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Altersvorsorge & bAV

Aktuelle Änderungen zur gesetzlichen Rente, zu Rentenpunkten, betrieblicher Altersversorgung, Förderung und Basisrente. Neue Themen werden künftig oberhalb älterer Beiträge ergänzt.

11. OKTOBER 2026 · GESETZLICHE RENTE / BAV / BASISRENTE

Altersvorsorge 2027: Neue Rechengrößen, Rentenpunkte und Fördergrenzen – was bringen sie finanziell?

2027 steigen wichtige Rechengrößen in der Rentenversicherung. Das beeinflusst die Beitragsbemessung, den Erwerb neuer Rentenpunkte und die steuerlichen Höchstbeträge für die betriebliche Altersversorgung. Für Beschäftigte, Arbeitgeber und Selbstständige bedeuten die Änderungen nicht dasselbe.

Rechtsstand 11.10.2026: Das Bundeskabinett hat die Sozialversicherungsrechengrößen am 07.10.2026 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Abgeleitete bAV-Werte sowie vorausberechnete steuerliche Höchstbeträge sind als solche gekennzeichnet.

Die wichtigsten Renten- und Vorsorgewerte auf einen Blick

Rechengröße20262027 (vorgesehen / berechnet)
Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung jährlich101.400 €106.200 €
Beitragsbemessungsgrenze monatlich8.450 €8.850 €
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für einen Rentenpunkt51.944 €53.452 €
Gesamtbeitrag für einen Entgeltpunkt bei unterstellten 18,6 % RV-Beitragssatz9.661,58 €9.942,07 €
Vier Prozent der RV-BBG jährlich – bAV4.056 €4.248 €
Acht Prozent der RV-BBG jährlich – steuerlicher bAV-Rahmen8.112 €8.496 €
Monatliche Einkommensgrenze bei § 100 EStG2.575 €3.186 €*
Maximal begünstigter Arbeitgeberbeitrag nach § 100 EStG jährlich960 €1.200 €*
Basisrente: rechnerischer Höchstbetrag Einzelveranlagung jährlich30.826 €32.308 €*
Basisrente: rechnerischer Höchstbetrag Zusammenveranlagung jährlich61.652 €64.616 €*

* Diese steuerrechtlichen bzw. abgeleiteten Werte folgen der vorliegenden Übersicht „Voraussichtliche Rechengrößen in der Sozialversicherung und Steuer 2027“ vom 21.09.2026. Für die Basisrente wird ein unveränderter knappschaftlicher Beitragssatz von 24,7 % unterstellt. Das vorläufige Durchschnittsentgelt 2027 und die Rentenversicherungs-BBG sind Teil des Kabinettsbeschlusses. Die 18,6 % sind eine für die Modellrechnung ausdrücklich unverändert angenommene Beitragssatzhöhe.

1. Gesetzliche Rente: Was kostet ein Rentenpunkt 2027?

Ein Entgeltpunkt entsteht rechnerisch, wenn das versicherte Jahreseinkommen genau dem maßgeblichen Durchschnittsentgelt entspricht. Dieses beträgt für 2027 vorläufig 53.452 €. Ein Jahr mit entsprechend hohem beitragspflichtigem Einkommen ergibt daher rechnerisch einen Entgeltpunkt.

Bei einem unterstellten Rentenversicherungsbeitragssatz von 18,6 % fließen dafür insgesamt 9.942,07 € Rentenversicherungsbeiträge. Bei einem regulär sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden diese grundsätzlich je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen: rechnerisch etwa 4.971,04 € je Seite. Das ist keine direkte Kaufpreisangabe für freiwillige Rentenbeiträge.

Was bringt ein Rentenpunkt tatsächlich?

Der seit 01.07.2026 geltende Rentenwert beträgt 42,52 € pro Monat. Bei einer regulären Altersrente ohne Zu- oder Abschläge ergibt sich damit die folgende heutige Größenordnung:

  • 1 Entgeltpunkt: 42,52 € monatliche Bruttorente
  • 5 Entgeltpunkte: 212,60 € monatliche Bruttorente
  • 10 Entgeltpunkte: 425,20 € monatliche Bruttorente
  • 20 Entgeltpunkte: 850,40 € monatliche Bruttorente

Das sind Rechenbeispiele zum aktuellen Rentenwert von 42,52 €, keine garantierten Rentenzahlungen im Jahr 2027 oder bei einem späteren Rentenbeginn. Abweichungen ergeben sich unter anderem durch künftige Rentenanpassungen, Rentenbeginn, Zu- und Abschläge sowie Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung und gegebenenfalls Steuern.

Kann ich Rentenpunkte einfach kaufen?

Freiwillige Beiträge können grundsätzlich zusätzliche Rentenanwartschaften schaffen, wenn die Voraussetzungen dafür bestehen. Die Berechnung der Entgeltpunkte aus freiwilligen Beiträgen folgt jedoch eigenen Vorschriften. Eine Zahlung von 9.942,07 € ist nicht pauschal mit dem Erwerb von genau einem Rentenpunkt gleichzusetzen. Auch Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen werden anders berechnet. Dafür ist eine individuelle Auskunft der Deutschen Rentenversicherung sinnvoll.

2. bAV 2027: Wie viel Entgeltumwandlung ist möglich?

Mit der höheren Rentenversicherungs-BBG steigt der rechnerische steuerlich begünstigte bAV-Rahmen: 4 % entsprechen 4.248 € jährlich beziehungsweise 354 € monatlich, 8 % entsprechen 8.496 € jährlich beziehungsweise 708 € monatlich.

Für begünstigte Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG kann grundsätzlich der Acht-Prozent-Rahmen steuerfrei sein. Sozialversicherungsfreiheit besteht für diese Durchführungswege dagegen grundsätzlich nur bis zu vier Prozent der BBG. Arbeitgeberbeiträge und bestehende Versorgungsvereinbarungen sind bei der Einordnung zu beachten.

Ein Beispiel mit 200 € Entgeltumwandlung

Wer monatlich 200 € des Bruttogehalts in eine begünstigte betriebliche Altersversorgung umwandelt, verwendet jährlich 2.400 € – und liegt damit unter der rechnerischen Vier-Prozent-Grenze 2027. Wie stark sich sein Nettogehalt verändert, hängt von den persönlichen Steuern und Sozialabgaben ab. Hinzu kommen mögliche Arbeitgeberzuschüsse; später sind gegebenenfalls Steuern und Beiträge auf die bAV-Leistungen zu berücksichtigen.

3. Arbeitgeber: Änderungen bei der bAV-Geringverdienerförderung

Die vorliegende Übersicht weist für 2027 eine angepasste Einkommensgrenze von 3.186 € Monatsbrutto und einen maximal begünstigten Arbeitgeberbeitrag von 1.200 € pro Jahr aus. Das ist nicht mit einer Förderung von 1.200 € gleichzusetzen: Der staatliche Förderbetrag ist nach den Vorgaben des § 100 EStG gesondert zu berechnen. Die weiteren gesetzlichen Fördervoraussetzungen bleiben maßgeblich.

4. Selbstständige: Welche Rolle spielt die Basisrente?

Die steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen hängen von gesetzlichen Höchstbeträgen und der persönlichen steuerlichen Situation ab. Die Stuttgarter-Berechnung nennt für 2027 32.308 € für Einzelveranlagung und 64.616 € für Zusammenveranlagung. Diese Werte sind noch unter der dort genannten Beitragsannahme zu verstehen und dürfen nicht als garantierte individuelle Steuerersparnis dargestellt werden.

5. Was sollten Beschäftigte, Unternehmer und Selbstständige daraus machen?

Höhere Grenzen bedeuten vor allem größeren rechnerischen Spielraum. Daraus folgt noch keine automatische Empfehlung, mehr einzuzahlen. Entscheidend ist, ob die zusätzliche Vorsorge zu Liquidität, Arbeitgeberzuschuss, bestehender Versorgung, Kosten, Steuersituation und gewünschter Flexibilität passt. Der Wert künftiger Rentenpunkte hängt außerdem vom dann geltenden aktuellen Rentenwert ab.

Quellen und Rechtsstand

Fachliche Einordnung: Jörg Semdner, Generalagentur der SIGNAL IDUNA. Stand 11.10.2026. Allgemeine Orientierung und Modellrechnungen; keine individuelle Steuer- oder Rentenberatung.