JÖRG SEMDNER – Versicherung · Vorsorge · Unternehmen
Generalagentur der SIGNAL IDUNA
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RECHTSSCHUTZ

Rechtsschutzversicherung

Wenn aus einer Meinungsverschiedenheit eine rechtliche Auseinandersetzung wird.

Rechtliche Konflikte können im Privatleben ebenso entstehen wie im Beruf oder Unternehmen.

Wer sein Recht durchsetzen oder sich gegen rechtliche Forderungen wehren muss, kann mit Anwalts-, Gerichts- und weiteren Verfahrenskosten konfrontiert werden.

Eine Rechtsschutzversicherung kann diese Kosten bei versicherten Rechtsfällen übernehmen und zusätzlich Zugang zu rechtlicher Beratung, Mediation und weiteren Serviceleistungen ermöglichen.

PrivatBerufVerkehrWohnenUnternehmen

GRUNDLAGE

Rechtsschutz übernimmt das Kostenrisiko eines Rechtsstreits

Eine Rechtsschutzversicherung bezahlt nicht dafür, dass jemand automatisch „Recht bekommt“.

Sie übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes Kosten, die entstehen können, wenn rechtliche Interessen wahrgenommen werden müssen.

Je nach Vertrag und Versicherungsfall können beispielsweise berücksichtigt werden:

  • Rechtsanwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Gerichtsvollzieherkosten
  • bestimmte Sachverständigenkosten
  • Zeugenentschädigungen
  • gegebenenfalls Kosten der Gegenseite
  • bestimmte Schieds- und Schlichtungskosten
  • Mediationskosten
Rechtsschutz finanziert im versicherten Fall die rechtliche Auseinandersetzung. Er übernimmt nicht automatisch die Forderung, Rechnung, Geldstrafe oder den Schaden, um den gestritten wird.

MEHR ALS NUR GERICHT

Nicht jeder Rechtsfall beginnt vor Gericht

RECHTLICHE BERATUNG

Zuerst klären, worum es rechtlich überhaupt geht

Bevor ein Verfahren beginnt, kann eine rechtliche Beratung helfen, Ansprüche, Fristen und mögliche nächste Schritte zu prüfen. Je nach Vertrag beziehungsweise Serviceangebot können dafür telefonische oder digitale Rechtsberatungsangebote zur Verfügung stehen.

AUSSERGERICHTLICHE LÖSUNG

Konflikte ohne Verfahren klären

Viele Konflikte werden zunächst außergerichtlich bearbeitet. Auch Mediation oder andere Formen der Konfliktlösung können – abhängig vom Vertrag – möglich sein.

GERICHTLICHES VERFAHREN

Wenn ein Verfahren erforderlich wird

Wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, kann ein gerichtliches Verfahren erforderlich werden. Welche Kosten übernommen werden, richtet sich nach dem versicherten Rechtsbereich und den Bedingungen.

VERSICHERUNGSFALL

Wann der Konflikt begonnen hat, kann für den Versicherungsschutz wichtiger sein als der Anwaltsbesuch

Ob Versicherungsschutz besteht, hängt nicht allein davon ab, wann ein Rechtsanwalt beauftragt oder eine Klage eingereicht wird.

Geprüft wird vielmehr, wann der nach den Versicherungsbedingungen maßgebliche Rechtsschutz- beziehungsweise Versicherungsfall eingetreten ist. Je nach Rechtsbereich können dafür unterschiedliche Regelungen gelten.

Beispiele:

  • ein behaupteter Rechtsverstoß
  • ein bestimmtes Schadenereignis
  • ein behördlicher Vorgang
  • ein anderes tariflich definiertes Ereignis
Ein bereits bestehender oder vor Versicherungsbeginn ausgelöster Konflikt lässt sich deshalb nicht einfach rückwirkend versichern.
VERSICHERUNGSBEGINN

Manche Rechtsschutzbereiche haben eine Wartezeit

Bei bestimmten Rechtsschutzleistungen besteht Versicherungsschutz nicht unmittelbar mit Vertragsbeginn. Eine Wartezeit bedeutet, dass für den betreffenden Rechtsbereich zunächst ein festgelegter Zeitraum ablaufen muss.

Andere Rechtsschutzbereiche können ohne entsprechende Wartezeit versichert sein.

Die Wartezeit ist nicht für jeden Rechtsschutzbereich gleich. Sie richtet sich nach Rechtsbereich, Produkt, Tarif und Versicherungsbedingungen.

Bei bestehenden Vorversicherungen oder bestimmten Tarifregelungen können zusätzlich besondere Bestimmungen gelten.

EIGENER KOSTENANTEIL

Was bedeutet Selbstbeteiligung?

Bei vielen Rechtsschutzverträgen wird eine Selbstbeteiligung vereinbart. Sie bezeichnet den Betrag, den der Versicherte bei einem versicherten Rechtsschutzfall grundsätzlich selbst trägt.

Entstehen in einem versicherten Fall Rechtskosten, wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung nach den jeweiligen Vertragsregeln berücksichtigt.

Je nach Tarif können besondere Regelungen bestehen, bei denen eine Selbstbeteiligung beispielsweise bei bestimmten Beratungs- oder Mediationsleistungen nicht anfällt.

FINANZIELLER RAHMEN

Die Deckungssumme legt den finanziellen Rahmen fest

Die Deckungssumme bezeichnet den maximalen Betrag, den der Versicherer im Rahmen des vereinbarten Rechtsschutzes für einen Versicherungsfall zur Verfügung stellt.

Bei den aktuellen ALLRECHT-Rechtsschutzlösungen besteht in Europa eine unbegrenzte Deckungssumme.

Für weltweite Versicherungsfälle gelten abhängig von Produktlinie und Vertrag begrenzte Summen.

Deckungssumme und räumlicher Geltungsbereich müssen gemeinsam betrachtet werden.

WO GILT DER SCHUTZ?

Europa und weltweiter Rechtsschutz sind nicht dasselbe

Der räumliche Geltungsbereich bestimmt, in welchen Ländern beziehungsweise Regionen Versicherungsschutz bestehen kann.

Dabei können unterschiedliche Regelungen für Deutschland, Europa und weltweite Versicherungsfälle gelten.

Auch Deckungssummen und Leistungsumfang können vom Geltungsbereich abhängen.

Der konkrete Schutz richtet sich immer nach Versicherungsvertrag und Bedingungen.

AUSSERGERICHTLICHE LÖSUNG

Ein Rechtsstreit muss nicht immer vor Gericht enden

Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren zur Konfliktlösung. Ein neutraler Mediator unterstützt die Beteiligten dabei, selbst eine gemeinsame Lösung zu entwickeln. Der Mediator entscheidet den Rechtsstreit nicht.

Je nach Rechtsschutzvertrag können Kosten eines Mediationsverfahrens übernommen werden. ALLRECHT sieht Mediationsleistungen in entsprechenden aktuellen Rechtsschutzlösungen vor.

Mediation und Gerichtsverfahren sind unterschiedliche Wege der Konfliktlösung.
FRÜHZEITIG KLÄREN

Manchmal braucht es zuerst eine rechtliche Einschätzung

Nicht jede rechtliche Frage führt automatisch zu einem Gerichtsverfahren. Manchmal reicht zunächst die Klärung, welche Rechte bestehen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

ALLRECHT bietet im Rahmen aktueller Rechtsschutzlösungen unter anderem:

  • telefonische Rechtsberatung
  • Online-Rechtsberatung
  • weitere tarifabhängige Rechtsschutz-Services

Die konkrete Verfügbarkeit richtet sich nach Vertrag und aktuellem Serviceangebot. Diese Website selbst bietet keine Rechtsberatung.

RECHTSBEREICHE

Rechtsschutz besteht aus unterschiedlichen Bereichen

Nicht jeder Rechtsstreit gehört in denselben Versicherungsbereich. Je nach privater oder beruflicher Situation können unterschiedliche Rechtsschutzbereiche relevant sein.

PRIVAT

Privater Alltag

Rechtliche Auseinandersetzungen aus dem privaten Alltag. Beispielsweise können je nach Vertrag Vertrags- und Schadenersatzthemen eine Rolle spielen.

BERUF

Arbeitsverhältnis

Rechtliche Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis, zum Beispiel Kündigung, Abmahnung, Arbeitszeugnis oder andere arbeitsrechtliche Konflikte.

VERKEHR

Straßenverkehr

Zum Beispiel Verkehrsunfall, Kauf oder Reparatur eines Fahrzeugs, bestimmte Ordnungswidrigkeiten oder Führerscheinangelegenheiten im vereinbarten Umfang.

WOHNEN

Immobilien und Mietverhältnisse

Rechtliche Auseinandersetzungen rund um selbst genutzte oder entsprechend versicherte Immobilien, etwa Mietverhältnis, Nachbarschaft und bestimmte Grundstücksfragen.

UNTERNEHMEN

Selbstständige und Betriebe

Zum Beispiel Arbeitgeberthemen, Behörden, betriebliche Versicherungsverträge, Verkehr oder geschäftliche Verträge bei entsprechendem Schutz.

Welche Rechtsbereiche konkret versichert sind, richtet sich nach der gewählten Vertragsgestaltung.

ZWEI BEREICHE

Rechtsschutz für Privatleben und Unternehmen erfüllt unterschiedliche Aufgaben

PRIVATRECHTSSCHUTZ

Für private Rechtsrisiken

Der aktuelle ALLRECHT-Rechtsschutz für das Privatleben verbindet insbesondere:

  • Privat
  • Beruf
  • Verkehr
  • Wohnen

Die einzelnen Bereiche werden auf einer eigenen Fachseite ausführlich erklärt.

ABGRENZUNG

Rechtsschutz und Haftpflichtversicherung haben unterschiedliche Aufgaben

RECHTSSCHUTZ

Eigene rechtliche Interessen

Kann Kosten übernehmen, wenn versicherte rechtliche Interessen verfolgt oder verteidigt werden müssen.

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Ansprüche Dritter

Prüft Schadenersatzansprüche Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und reguliert berechtigte Schadenersatzansprüche im Rahmen des Haftpflichtvertrages.

Beide Versicherungsarten können rechtliche Auseinandersetzungen berühren, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben.
Betrieb & Haftung ansehen

GRENZEN

Eine Rechtsschutzversicherung ist kein Freibrief für jeden Rechtsstreit

RECHTSBEREICHE

Nicht alles ist automatisch versichert

Der gewählte Vertrag entscheidet, welche Rechtsbereiche eingeschlossen sind.

BEREITS BESTEHENDE KONFLIKTE

Kein rückwirkender Schutz

Rechtsstreitigkeiten beziehungsweise auslösende Ereignisse vor Versicherungsbeginn können vom Schutz ausgeschlossen sein.

WARTEZEITEN

Schutz kann später beginnen

Für bestimmte Bereiche können Wartezeiten gelten.

HAUPTFORDERUNG

Rechtskosten und Streitgegenstand

Rechtsschutz übernimmt grundsätzlich Rechtskosten und nicht automatisch die Forderung, Rechnung oder den finanziellen Streitgegenstand selbst.

TARIFLICHE AUSSCHLÜSSE

Vertragliche Grenzen

Bestimmte Rechtsbereiche oder Sachverhalte können ausgeschlossen oder nur mit zusätzlichen Bausteinen versicherbar sein.

Maßgeblich sind Antrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen.

RECHTSSCHUTZ-SPEZIALIST

Rechtsschutz über ALLRECHT

Im Rechtsschutzbereich arbeiten wir mit ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen.

ALLRECHT bietet Rechtsschutzlösungen für unterschiedliche private und gewerbliche Lebens- und Unternehmenssituationen. Je nach Produkt können neben dem eigentlichen Kostenschutz auch Serviceleistungen zur Verfügung stehen.

Beispiele aus dem aktuellen Angebot:

  • telefonische Rechtsberatung
  • Online-Rechtsberatung
  • Mediation
  • Muster und Formulare
  • weitere tarif- beziehungsweise produktabhängige Services

Leistungsumfang und Services können sich verändern. Maßgeblich sind das aktuelle Produktangebot und der bestehende Versicherungsvertrag.

ORIENTIERUNG

Was passiert, wenn ein rechtliches Problem entsteht?

Ein allgemeiner Überblick – ohne individuelle Rechtsberatung.

Situation und Fristen prüfen

Schreiben und mögliche Fristen sollten nicht unbeachtet bleiben.

Rechte und Fristen klären

Bei Bedarf kann rechtliche Beratung eingeholt werden.

Versicherungsschutz prüfen

Es wird geprüft, ob der konkrete Fall unter einen vereinbarten Rechtsschutzbereich fällt.

Weiteres Verfahren

Je nach Situation können Beratung, außergerichtliche Lösung, Mediation oder gerichtliches Verfahren relevant sein.

Dies ist nur eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen zur Rechtsschutzversicherung

Was bezahlt eine Rechtsschutzversicherung?

Je nach Vertrag und Versicherungsfall können beispielsweise Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Mediations- und weitere vertraglich vorgesehene Kosten übernommen werden.

Bezahlt Rechtsschutz auch die Forderung, um die gestritten wird?

Grundsätzlich übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die versicherten Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung. Die zugrunde liegende Rechnung, Forderung, Geldstrafe oder andere Hauptleistung wird dadurch nicht automatisch übernommen.

Gibt es immer eine Wartezeit?

Nein. Ob eine Wartezeit gilt und wie lang sie ist, hängt vom jeweiligen Rechtsschutzbereich und den Versicherungsbedingungen ab.

Was bedeutet Selbstbeteiligung?

Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Versicherte bei einem versicherten Rechtsschutzfall nach den vertraglichen Regeln selbst trägt.

Sind bereits bestehende Streitigkeiten versichert?

Ein Konflikt lässt sich nicht einfach rückwirkend versichern. Für den Versicherungsschutz zählt, wann der nach den Bedingungen maßgebliche Versicherungsfall eingetreten ist – nicht erst, wann ein Anwalt eingeschaltet wurde.

Was ist Mediation?

Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren, bei dem ein neutraler Vermittler die Beteiligten dabei unterstützt, selbst eine gemeinsame Lösung zu entwickeln.

Ist Privatrechtsschutz dasselbe wie Firmenrechtsschutz?

Nein. Privater und gewerblicher Rechtsschutz betreffen unterschiedliche Rechtsrisiken. Der konkrete Versicherungsschutz richtet sich nach den jeweils vereinbarten Bereichen.

Ist Rechtsschutz dasselbe wie Haftpflicht?

Nein. Eine Haftpflichtversicherung prüft und reguliert Schadenersatzansprüche Dritter beziehungsweise wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im versicherten Fall Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen.

Gilt Rechtsschutz weltweit?

Der räumliche Geltungsbereich richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag. Bei aktuellen ALLRECHT-Produkten bestehen unterschiedliche Regelungen für Europa und weltweite Versicherungsfälle.

Kann ich mich auch beraten lassen, ohne direkt zu klagen?

Ja. ALLRECHT bietet im Rahmen entsprechender Rechtsschutzlösungen unter anderem telefonische und Online-Rechtsberatung. Umfang und Voraussetzungen richten sich nach Vertrag und aktuellem Serviceangebot.

WEITERFÜHRENDE BEREICHE

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KONTAKT

Noch eine Frage zum Rechtsschutz?

Jörg Semdner

Generalagentur der SIGNAL IDUNA

Seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche
Seit 2009 für SIGNAL IDUNA tätig

Telefon: +49 172 325 98 14
WhatsApp: 030 92364413
E-Mail: info@joergsemdner.de
Web: joergsemdner.de

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