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UNTERNEHMEN · HAFTUNG

Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen

Wenn durch den Betrieb anderen ein Schaden entsteht.

Ein Mitarbeiter beschädigt beim Kunden eine Leitung. Eine Person wird durch Arbeiten verletzt. Oder eine ausgeführte Leistung verursacht später einen Folgeschaden.

Genau hier beginnt die Aufgabe der Betriebshaftpflicht: prüfen, ob Ihr Unternehmen haftet, unberechtigte Forderungen abwehren und berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes übernehmen.

Eine Werkstatt, ein Beratungsbüro und ein Baubetrieb verursachen nicht dieselben Schäden. Im Vertrag sollten deshalb genau die Tätigkeiten berücksichtigt sein, die Ihr Unternehmen tatsächlich ausübt.

DAS GRUNDPRINZIP

Eine Haftpflichtversicherung zahlt nicht automatisch jeden Anspruch

Eine Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich drei Aufgaben:

01Prüfen

Es wird geprüft, ob und in welchem Umfang überhaupt eine gesetzliche Schadenersatzpflicht besteht.

02Abwehren

Unberechtigte oder überhöhte Schadenersatzansprüche werden im Rahmen des Versicherungsschutzes abgewehrt.

03Leisten

Berechtigte Schadenersatzansprüche werden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen und Versicherungsbedingungen reguliert.

Haftpflichtschutz bedeutet deshalb nicht nur Schadenersatz zu leisten, sondern zunächst zu prüfen, ob überhaupt eine Haftung besteht.

SCHADENARTEN

Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Personenschaden

Eine andere Person wird verletzt oder gesundheitlich geschädigt.

Beispiel: Ein Kunde, Besucher oder anderer Dritter wird durch eine betriebliche Tätigkeit verletzt.

Sachschaden

Fremdes Eigentum wird beschädigt oder zerstört.

Beispiel: Ein Beschäftigter beschädigt bei Arbeiten Eigentum eines Kunden.

Daraus folgender Vermögensschaden

Aus einem versicherten Personen- oder Sachschaden entsteht zusätzlich ein finanzieller Nachteil.

Beispiel: Durch die Beschädigung einer Maschine kann ein anderer Betrieb vorübergehend nicht arbeiten.

Reine Vermögensschäden ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden müssen davon unterschieden werden und spielen insbesondere bei bestimmten Berufs- und Beratungstätigkeiten eine eigene Rolle.

BETRIEBLICHER BEREICH

Haftungsrisiken entstehen nicht nur durch den Unternehmer selbst

Je nach Vertragsgestaltung kann der Versicherungsschutz unterschiedliche betriebliche Haftungsrisiken umfassen.

Betrieblich tätige Personen

  • Unternehmer
  • Mitarbeiter
  • Auszubildende
  • Aushilfen
  • weitere versicherte betriebliche Personen

Betriebliche Risiken

  • Betriebsstätten
  • Arbeitsmittel und Maschinen
  • ausgeführte Arbeiten
  • Produkte
  • betriebliche Tätigkeiten
Der konkret versicherte Personenkreis und Leistungsumfang richten sich nach dem jeweiligen Vertrag.

TÄTIGKEITSBESCHREIBUNG

Der Versicherungsschutz muss zur tatsächlichen Tätigkeit passen

Eine Betriebshaftpflichtversicherung wird auf Grundlage der betrieblichen Tätigkeiten und Risiken eingerichtet. Deshalb ist wichtig, dass die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten im Vertrag berücksichtigt sind.

Unternehmen verändern sich.

neue Tätigkeiten
größere oder andere Aufträge
neue Mitarbeiter
zusätzliche Maschinen oder Arbeitsverfahren
neue Betriebsstätten
erweiterte Dienstleistungen
Herstellung oder Verkauf von Produkten
Kommen neue Tätigkeiten, Maschinen, Standorte oder größere Aufträge hinzu, sollte geprüft werden, ob der bestehende Haftpflichtschutz diese Veränderungen noch abbildet.

UNTERSCHIEDLICHE TÄTIGKEITEN

Wer am Eigentum anderer arbeitet, trägt andere Haftungsrisiken als ein reiner Bürobetrieb

Betriebshaftpflicht

Grundschutz für gesetzliche Haftpflichtansprüche aus der betrieblichen Tätigkeit. Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden bilden typischerweise den Schwerpunkt.

Tätigkeitsschäden

Schäden können an Sachen entstehen, an denen gearbeitet wird oder die im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit genutzt oder bearbeitet werden. Ob und in welchem Umfang solche Schäden versichert sind, richtet sich nach Tarif und Vertragsgestaltung.

Mietsachschäden

Unternehmen nutzen häufig gemietete Räume, Gebäude oder andere Sachen. Schäden an gemieteten Sachen können abhängig vom Vertrag in unterschiedlichem Umfang versichert sein.

Produkthaftung

Unternehmen können für Schäden verantwortlich werden, die durch hergestellte, gelieferte oder vertriebene Produkte entstehen. Bei der Betriebshaftpflicht von SIGNAL IDUNA ist Produkthaftpflicht grundsätzlich Bestandteil des Versicherungsschutzes. Der konkrete Umfang, insbesondere bei erweiterten Produkthaftungsrisiken, richtet sich nach Tätigkeit, Tarif und Vertragsgestaltung.

Umwelthaftung und Umweltschäden

Betriebliche Tätigkeiten können auch Schäden an Boden, Wasser oder anderen Umweltgütern verursachen. Welche Umweltdeckung erforderlich beziehungsweise versichert ist, hängt von den konkreten betrieblichen Risiken ab.

Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht

Bei bestimmten Berufen können reine Vermögensschäden durch Beratungs-, Planungs-, Behandlungs- oder andere berufliche Fehler im Vordergrund stehen. Hier können besondere Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflichtlösungen erforderlich sein.

ABGRENZUNG

Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht erfüllen unterschiedliche Aufgaben

BETRIEBSHAFTPFLICHT

Betriebliche Personen- und Sachschäden

Typischer Schwerpunkt sind Schäden, die durch den Betrieb, Beschäftigte, Betriebsmittel, Tätigkeiten oder Produkte entstehen.

Im Mittelpunkt stehen insbesondere Personen- und Sachschäden sowie daraus folgende Vermögensschäden.

BERUFS- / VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHT

Berufliche Fehler und reine Vermögensschäden

Das betrifft vor allem Tätigkeiten, bei denen ein beruflicher Fehler unmittelbar einen finanziellen Schaden verursachen kann.

Beispiele können – abhängig von Beruf und gesetzlichen Voraussetzungen – Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure sowie weitere beratende oder freie Berufe sein.

Bei einigen Berufsgruppen bestehen gesetzliche oder berufsrechtliche Pflichtversicherungsvorgaben. Nicht jede genannte Berufsgruppe benötigt dieselbe Versicherungslösung.

VERSICHERUNGSSUMME

Die mögliche Schadenhöhe ist wichtiger als die Betriebsgröße allein

Die passende Versicherungssumme lässt sich nicht allein aus Umsatz oder Mitarbeiterzahl ableiten.

Eine kleine Reparaturwerkstatt hat andere mögliche Schadenhöhen als ein Betrieb, der auf großen Baustellen arbeitet. Deshalb zählen unter anderem Branche, Tätigkeiten, mögliche Personen- und Sachschäden, Auftraggeber, Projektgrößen und vertragliche Vorgaben.

KOSTENFAKTOREN

Der Beitrag richtet sich nach dem konkreten Betrieb

Für eine Betriebshaftpflichtversicherung gibt es keinen einheitlichen Pauschalbeitrag.

Branche
Tätigkeiten
Umsatz
Versicherungssumme
Selbstbeteiligung
Zusatzleistungen
konkrete betriebliche Risiken

LAUFENDE VERÄNDERUNGEN

Ein Betrieb bleibt nicht immer gleich

Neue Tätigkeiten, Standorte, Maschinen oder größere Aufträge können dazu führen, dass der bestehende Haftpflichtschutz nicht mehr zum aktuellen Betrieb passt.

Bei bestehenden Versicherungsverträgen können regelmäßig aktuelle Angaben zum Betrieb benötigt werden.

Umsatzentwicklung
neue Tätigkeiten
neue Produkte
neue Standorte oder Betriebsgrundstücke
veränderte Mitarbeiterzahl
neue Maschinen oder Arbeitsverfahren
neue Auftraggeber oder Projektgrößen
zusätzliche Haftungsrisiken
Der konkrete Umgang mit Änderungen richtet sich nach Vertrag und Versicherungsbedingungen.

UNTERSCHIEDLICHE RISIKEN

Ein Büro hat andere Haftungsrisiken als eine Baustelle

Betriebshaftpflicht ist kein einheitliches Produkt für alle Unternehmen. Branche und Tätigkeit beeinflussen, welche Haftungsrisiken bestehen und welche Vertragsgestaltung erforderlich sein kann.

Handwerk
Bau
Garten- und Landschaftsbau
Handel
Produktion
Dienstleistung
Gastronomie
Gesundheitsberufe

Garten- und Landschaftsbau

Branchenspezifische Informationen für Garten- und Landschaftsbaubetriebe.

FAQ

Häufige Fragen zu Betriebshaftpflicht und betrieblicher Haftung

Ist eine Betriebshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?

Für Gewerbebetriebe besteht in Deutschland grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Pflicht zu einer Betriebshaftpflichtversicherung. Je nach Tätigkeit, Beruf oder vertraglicher Vereinbarung können jedoch besondere Vorgaben beziehungsweise Pflichtversicherungen bestehen.

Sind Mitarbeiter über die Betriebshaftpflicht mitversichert?

Bei einer Betriebshaftpflicht können Haftungsrisiken von im Betrieb tätigen Personen im vereinbarten Umfang eingeschlossen sein. Der konkret versicherte Personenkreis richtet sich nach dem Vertrag.

Was passiert bei einem unberechtigten Schadenersatzanspruch?

Die Haftpflichtversicherung prüft den Anspruch und wehrt unberechtigte beziehungsweise nicht versicherte Schadenersatzforderungen im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgabe ab.

Ein Mitarbeiter beschädigt genau die Sache, an der er gerade arbeitet. Ist so etwas automatisch mitversichert?

Solche Tätigkeitsschäden können je nach Tarif und Vertragsgestaltung versichert sein. Umfang und mögliche Begrenzungen ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen.

Ist Produkthaftung Bestandteil der Betriebshaftpflicht?

Bei SIGNAL IDUNA ist Produkthaftung grundsätzlich Bestandteil der Betriebshaftpflicht. Der konkrete Umfang richtet sich nach Tätigkeit, Produkt, Tarif und Vertragsgestaltung.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht?

Die Betriebshaftpflicht konzentriert sich insbesondere auf Haftungsrisiken aus dem Betrieb, Beschäftigten, Tätigkeiten, Betriebsmitteln und Produkten. Bei einer Berufs- beziehungsweise Vermögensschadenhaftpflicht stehen dagegen häufig berufliche Fehler und daraus entstehende reine Vermögensschäden im Mittelpunkt.

Wir haben neue Tätigkeiten aufgenommen. Muss ich das meiner Versicherung melden?

Betriebliche Veränderungen können den Versicherungsschutz beeinflussen. Welche Angaben beziehungsweise Änderungen angezeigt werden müssen, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag und den Versicherungsbedingungen.