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MITARBEITERBENEFITS · GESUNDHEIT
Betriebliche Krankenversicherung
Der Arbeitgeber übernimmt zusätzliche Gesundheitsleistungen, die Beschäftigte sonst selbst bezahlen oder privat absichern müssten.
Eine betriebliche Krankenversicherung – kurz bKV – ergänzt den bestehenden Krankenversicherungsschutz um Leistungen wie Zahn, Sehhilfen, Vorsorge oder weitere tariflich vereinbarte Gesundheitsleistungen.
Sie kann für gesetzlich und privat Krankenversicherte angeboten werden und wird über den Arbeitgeber organisiert.
GRUNDLAGEN
Gesundheitsleistungen als betrieblicher Benefit
Bei einer betrieblichen Krankenversicherung richtet der Arbeitgeber für seine Beschäftigten einen zusätzlichen Krankenversicherungsschutz ein.
Je nach gewähltem Konzept können damit Leistungen abgesichert werden, die von der bestehenden Krankenversicherung nicht oder nur teilweise übernommen werden.
Für Beschäftigte wird die bKV meist nicht beim Tarifnamen interessant, sondern dann, wenn zum Beispiel eine neue Brille, Zahnersatz oder eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung ansteht und dafür tatsächlich eine Leistung genutzt werden kann.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Zahnbehandlung und Zahnvorsorge
- Zahnersatz
- Sehhilfen
- Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
- Vorsorgeuntersuchungen
- Naturheilkunde
- Krankenhausleistungen
- Krankentagegeld
- ergänzende Gesundheits- und Assistance-Leistungen
MODELLE
Unterschiedliche Wege zur betrieblichen Krankenversicherung
Ein Budget, verschiedene Leistungen
Der Arbeitgeber legt ein Leistungspaket und die Höhe eines jährlichen Gesundheitsbudgets fest.
Die Beschäftigten können innerhalb des gewählten Budgets verschiedene versicherte Gesundheitsleistungen individuell nutzen.
Leistungsbereiche gezielt auswählen
Einzelne Leistungsbereiche können gezielt abgesichert werden.
Je nach gewähltem Konzept stehen hierfür unterschiedliche Leistungsbausteine zur Verfügung, beispielsweise aus den Bereichen Vorsorge, Zahn oder Krankenhaus.
Budget und Bausteine verbinden
Ein Gesundheitsbudget kann mit zusätzlichen Leistungsbausteinen kombiniert werden.
Dadurch lassen sich Budgetleistungen und gezielte Zusatzabsicherungen miteinander verbinden.
GESUNDHEITSBUDGET
Drei Budgetvarianten mit unterschiedlichen Leistungsschwerpunkten
Bei SIGNAL IDUNA stehen im Budgetmodell unterschiedliche Tarifvarianten zur Verfügung. Die Höhe des Gesundheitsbudgets kann innerhalb der vorgesehenen Tarifmöglichkeiten gewählt werden.
GesundAKTIV+
Das Gesundheitsbudget kann unter anderem für Zahnersatz, Zahnbehandlung, Zahnvorsorge, Sehhilfen, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen und Naturheilkunde genutzt werden.
GesundAGIL+
Enthält die Leistungen aus GesundAKTIV+.
GesundVITAL+
Enthält die Leistungen aus GesundAKTIV+.
Die Maximalerstattungsbeträge gelten je Versicherungsjahr. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
LEISTUNGEN IM BUDGET
Gesundheitsleistungen für unterschiedliche Bedürfnisse
Zahn
Je nach Tarif können Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnvorsorge und Zahnersatz versichert sein.
Sehen
Leistungen können beispielsweise für Brillen und Kontaktlinsen vorgesehen sein.
Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
Je nach Tarif können entsprechende Aufwendungen innerhalb der tariflichen Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Vorsorge
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Präventionsleistungen können Bestandteil des Gesundheitsbudgets sein.
Naturheilkunde
Je nach Tarif können Leistungen für Heilpraktiker sowie bestimmte naturheilkundliche Behandlungen vorgesehen sein.
MEHR ALS KOSTENERSTATTUNG
Unterstützung rund um Gesundheit und Versorgung
Zur betrieblichen Krankenversicherung von SIGNAL IDUNA gehören in den entsprechenden Lösungen auch Assistance-Leistungen. Diese können Mitarbeitende zusätzlich zu den versicherten Gesundheitsleistungen unterstützen.
Arzttermin-Service
Unterstützung bei der Organisation von Arztterminen.
Videosprechstunde
Ärztliche Beratung über digitale Kommunikationswege.
Gesundheitsberatung
Unterstützung bei gesundheitlichen Fragestellungen.
Reise- und Impfberatung
Informationen und Beratung rund um Reisegesundheit und Impfungen.
Pflege-Assistance
Unterstützung bei Fragen rund um Pflege und Pflegeorganisation.
Reha-Management
Unterstützung im Zusammenhang mit Rehabilitation.
Zweitmeinungs-Service
Möglichkeit einer zusätzlichen medizinischen Einschätzung im vorgesehenen Leistungsrahmen.
Welche Assistance-Leistungen im konkreten Versicherungsschutz enthalten sind, richtet sich nach der jeweiligen Lösung.
KOLLEKTIVER SCHUTZ
Besonderheiten der arbeitgeberfinanzierten bKV
Ein wesentlicher Unterschied zu vielen privat abgeschlossenen Einzelverträgen liegt in der kollektiven Aufnahme der Beschäftigten.
Für die entsprechenden arbeitgeberfinanzierten Lösungen von SIGNAL IDUNA werden unter anderem folgende Merkmale beschrieben:
Bestehende beziehungsweise bereits angeratene oder laufende Behandlungen können im vorgesehenen tariflichen Rahmen mitversichert sein.
Diese Aussagen gelten nicht pauschal für jeden denkbaren Tarif oder jede Vertragsgestaltung. Maßgeblich sind die Voraussetzungen des konkret gewählten Kollektivs und die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
BETRIEBSGRÖSSE
Auch für kleinere Belegschaften möglich
Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung von SIGNAL IDUNA kann grundsätzlich bereits ab drei Mitarbeitenden eingerichtet werden.
Für einzelne Tarifbausteine können jedoch andere Mindestgrößen oder zusätzliche Voraussetzungen gelten. KlinikPrivat+ und bestimmte Zahnbausteine können laut den vorliegenden Unterlagen von SIGNAL IDUNA abweichende Voraussetzungen haben.
Die konkrete Mindestgröße richtet sich nach dem gewählten Tarif und der vorgesehenen Gestaltung.
GESTALTUNG DES KOLLEKTIVS
Gesamte Belegschaft oder definierte Personengruppen
Eine betriebliche Krankenversicherung muss nicht zwangsläufig für jede Person im Unternehmen identisch gestaltet werden.
Gesamte Belegschaft
Je nach Konzept kann die Versorgung für die gesamte Belegschaft eingerichtet werden.
Definierte Personengruppen
Alternativ können klar definierte Personengruppen einbezogen werden. Die Bildung von Mitarbeitergruppen sollte nachvollziehbar, sachlich begründet und passend zur betrieblichen Versorgung gestaltet sein.
GUT ZU WISSEN
Beitragsbefreiung bei weiterbestehendem Versicherungsschutz
Für die entsprechenden arbeitgeberfinanzierten bKV-Lösungen von SIGNAL IDUNA sehen die vorliegenden Unterlagen unter bestimmten Voraussetzungen eine Beitragsbefreiung des Arbeitgebers bei weiterbestehendem Versicherungsschutz vor.
bis maximal 36 Monate
je Kind
Voraussetzungen, Beginn, Dauer und Umfang richten sich nach den geltenden Versicherungsbedingungen.
UMSETZUNG IM UNTERNEHMEN
Auch die Verwaltung soll einfach funktionieren
Für die Administration der betrieblichen Krankenversicherung stellt SIGNAL IDUNA ein Arbeitgeberportal zur Verfügung. Darüber können die vorgesehenen Verwaltungsprozesse digital unterstützt werden.
Die Beschäftigten nutzen für ihre eigenen Leistungsangelegenheiten die dafür vorgesehenen Wege von SIGNAL IDUNA. Rechnungen können beispielsweise über das Kundenportal, die App oder weitere vorgesehene Einreichungswege übermittelt werden.
Die Beschäftigten wickeln ihre persönlichen Gesundheitsleistungen grundsätzlich über die vorgesehenen Leistungswege von SIGNAL IDUNA ab.
STEUERN UND SOZIALVERSICHERUNG
Wie werden Arbeitgeberbeiträge grundsätzlich behandelt?
Arbeitgeberfinanzierte Beiträge zu einer betrieblichen Krankenversicherung können grundsätzlich als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
Unter den entsprechenden Voraussetzungen kann die bKV außerdem im Rahmen der monatlichen Sachbezugsfreigrenze steuer- und sozialabgabenfrei gewährt werden.
FAQ
Häufige Fragen zur betrieblichen Krankenversicherung
Können gesetzlich und privat Krankenversicherte teilnehmen?
Ja. Für die entsprechenden bKV-Lösungen von SIGNAL IDUNA sind Angebote sowohl für gesetzlich als auch privat Krankenversicherte vorgesehen.
Müssen Mitarbeiter Gesundheitsfragen beantworten?
Bei den entsprechenden arbeitgeberfinanzierten Kollektivlösungen erfolgt die Aufnahme ohne individuelle Gesundheitsprüfung. Maßgeblich sind die Voraussetzungen des konkreten Tarifs.
Gibt es Wartezeiten?
Die beschriebenen arbeitgeberfinanzierten Lösungen von SIGNAL IDUNA sehen sofortigen Versicherungsschutz ohne Wartezeiten vor. Die konkreten tariflichen Voraussetzungen sind zu beachten.
Muss die gesamte Belegschaft versichert werden?
Je nach Gestaltung kann die bKV für die gesamte Belegschaft oder für klar definierte Personengruppen eingerichtet werden.
Gibt es nur Gesundheitsbudgets?
Nein. Neben Budgetmodellen gibt es auch Bausteinmodelle und Kombimodelle, bei denen unterschiedliche Leistungsbereiche miteinander verbunden werden können.
Wer reicht Rechnungen ein?
Die versicherten Beschäftigten reichen ihre persönlichen Leistungsbelege über die dafür vorgesehenen Wege von SIGNAL IDUNA ein, beispielsweise über Kundenportal oder App.
