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BEAMTE · BEIHILFE
Beihilfe für Beamte in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg müssen Sie sich zwischen individueller und pauschaler Beihilfe entscheiden. Diese Wahl bestimmt, ob später eine beihilfekonforme Teilversicherung oder eine Krankenvollversicherung gebraucht wird.
← PKV für BeamteDAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK
In Baden-Württemberg beginnt alles mit der Wahl des Beihilfesystems
Individuelle oder auf Antrag pauschale Beihilfe.
Seit 2023 als Alternative zur individuellen Beihilfe.
Bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %.
Bei individueller Beihilfe.
Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen.
Einkommensgrenze: 20.000 Euro.
INDIVIDUELLE BEIHILFE
Wie hoch ist die Beihilfe?
Die Bemessungssätze beziehen sich auf beihilfefähige Aufwendungen. Für jede Person gilt der jeweils eigene Satz.
PAUSCHALE BEIHILFE
Individuelle oder pauschale Beihilfe?
Baden-Württemberg bietet seit 1. Januar 2023 neben der individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe. Sie wird nur auf Antrag gewährt und setzt eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenvollversicherung voraus.
Die Pauschale beteiligt den Dienstherrn grundsätzlich zur Hälfte am berücksichtigungsfähigen Krankenversicherungsbeitrag. Bei einer privaten Vollversicherung gelten gesetzliche Begrenzungen; Beitragsanteile anderer Stellen werden berücksichtigt.
Die Entscheidung ist freiwillig, aber grundsätzlich unwiderruflich. Mit der Wahl entfällt die ergänzende individuelle Beihilfe zu Krankheitsaufwendungen. Deshalb sollten Leistungsumfang, Familienplanung, berufliche Entwicklung und ein möglicher Dienstherrnwechsel vorher gemeinsam betrachtet werden.
Individuelle Beihilfe
Erstattet den persönlichen Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen. Eine beihilfekonforme PKV deckt regelmäßig den verbleibenden Anteil.
Pauschale Beihilfe
Beteiligt sich monatlich am Beitrag einer freiwilligen GKV oder privaten Krankenvollversicherung. Daneben besteht grundsätzlich keine individuelle Beihilfe für Krankheitskosten.
FAMILIE UND EINKOMMEN
Was gilt für Kinder und Angehörige?
Für berücksichtigungsfähige Ehegattinnen, Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner gilt bei individueller Beihilfe ein Bemessungssatz von 70 Prozent. Die Aufwendungen sind berücksichtigungsfähig, wenn die maßgeblichen Einkünfte in mindestens einem der beiden Kalenderjahre vor dem Beihilfeantrag 20.000 Euro nicht überstiegen haben.
Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen erhalten 80 Prozent. Bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der eigene Satz der aktiven beihilfeberechtigten Person grundsätzlich auf 70 Prozent. Sind beide Eltern selbst beihilfeberechtigt, gelten besondere Zuordnungsregeln.
Ändert sich die Familien- oder Einkommenssituation, sollte die Zuordnung zeitnah mit der Beihilfestelle und dem Versicherer geklärt werden.
ANWÄRTERINNEN UND ANWÄRTER
Was gilt im Vorbereitungsdienst?
Beamtinnen und Beamte auf Widerruf mit Anwärterbezügen sind beihilfeberechtigt. Bei individueller Beihilfe gilt regelmäßig der aktive Satz von 50 Prozent, sofern keine Voraussetzung für einen höheren Satz vorliegt.
Auch Anwärterinnen und Anwärter können die pauschale Beihilfe beantragen. Wegen der grundsätzlich bindenden Entscheidung sollten beide Systeme vor dem Versicherungsabschluss verglichen werden.
RUHESTAND
Was verändert sich im Ruhestand?
Bei individueller Beihilfe beträgt der Bemessungssatz für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger grundsätzlich 70 Prozent.
Wer die pauschale Beihilfe gewählt hat, bleibt an die Grundentscheidung gebunden. Beitrag, Versicherungsstatus und die Berechnung der Pauschale können sich mit dem Ruhestand verändern und sollten rechtzeitig geprüft werden.
DIENSTHERRNWECHSEL
Warum muss die neue Beihilfeordnung geprüft werden?
Bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstherrn gilt dessen Beihilferecht. Bemessungssätze, Leistungsumfang und die Verfügbarkeit einer pauschalen Beihilfe können abweichen.
Eine in Baden-Württemberg getroffene Wahl der pauschalen Beihilfe verpflichtet den neuen Dienstherrn nicht automatisch zu einer entsprechenden Zahlung. Der Krankenversicherungsschutz sollte deshalb vor dem Wechsel geprüft werden.
BESONDERHEITEN
Was ist in Baden-Württemberg besonders wichtig?
- Die pauschale Beihilfe besteht seit 1. Januar 2023.
- Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist freiwillig, aber grundsätzlich unwiderruflich.
- Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner gilt eine feste Einkommensgrenze von 20.000 Euro.
- Für die individuelle Beihilfe gelten die Regelungen der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg in ihrem jeweils aktuellen Stand.
PKV-KONSEQUENZ
Zuerst die Systemwahl, dann der passende Krankenversicherungsschutz
Bei individueller Beihilfe wird regelmäßig nur der verbleibende Kostenanteil privat abgesichert. Wer pauschale Beihilfe wählt, braucht dagegen eine Vollversicherung oder bleibt freiwillig gesetzlich versichert. Genau deshalb sollte diese Entscheidung nicht nur am heutigen Beitrag hängen.
HÄUFIGE FRAGEN
FAQ zur Beihilfe in Baden-Württemberg
Welche Regel gilt für Ehe- und Lebenspartner?
Bei erfüllter Einkommensvoraussetzung beträgt der Bemessungssatz 70 Prozent.
Welche Beihilfeformen gibt es in Baden-Württemberg?
Individuelle Beihilfe und seit 2023 auf Antrag pauschale Beihilfe.
Wie hoch ist der Satz für aktive Beamte?
Grundsätzlich 50 Prozent; bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent.
Wie hoch ist die Beihilfe für Kinder?
Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen beträgt der Satz 80 Prozent.
Welche Einkommensgrenze gilt für Ehegatten?
Die maßgebliche Grenze beträgt 20.000 Euro. Welche Vorjahre dafür herangezogen werden, regelt die Beihilfeverordnung.
Wie wird die pauschale Beihilfe berechnet?
Grundsätzlich beteiligt sich der Dienstherr zur Hälfte am berücksichtigungsfähigen Krankenversicherungsbeitrag; gesetzliche Begrenzungen und andere Zuschüsse sind zu beachten.
Kann die Wahl später zurückgenommen werden?
Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist grundsätzlich unwiderruflich.
Was gilt für Anwärter?
Sie sind bei Anwärterbezügen beihilfeberechtigt und können unter den Voraussetzungen auch pauschale Beihilfe wählen.
Was geschieht beim Dienstherrnwechsel?
Dann gilt das Recht des neuen Dienstherrn; eine pauschale Beihilfe wird nicht automatisch fortgeführt.
OFFIZIELLE QUELLEN
Rechtsgrundlagen und Behördeninformationen
Für eine verbindliche Prüfung gelten die jeweils aktuellen Rechtsvorschriften und Auskünfte der zuständigen Beihilfestelle.
- LBV Baden-Württemberg – Bemessungssätze
- LBV Baden-Württemberg – Ehegatten und Lebenspartner
- LBV Baden-Württemberg – Beihilfeverordnung und Rechtsstand
- LBV Baden-Württemberg – Pauschale Beihilfe
- LBV Baden-Württemberg – Formulare zur Beihilfe
Quellenstand: September 2026. Externe Links öffnen in einem neuen Tab.
KONTAKT
Individuelle oder pauschale Beihilfe – was bedeutet das für Sie?
Wir vergleichen beide Wege anhand Ihrer Situation, bevor Sie sich für den passenden Krankenversicherungsschutz entscheiden.
