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GaLaBau – Aktuelle Entwicklungen
Neue gesetzliche Regelungen, Branchentarife und wichtige Entwicklungen für Garten- und Landschaftsbaubetriebe.
12. OKTOBER 2026 · MASCHINENRECHT UND BETRIEBSSICHERHEIT
Neue Maschinenverordnung ab 2027: Was GaLaBau-Betriebe wissen sollten
Radlader, Bagger, Häcksler, Rüttelplatten, ferngesteuerte Mähtechnik oder andere Maschinen gehören zum Alltag vieler Garten- und Landschaftsbaubetriebe.
Ab dem 20. Januar 2027 gilt in der Europäischen Union eine neue Maschinenverordnung. Sie ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie und schafft aktualisierte Anforderungen an die Sicherheit und Konformität von Maschinen. Aber was bedeutet das tatsächlich für einen GaLaBau-Unternehmer, der Maschinen kauft, einsetzt oder umbaut?
Was ändert sich ab 2027?
Die Verordnung (EU) 2023/1230 wurde bereits 2023 beschlossen und gilt ab dem 20. Januar 2027 unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Sie aktualisiert die Anforderungen unter anderem an:
- die Konstruktion und Sicherheit neuer Maschinen,
- die Bewertung von Risiken,
- sicherheitsrelevante Software und digitale Funktionen,
- die Dokumentation und Konformitätserklärung,
- Pflichten von Herstellern, Importeuren und anderen Wirtschaftsakteuren,
- die wesentliche Veränderung bereits vorhandener Maschinen.
In Deutschland regelt das Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz ergänzend die nationale Durchführung. Es wurde bereits 2025 verkündet.
Welche Maschinen können betroffen sein?
Die neue Rechtslage kann insbesondere bei Maschinen und maschinellen Anlagen von Bedeutung sein, die nach dem maßgeblichen Stichtag in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.
| Maschinenbereich | Mögliche Berührungspunkte |
|---|---|
| Bagger und Radlader | Maschinenkonformität, Sicherheitseinrichtungen |
| Häcksler und Holzbearbeitungsmaschinen | Schutz vor mechanischen Gefahren |
| Ferngesteuerte Mähtechnik | Steuerung, Sicherheitsfunktionen |
| Maschinen mit digitaler Steuerung | Software- und Steuerungssicherheit |
| Nachträglich wesentlich umgebaute Maschinen | Mögliche neue Herstellerpflichten |
Nicht jede Maschine fällt automatisch unter dieselben Anforderungen. Entscheidend sind Produktart, technische Ausführung, rechtliche Einordnung und Zeitpunkt des Inverkehrbringens beziehungsweise der Inbetriebnahme.
Müssen ältere Bagger und Radlader jetzt neu zertifiziert werden?
Nein, nicht allein wegen der neuen Verordnung. Ein GaLaBau-Betrieb, der einen bereits rechtmäßig in Verkehr gebrachten Bagger unverändert weiterverwendet, muss nicht allein aufgrund des Stichtags 20. Januar 2027 eine neue CE-Konformitätsbewertung durchführen.
Die weiterhin geltenden Pflichten zum sicheren Betrieb, zur Gefährdungsbeurteilung, Prüfung und Instandhaltung bleiben davon unberührt.
Das ist eine wichtige Unterscheidung: Die Maschinenverordnung richtet sich vor allem an das Bereitstellen und Inverkehrbringen von Maschinen sowie bestimmte Veränderungen. Der sichere Einsatz vorhandener Arbeitsmittel ist zusätzlich durch das Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsrecht geregelt.
Wann kann ein Umbau problematisch werden?
Eine wesentliche Veränderung einer Maschine kann dazu führen, dass neue Herstellerpflichten entstehen.
Beispiel: Ein GaLaBau-Betrieb rüstet eine vorhandene Maschine mit einer selbst entwickelten automatischen Steuerung nach. Dadurch verändern sich ihre Funktionen und möglicherweise ihre Sicherheitsrisiken. Dann muss geprüft werden, ob eine wesentliche Veränderung im Sinne der neuen Vorschriften vorliegt.
Nicht jede Reparatur, der Austausch eines Verschleißteils oder eine gewöhnliche Wartung löst solche Herstellerpflichten aus.
Was bedeutet das beim Kauf neuer Maschinen?
Bei einer Neuanschaffung ab 2027 kann es sinnvoll sein, insbesondere auf folgende Punkte zu achten:
- Ist die Maschine für den vorgesehenen Einsatz geeignet?
- Liegen die erforderlichen Konformitätsunterlagen vor?
- Sind die notwendigen Sicherheitsinformationen und Anleitungen verfügbar?
- Welche Vorgaben bestehen für sichere Verwendung, Wartung und technische Änderungen?
- Wer ist Ansprechpartner bei sicherheitsrelevanten Problemen oder Rückrufen?
Auch die Frage, ob eine Maschine neu, gebraucht, importiert oder wesentlich verändert wurde, kann rechtlich relevant sein.
Fazit: Mit der neuen EU-Maschinenverordnung werden die Sicherheits- und Konformitätsanforderungen ab dem 20. Januar 2027 aktualisiert. Für GaLaBau-Betriebe ist vor allem wichtig, zwischen dem Weiterbetrieb vorhandener Maschinen, dem Kauf neuer Maschinen und einer wesentlichen technischen Veränderung zu unterscheiden. Eine pauschale Pflicht, alle vorhandenen Maschinen ab 2027 neu zertifizieren zu lassen, ergibt sich daraus nicht.
Quellen und Rechtsstand
- Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen
- BAuA – Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz
- Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz
Stand: 12. Oktober 2026. Allgemeine Information; keine technische Konformitätsbewertung oder Rechtsberatung.
12. OKTOBER 2026 · TARIFRECHT, BESCHÄFTIGUNG UND SAISONPLANUNG
GaLaBau 2027: Was bei Tarifverträgen und Jahresarbeitszeit wichtig wird
Die Beschäftigung im Garten- und Landschaftsbau ist von besonderen Bedingungen geprägt. Während in den wärmeren Monaten viele Arbeiten gleichzeitig anfallen, können Witterung und saisonale Schwankungen die Einsatzplanung verändern.
Für die betriebliche Organisation sind deshalb neben gesetzlichen Lohnuntergrenzen auch die tariflichen Arbeitsbedingungen und Jahresarbeitszeitregelungen von Bedeutung. 2027 stehen hierzu wichtige Termine an.
Die wichtigsten Daten im Überblick
| Thema | Bekannter Stand |
|---|---|
| Gesetzlicher Mindestlohn 2026 | 13,90 € je Stunde |
| Gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2027 | 14,60 € je Stunde |
| Laufzeit der gegenwärtigen GaLaBau-Entgelttarifverträge | Bis 30.06.2027 |
| GaLaBau-Jahresarbeitszeitregelung | Ausgleichszeiträume 2026 bis 2029 |
Wichtig: Der gesetzliche Mindestlohn ist nicht automatisch der tatsächliche Tariflohn eines GaLaBau-Beschäftigten. Je nach tariflicher Bindung und Tätigkeit können höhere Entgeltansprüche bestehen.
Was passiert zum 30. Juni 2027?
Die derzeit vom Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau ausgewiesenen Entgelttarifverträge laufen bis zum 30. Juni 2027. Damit steht im Jahr 2027 ein tariflicher Termin an.
Ob und in welcher Höhe danach neue Entgelte gelten, ist von künftigen Tarifregelungen abhängig. Aus dem Ablaufdatum allein darf deshalb keine bestimmte Lohnerhöhung ab Juli 2027 abgeleitet werden. Auch eine mögliche Nachwirkung bestehender tariflicher Regelungen richtet sich nach den rechtlichen Voraussetzungen.
Warum ist das für die Kalkulation wichtig?
Ein GaLaBau-Betrieb kalkuliert im Frühjahr Arbeiten, die möglicherweise erst Monate später vollständig ausgeführt und abgerechnet werden. Dabei können die tatsächlichen Personalkosten einen großen Anteil des Auftragspreises ausmachen.
Beispiel: Ein Betrieb plant für ein umfangreiches Projekt 1.000 Arbeitsstunden. Erhöht sich der tatsächlich anzusetzende Stundenlohn später um 1 Euro, entspricht dies rechnerisch 1.000 Euro zusätzlichen Bruttolohnkosten. Arbeitgebernebenkosten und weitere lohnabhängige Ausgaben sind darin noch nicht enthalten.
Das ist keine Prognose für den nächsten GaLaBau-Tarifabschluss, sondern ein Beispiel dafür, wie Lohnänderungen die betriebliche Kalkulation beeinflussen.
Jahresarbeitszeit und Saison: Welche Regeln bestehen?
Für den GaLaBau weist der Bundesverband eine Jahresarbeitszeitregelung für die Ausgleichszeiträume 2026 bis 2029 aus. Solche Regelungen können helfen, unterschiedliche Arbeitszeitumfänge innerhalb festgelegter Zeiträume zu organisieren.
Dabei müssen die einschlägigen tariflichen Voraussetzungen, Arbeitszeitregelungen und die korrekte Führung von Arbeitszeitkonten eingehalten werden.
Beispiel aus dem Betriebsalltag: Im Frühjahr und Sommer werden witterungsbedingt viele Baustellen parallel bearbeitet. In anderen Zeiträumen stehen möglicherweise weniger produktive Stunden zur Verfügung. Eine Jahresarbeitszeitregelung kann bei entsprechender Anwendung die Arbeitszeitverteilung innerhalb der tariflichen Grenzen berücksichtigen.
Sie bedeutet jedoch nicht, dass Mehrarbeit beliebig angeordnet werden darf oder dass jede angesammelte Stunde automatisch ohne weitere Bedingungen verrechnet werden kann.
Welche Rolle spielt das Saison-Kurzarbeitergeld?
Für bestimmte Betriebe und Beschäftigte können in der Schlechtwetterzeit gesetzliche oder tarifliche Regelungen zur Beschäftigungssicherung und zum Saison-Kurzarbeitergeld eine Rolle spielen.
Ob ein konkreter Garten- und Landschaftsbaubetrieb die Voraussetzungen erfüllt, muss anhand seiner Tätigkeit, der persönlichen Voraussetzungen der Beschäftigten und der einschlägigen Vorschriften geprüft werden. Ein Betrieb darf nicht allein aufgrund seiner Branchenbezeichnung davon ausgehen, dass jede saisonale Arbeitsunterbrechung durch Saison-Kurzarbeitergeld ausgeglichen wird.
Was sollten GaLaBau-Betriebe für 2027 im Blick behalten?
- Die jeweils geltenden tariflichen Entgelte und den Tarifstand ab Juli 2027.
- Die möglichen Auswirkungen neuer Löhne auf bestehende Kalkulationen.
- Die Voraussetzungen der Jahresarbeitszeitregelung und die Dokumentation.
- Die Regelungen für Beschäftigung und Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit.
- Die persönliche und betriebliche Anwendbarkeit von Tarifverträgen.
Fazit: Für GaLaBau-Betriebe ist 2027 nicht nur der höhere gesetzliche Mindestlohn interessant. Mit dem Ende der aktuellen Entgelttariflaufzeit zum 30. Juni 2027 steht ein weiterer wichtiger Termin an. Parallel gelten Jahresarbeitszeitregelungen, die für die Organisation saisonaler Arbeit relevant sein können. Die konkreten Auswirkungen hängen von der tariflichen Bindung, der Beschäftigtenstruktur und den betrieblichen Voraussetzungen ab.
Quellen und Rechtsstand
- GaLaBau – Tarifvertragsrecht und Tarifunterlagen
- BMAS – Gesetzlicher Mindestlohn
- BGL – Tarifunterlagen zu Entgelttarifverträgen und Jahresarbeitszeit 2026 bis 2029
Stand: 12. Oktober 2026. Allgemeine Information; keine individuelle arbeits- oder tarifrechtliche Prüfung.
Fachliche Einordnung: Jörg Semdner, Generalagentur der SIGNAL IDUNA. Diese Beiträge dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung.

