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UNTERNEHMEN · HAFTUNG
Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen
Wenn durch den Betrieb anderen ein Schaden entsteht.
Ein Mitarbeiter beschädigt beim Kunden eine Leitung. Eine Person wird durch Arbeiten verletzt. Oder eine ausgeführte Leistung verursacht später einen Folgeschaden.
Genau hier beginnt die Aufgabe der Betriebshaftpflicht: prüfen, ob Ihr Unternehmen haftet, unberechtigte Forderungen abwehren und berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes übernehmen.
DAS GRUNDPRINZIP
Eine Haftpflichtversicherung zahlt nicht automatisch jeden Anspruch
Eine Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich drei Aufgaben:
Es wird geprüft, ob und in welchem Umfang überhaupt eine gesetzliche Schadenersatzpflicht besteht.
Unberechtigte oder überhöhte Schadenersatzansprüche werden im Rahmen des Versicherungsschutzes abgewehrt.
Berechtigte Schadenersatzansprüche werden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen und Versicherungsbedingungen reguliert.
SCHADENARTEN
Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Personenschaden
Eine andere Person wird verletzt oder gesundheitlich geschädigt.
Beispiel: Ein Kunde, Besucher oder anderer Dritter wird durch eine betriebliche Tätigkeit verletzt.
Sachschaden
Fremdes Eigentum wird beschädigt oder zerstört.
Beispiel: Ein Beschäftigter beschädigt bei Arbeiten Eigentum eines Kunden.
Daraus folgender Vermögensschaden
Aus einem versicherten Personen- oder Sachschaden entsteht zusätzlich ein finanzieller Nachteil.
Beispiel: Durch die Beschädigung einer Maschine kann ein anderer Betrieb vorübergehend nicht arbeiten.
BETRIEBLICHER BEREICH
Haftungsrisiken entstehen nicht nur durch den Unternehmer selbst
Je nach Vertragsgestaltung kann der Versicherungsschutz unterschiedliche betriebliche Haftungsrisiken umfassen.
Betrieblich tätige Personen
- Unternehmer
- Mitarbeiter
- Auszubildende
- Aushilfen
- weitere versicherte betriebliche Personen
Betriebliche Risiken
- Betriebsstätten
- Arbeitsmittel und Maschinen
- ausgeführte Arbeiten
- Produkte
- betriebliche Tätigkeiten
TÄTIGKEITSBESCHREIBUNG
Der Versicherungsschutz muss zur tatsächlichen Tätigkeit passen
Eine Betriebshaftpflichtversicherung wird auf Grundlage der betrieblichen Tätigkeiten und Risiken eingerichtet. Deshalb ist wichtig, dass die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten im Vertrag berücksichtigt sind.
Unternehmen verändern sich.
UNTERSCHIEDLICHE TÄTIGKEITEN
Wer am Eigentum anderer arbeitet, trägt andere Haftungsrisiken als ein reiner Bürobetrieb
Betriebshaftpflicht
Grundschutz für gesetzliche Haftpflichtansprüche aus der betrieblichen Tätigkeit. Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden bilden typischerweise den Schwerpunkt.
Tätigkeitsschäden
Schäden können an Sachen entstehen, an denen gearbeitet wird oder die im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit genutzt oder bearbeitet werden. Ob und in welchem Umfang solche Schäden versichert sind, richtet sich nach Tarif und Vertragsgestaltung.
Mietsachschäden
Unternehmen nutzen häufig gemietete Räume, Gebäude oder andere Sachen. Schäden an gemieteten Sachen können abhängig vom Vertrag in unterschiedlichem Umfang versichert sein.
Produkthaftung
Unternehmen können für Schäden verantwortlich werden, die durch hergestellte, gelieferte oder vertriebene Produkte entstehen. Bei der Betriebshaftpflicht von SIGNAL IDUNA ist Produkthaftpflicht grundsätzlich Bestandteil des Versicherungsschutzes. Der konkrete Umfang, insbesondere bei erweiterten Produkthaftungsrisiken, richtet sich nach Tätigkeit, Tarif und Vertragsgestaltung.
Umwelthaftung und Umweltschäden
Betriebliche Tätigkeiten können auch Schäden an Boden, Wasser oder anderen Umweltgütern verursachen. Welche Umweltdeckung erforderlich beziehungsweise versichert ist, hängt von den konkreten betrieblichen Risiken ab.
Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht
Bei bestimmten Berufen können reine Vermögensschäden durch Beratungs-, Planungs-, Behandlungs- oder andere berufliche Fehler im Vordergrund stehen. Hier können besondere Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflichtlösungen erforderlich sein.
ABGRENZUNG
Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht erfüllen unterschiedliche Aufgaben
Betriebliche Personen- und Sachschäden
Typischer Schwerpunkt sind Schäden, die durch den Betrieb, Beschäftigte, Betriebsmittel, Tätigkeiten oder Produkte entstehen.
Im Mittelpunkt stehen insbesondere Personen- und Sachschäden sowie daraus folgende Vermögensschäden.
Berufliche Fehler und reine Vermögensschäden
Das betrifft vor allem Tätigkeiten, bei denen ein beruflicher Fehler unmittelbar einen finanziellen Schaden verursachen kann.
Beispiele können – abhängig von Beruf und gesetzlichen Voraussetzungen – Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure sowie weitere beratende oder freie Berufe sein.
VERSICHERUNGSSUMME
Die mögliche Schadenhöhe ist wichtiger als die Betriebsgröße allein
Die passende Versicherungssumme lässt sich nicht allein aus Umsatz oder Mitarbeiterzahl ableiten.
Eine kleine Reparaturwerkstatt hat andere mögliche Schadenhöhen als ein Betrieb, der auf großen Baustellen arbeitet. Deshalb zählen unter anderem Branche, Tätigkeiten, mögliche Personen- und Sachschäden, Auftraggeber, Projektgrößen und vertragliche Vorgaben.
KOSTENFAKTOREN
Der Beitrag richtet sich nach dem konkreten Betrieb
Für eine Betriebshaftpflichtversicherung gibt es keinen einheitlichen Pauschalbeitrag.
LAUFENDE VERÄNDERUNGEN
Ein Betrieb bleibt nicht immer gleich
Neue Tätigkeiten, Standorte, Maschinen oder größere Aufträge können dazu führen, dass der bestehende Haftpflichtschutz nicht mehr zum aktuellen Betrieb passt.
Bei bestehenden Versicherungsverträgen können regelmäßig aktuelle Angaben zum Betrieb benötigt werden.
UNTERSCHIEDLICHE RISIKEN
Ein Büro hat andere Haftungsrisiken als eine Baustelle
Betriebshaftpflicht ist kein einheitliches Produkt für alle Unternehmen. Branche und Tätigkeit beeinflussen, welche Haftungsrisiken bestehen und welche Vertragsgestaltung erforderlich sein kann.
Garten- und Landschaftsbau
Branchenspezifische Informationen für Garten- und Landschaftsbaubetriebe.
FAQ
Häufige Fragen zu Betriebshaftpflicht und betrieblicher Haftung
Ist eine Betriebshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Für Gewerbebetriebe besteht in Deutschland grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Pflicht zu einer Betriebshaftpflichtversicherung. Je nach Tätigkeit, Beruf oder vertraglicher Vereinbarung können jedoch besondere Vorgaben beziehungsweise Pflichtversicherungen bestehen.
Sind Mitarbeiter über die Betriebshaftpflicht mitversichert?
Bei einer Betriebshaftpflicht können Haftungsrisiken von im Betrieb tätigen Personen im vereinbarten Umfang eingeschlossen sein. Der konkret versicherte Personenkreis richtet sich nach dem Vertrag.
Was passiert bei einem unberechtigten Schadenersatzanspruch?
Die Haftpflichtversicherung prüft den Anspruch und wehrt unberechtigte beziehungsweise nicht versicherte Schadenersatzforderungen im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgabe ab.
Ein Mitarbeiter beschädigt genau die Sache, an der er gerade arbeitet. Ist so etwas automatisch mitversichert?
Solche Tätigkeitsschäden können je nach Tarif und Vertragsgestaltung versichert sein. Umfang und mögliche Begrenzungen ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen.
Ist Produkthaftung Bestandteil der Betriebshaftpflicht?
Bei SIGNAL IDUNA ist Produkthaftung grundsätzlich Bestandteil der Betriebshaftpflicht. Der konkrete Umfang richtet sich nach Tätigkeit, Produkt, Tarif und Vertragsgestaltung.
Was ist der Unterschied zwischen Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht?
Die Betriebshaftpflicht konzentriert sich insbesondere auf Haftungsrisiken aus dem Betrieb, Beschäftigten, Tätigkeiten, Betriebsmitteln und Produkten. Bei einer Berufs- beziehungsweise Vermögensschadenhaftpflicht stehen dagegen häufig berufliche Fehler und daraus entstehende reine Vermögensschäden im Mittelpunkt.
Wir haben neue Tätigkeiten aufgenommen. Muss ich das meiner Versicherung melden?
Betriebliche Veränderungen können den Versicherungsschutz beeinflussen. Welche Angaben beziehungsweise Änderungen angezeigt werden müssen, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag und den Versicherungsbedingungen.
