellen Umfang
Forderungsmanagement
Wirtschaftsauskunft
weitere aktuelle Rechtsschutzservices
Serviceangebote können sich verändern. Maßgeblich ist das jeweils aktuelle Serviceangebot von ALLRECHT.

ABGRENZUNG

Unternehmen und Privatleben sind unterschiedliche Rechtsschutzbereiche

Der Firmenrechtsschutz bezieht sich auf die versicherte gewerbliche beziehungsweise selbstständige Tätigkeit.

Private Rechtsrisiken des Unternehmers oder seiner Familie sind dadurch nicht automatisch vollständig abgedeckt.

private Vertragsstreitigkeiten
private Wohn- und Mietthemen
private Verkehrsrisiken
private arbeitsrechtliche Risiken des Partners
weitere persönliche Rechtsbereiche
Firmenrechtsschutz und Privatrechtsschutz erfüllen unterschiedliche Aufgaben.

UNTERSCHIEDLICHE RECHTSRISIKEN

Rechtliche Konflikte unterscheiden sich je nach Unternehmen

Handwerk und Bau

  • Mitarbeiter
  • Auftraggeber
  • Werkverträge
  • Lieferanten
  • Subunternehmen

Handel

  • Lieferanten
  • Kunden
  • Waren
  • Geschäftsräume
  • Zahlungsforderungen

Dienstleistung

  • Dienstleistungsverträge
  • Kundenbeziehungen
  • Mitarbeiter

Praxen und Freiberufler

  • Mitarbeiter
  • berufliche Vorgaben
  • Vertragsbeziehungen

Bau und GaLaBau

  • Auftraggeber
  • Mitarbeiter
  • Subunternehmen
  • Fahrzeuge
  • Werkverträge
Garten- und Landschaftsbau
Branchenspezifische Informationen.
GaLaBau ansehen

FAQ

Häufige Fragen zum Firmenrechtsschutz

Was ist ein Firmenrechtsschutz?

Ein Firmenrechtsschutz kann Unternehmer, Selbstständige und Betriebe bei versicherten rechtlichen Auseinandersetzungen finanziell unterstützen. Welche Rechtsbereiche eingeschlossen sind, richtet sich nach dem gewählten Vertrag.

Ist jeder Streit mit einem Kunden automatisch versichert?

Nein. Geschäftliche Vertragsstreitigkeiten sind nicht automatisch pauschal in jedem Firmenrechtsschutz enthalten. Für bestimmte Vertragsstreitigkeiten kann ein zusätzlich vereinbarter Firmen-Vertrags-Rechtsschutz erforderlich sein.

Sind arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Mitarbeitern versicherbar?

Je nach gewählter Gestaltung kann Arbeits-Rechtsschutz für den Arbeitgeber eingeschlossen sein. Umfang und Voraussetzungen richten sich nach dem Vertrag.

Kann ein Streit mit einem betrieblichen Versicherer versichert sein?

Bei entsprechend vereinbartem Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz können rechtliche Auseinandersetzungen aus betrieblichen Versicherungsverträgen versichert sein.

Was ist der Unterschied zwischen Forderungsmanagement und Firmen-Vertrags-Rechtsschutz?

Forderungsmanagement betrifft insbesondere fällige, unbezahlte und unstreitige Forderungen. Wird die Forderung oder zugrunde liegende Vertragsleistung rechtlich bestritten, handelt es sich um eine Vertragsauseinandersetzung, für die gegebenenfalls Firmen-Vertrags-Rechtsschutz relevant sein kann.

Was bedeutet Mediation?

Bei einer Mediation unterstützt ein neutraler Vermittler die Beteiligten dabei, außergerichtlich eine gemeinsame Lösung zu finden.

Sind strafrechtliche Vorwürfe versicherbar?

Je nach vereinbartem erweiterten Straf-Rechtsschutz kann Versicherungsschutz für die Verteidigung in bestimmten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren bestehen. Vorsätzlich tatsächlich begangene Straftaten sind dadurch nicht pauschal versichert.

Ist Privatrechtsschutz automatisch im Firmenrechtsschutz enthalten?

Nein. Betriebliche und private Rechtsschutzrisiken müssen grundsätzlich getrennt betrachtet werden. Der konkrete Umfang richtet sich nach den vereinbarten Rechtsschutzbereichen.

Gibt es auch rechtliche Beratung ohne Gerichtsverfahren?

ALLRECHT bietet im Rahmen entsprechender Rechtsschutz- und Serviceleistungen unter anderem telefonische und Online-Rechtsberatung an. Voraussetzungen und Umfang richten sich nach Vertrag und aktuellem Angebot.