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RECHTSSCHUTZ
Rechtsschutzversicherung
Wenn aus einer Meinungsverschiedenheit eine rechtliche Auseinandersetzung wird.
Rechtliche Konflikte können im Privatleben ebenso entstehen wie im Beruf oder Unternehmen.
Wer sein Recht durchsetzen oder sich gegen rechtliche Forderungen wehren muss, kann mit Anwalts-, Gerichts- und weiteren Verfahrenskosten konfrontiert werden.
Eine Rechtsschutzversicherung kann diese Kosten bei versicherten Rechtsfällen übernehmen und zusätzlich Zugang zu rechtlicher Beratung, Mediation und weiteren Serviceleistungen ermöglichen.
GRUNDLAGE
Rechtsschutz übernimmt das Kostenrisiko eines Rechtsstreits
Eine Rechtsschutzversicherung bezahlt nicht dafür, dass jemand automatisch „Recht bekommt“.
Sie übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes Kosten, die entstehen können, wenn rechtliche Interessen wahrgenommen werden müssen.
Je nach Vertrag und Versicherungsfall können beispielsweise berücksichtigt werden:
- Rechtsanwaltskosten
- Gerichtskosten
- Gerichtsvollzieherkosten
- bestimmte Sachverständigenkosten
- Zeugenentschädigungen
- gegebenenfalls Kosten der Gegenseite
- bestimmte Schieds- und Schlichtungskosten
- Mediationskosten
MEHR ALS NUR GERICHT
Nicht jeder Rechtsfall beginnt vor Gericht
Zuerst klären, worum es rechtlich überhaupt geht
Bevor ein Verfahren beginnt, kann eine rechtliche Beratung helfen, Ansprüche, Fristen und mögliche nächste Schritte zu prüfen. Je nach Vertrag beziehungsweise Serviceangebot können dafür telefonische oder digitale Rechtsberatungsangebote zur Verfügung stehen.
Konflikte ohne Verfahren klären
Viele Konflikte werden zunächst außergerichtlich bearbeitet. Auch Mediation oder andere Formen der Konfliktlösung können – abhängig vom Vertrag – möglich sein.
Wenn ein Verfahren erforderlich wird
Wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, kann ein gerichtliches Verfahren erforderlich werden. Welche Kosten übernommen werden, richtet sich nach dem versicherten Rechtsbereich und den Bedingungen.
VERSICHERUNGSFALL
Wann der Konflikt begonnen hat, kann für den Versicherungsschutz wichtiger sein als der Anwaltsbesuch
Ob Versicherungsschutz besteht, hängt nicht allein davon ab, wann ein Rechtsanwalt beauftragt oder eine Klage eingereicht wird.
Geprüft wird vielmehr, wann der nach den Versicherungsbedingungen maßgebliche Rechtsschutz- beziehungsweise Versicherungsfall eingetreten ist. Je nach Rechtsbereich können dafür unterschiedliche Regelungen gelten.
Beispiele:
- ein behaupteter Rechtsverstoß
- ein bestimmtes Schadenereignis
- ein behördlicher Vorgang
- ein anderes tariflich definiertes Ereignis
Manche Rechtsschutzbereiche haben eine Wartezeit
Bei bestimmten Rechtsschutzleistungen besteht Versicherungsschutz nicht unmittelbar mit Vertragsbeginn. Eine Wartezeit bedeutet, dass für den betreffenden Rechtsbereich zunächst ein festgelegter Zeitraum ablaufen muss.
Andere Rechtsschutzbereiche können ohne entsprechende Wartezeit versichert sein.
Die Wartezeit ist nicht für jeden Rechtsschutzbereich gleich. Sie richtet sich nach Rechtsbereich, Produkt, Tarif und Versicherungsbedingungen.
Bei bestehenden Vorversicherungen oder bestimmten Tarifregelungen können zusätzlich besondere Bestimmungen gelten.
Was bedeutet Selbstbeteiligung?
Bei vielen Rechtsschutzverträgen wird eine Selbstbeteiligung vereinbart. Sie bezeichnet den Betrag, den der Versicherte bei einem versicherten Rechtsschutzfall grundsätzlich selbst trägt.
Entstehen in einem versicherten Fall Rechtskosten, wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung nach den jeweiligen Vertragsregeln berücksichtigt.
Je nach Tarif können besondere Regelungen bestehen, bei denen eine Selbstbeteiligung beispielsweise bei bestimmten Beratungs- oder Mediationsleistungen nicht anfällt.
Die Deckungssumme legt den finanziellen Rahmen fest
Die Deckungssumme bezeichnet den maximalen Betrag, den der Versicherer im Rahmen des vereinbarten Rechtsschutzes für einen Versicherungsfall zur Verfügung stellt.
Bei den aktuellen ALLRECHT-Rechtsschutzlösungen besteht in Europa eine unbegrenzte Deckungssumme.
Für weltweite Versicherungsfälle gelten abhängig von Produktlinie und Vertrag begrenzte Summen.
Deckungssumme und räumlicher Geltungsbereich müssen gemeinsam betrachtet werden.
Europa und weltweiter Rechtsschutz sind nicht dasselbe
Der räumliche Geltungsbereich bestimmt, in welchen Ländern beziehungsweise Regionen Versicherungsschutz bestehen kann.
Dabei können unterschiedliche Regelungen für Deutschland, Europa und weltweite Versicherungsfälle gelten.
Auch Deckungssummen und Leistungsumfang können vom Geltungsbereich abhängen.
Der konkrete Schutz richtet sich immer nach Versicherungsvertrag und Bedingungen.
Ein Rechtsstreit muss nicht immer vor Gericht enden
Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren zur Konfliktlösung. Ein neutraler Mediator unterstützt die Beteiligten dabei, selbst eine gemeinsame Lösung zu entwickeln. Der Mediator entscheidet den Rechtsstreit nicht.
Je nach Rechtsschutzvertrag können Kosten eines Mediationsverfahrens übernommen werden. ALLRECHT sieht Mediationsleistungen in entsprechenden aktuellen Rechtsschutzlösungen vor.
Manchmal braucht es zuerst eine rechtliche Einschätzung
Nicht jede rechtliche Frage führt automatisch zu einem Gerichtsverfahren. Manchmal reicht zunächst die Klärung, welche Rechte bestehen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
ALLRECHT bietet im Rahmen aktueller Rechtsschutzlösungen unter anderem:
- telefonische Rechtsberatung
- Online-Rechtsberatung
- weitere tarifabhängige Rechtsschutz-Services
Die konkrete Verfügbarkeit richtet sich nach Vertrag und aktuellem Serviceangebot. Diese Website selbst bietet keine Rechtsberatung.
RECHTSBEREICHE
Rechtsschutz besteht aus unterschiedlichen Bereichen
Nicht jeder Rechtsstreit gehört in denselben Versicherungsbereich. Je nach privater oder beruflicher Situation können unterschiedliche Rechtsschutzbereiche relevant sein.
Privater Alltag
Rechtliche Auseinandersetzungen aus dem privaten Alltag. Beispielsweise können je nach Vertrag Vertrags- und Schadenersatzthemen eine Rolle spielen.
Arbeitsverhältnis
Rechtliche Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis, zum Beispiel Kündigung, Abmahnung, Arbeitszeugnis oder andere arbeitsrechtliche Konflikte.
Straßenverkehr
Zum Beispiel Verkehrsunfall, Kauf oder Reparatur eines Fahrzeugs, bestimmte Ordnungswidrigkeiten oder Führerscheinangelegenheiten im vereinbarten Umfang.
Immobilien und Mietverhältnisse
Rechtliche Auseinandersetzungen rund um selbst genutzte oder entsprechend versicherte Immobilien, etwa Mietverhältnis, Nachbarschaft und bestimmte Grundstücksfragen.
Selbstständige und Betriebe
Zum Beispiel Arbeitgeberthemen, Behörden, betriebliche Versicherungsverträge, Verkehr oder geschäftliche Verträge bei entsprechendem Schutz.
ZWEI BEREICHE
Rechtsschutz für Privatleben und Unternehmen erfüllt unterschiedliche Aufgaben
Für private Rechtsrisiken
Der aktuelle ALLRECHT-Rechtsschutz für das Privatleben verbindet insbesondere:
- Privat
- Beruf
- Verkehr
- Wohnen
Die einzelnen Bereiche werden auf einer eigenen Fachseite ausführlich erklärt.
Für Unternehmer, Selbstständige und Betriebe
Mögliche betriebliche Bereiche können unter anderem sein:
- Arbeitgeber
- Betrieb
- Verkehr
- gewerbliche Immobilien
- betriebliche Versicherungsverträge
- erweiterter Straf-Rechtsschutz
- Firmen-Vertrags-Rechtsschutz bei entsprechender Vereinbarung
ABGRENZUNG
Rechtsschutz und Haftpflichtversicherung haben unterschiedliche Aufgaben
Eigene rechtliche Interessen
Kann Kosten übernehmen, wenn versicherte rechtliche Interessen verfolgt oder verteidigt werden müssen.
Ansprüche Dritter
Prüft Schadenersatzansprüche Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und reguliert berechtigte Schadenersatzansprüche im Rahmen des Haftpflichtvertrages.
GRENZEN
Eine Rechtsschutzversicherung ist kein Freibrief für jeden Rechtsstreit
Nicht alles ist automatisch versichert
Der gewählte Vertrag entscheidet, welche Rechtsbereiche eingeschlossen sind.
Kein rückwirkender Schutz
Rechtsstreitigkeiten beziehungsweise auslösende Ereignisse vor Versicherungsbeginn können vom Schutz ausgeschlossen sein.
Schutz kann später beginnen
Für bestimmte Bereiche können Wartezeiten gelten.
Rechtskosten und Streitgegenstand
Rechtsschutz übernimmt grundsätzlich Rechtskosten und nicht automatisch die Forderung, Rechnung oder den finanziellen Streitgegenstand selbst.
Vertragliche Grenzen
Bestimmte Rechtsbereiche oder Sachverhalte können ausgeschlossen oder nur mit zusätzlichen Bausteinen versicherbar sein.
RECHTSSCHUTZ-SPEZIALIST
Rechtsschutz über ALLRECHT
Im Rechtsschutzbereich arbeiten wir mit ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen.
ALLRECHT bietet Rechtsschutzlösungen für unterschiedliche private und gewerbliche Lebens- und Unternehmenssituationen. Je nach Produkt können neben dem eigentlichen Kostenschutz auch Serviceleistungen zur Verfügung stehen.
Beispiele aus dem aktuellen Angebot:
- telefonische Rechtsberatung
- Online-Rechtsberatung
- Mediation
- Muster und Formulare
- weitere tarif- beziehungsweise produktabhängige Services
Leistungsumfang und Services können sich verändern. Maßgeblich sind das aktuelle Produktangebot und der bestehende Versicherungsvertrag.
ORIENTIERUNG
Was passiert, wenn ein rechtliches Problem entsteht?
Ein allgemeiner Überblick – ohne individuelle Rechtsberatung.
Situation und Fristen prüfen
Schreiben und mögliche Fristen sollten nicht unbeachtet bleiben.
Rechte und Fristen klären
Bei Bedarf kann rechtliche Beratung eingeholt werden.
Versicherungsschutz prüfen
Es wird geprüft, ob der konkrete Fall unter einen vereinbarten Rechtsschutzbereich fällt.
Weiteres Verfahren
Je nach Situation können Beratung, außergerichtliche Lösung, Mediation oder gerichtliches Verfahren relevant sein.
FAQ
Häufige Fragen zur Rechtsschutzversicherung
Was bezahlt eine Rechtsschutzversicherung?
Je nach Vertrag und Versicherungsfall können beispielsweise Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Mediations- und weitere vertraglich vorgesehene Kosten übernommen werden.
Bezahlt Rechtsschutz auch die Forderung, um die gestritten wird?
Grundsätzlich übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die versicherten Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung. Die zugrunde liegende Rechnung, Forderung, Geldstrafe oder andere Hauptleistung wird dadurch nicht automatisch übernommen.
Gibt es immer eine Wartezeit?
Nein. Ob eine Wartezeit gilt und wie lang sie ist, hängt vom jeweiligen Rechtsschutzbereich und den Versicherungsbedingungen ab.
Was bedeutet Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Versicherte bei einem versicherten Rechtsschutzfall nach den vertraglichen Regeln selbst trägt.
Sind bereits bestehende Streitigkeiten versichert?
Ein Konflikt lässt sich nicht einfach rückwirkend versichern. Für den Versicherungsschutz zählt, wann der nach den Bedingungen maßgebliche Versicherungsfall eingetreten ist – nicht erst, wann ein Anwalt eingeschaltet wurde.
Was ist Mediation?
Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren, bei dem ein neutraler Vermittler die Beteiligten dabei unterstützt, selbst eine gemeinsame Lösung zu entwickeln.
Ist Privatrechtsschutz dasselbe wie Firmenrechtsschutz?
Nein. Privater und gewerblicher Rechtsschutz betreffen unterschiedliche Rechtsrisiken. Der konkrete Versicherungsschutz richtet sich nach den jeweils vereinbarten Bereichen.
Ist Rechtsschutz dasselbe wie Haftpflicht?
Nein. Eine Haftpflichtversicherung prüft und reguliert Schadenersatzansprüche Dritter beziehungsweise wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im versicherten Fall Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen.
Gilt Rechtsschutz weltweit?
Der räumliche Geltungsbereich richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag. Bei aktuellen ALLRECHT-Produkten bestehen unterschiedliche Regelungen für Europa und weltweite Versicherungsfälle.
Kann ich mich auch beraten lassen, ohne direkt zu klagen?
Ja. ALLRECHT bietet im Rahmen entsprechender Rechtsschutzlösungen unter anderem telefonische und Online-Rechtsberatung. Umfang und Voraussetzungen richten sich nach Vertrag und aktuellem Serviceangebot.
WEITERFÜHRENDE BEREICHE
Rechtsschutz genauer ansehen
Rechtliche Risiken für Unternehmer, Selbstständige und Arbeitgeber
Die bestehende Fachseite zeigt, welche betrieblichen Rechtsbereiche abgesichert werden können und wo die Grenzen des Schutzes liegen.
Firmenrechtsschutz ansehenPrivat, Beruf, Verkehr und Wohnen
Diese Bereiche werden auf einer eigenen Fachseite ausführlich zusammengeführt.
Privatrechtsschutz ansehenJörg Semdner
Generalagentur der SIGNAL IDUNA
Seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche
Seit 2009 für SIGNAL IDUNA tätig
Telefon: +49 172 325 98 14
WhatsApp: 030 92364413
E-Mail: info@joergsemdner.de
Web: joergsemdner.de
Persönlich. Verständlich. Bundesweit.
Diese Seite dient der allgemeinen Information zum Versicherungsschutz und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten rechtlichen Fragen sollte qualifizierte Rechtsberatung eingeholt werden.
