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BEAMTE · BEIHILFE

Beihilfe für Beamte in Bayern

Bayern arbeitet weiterhin mit individueller Beihilfe. Für Ihre PKV zählt deshalb, welcher Bemessungssatz für Sie und Ihre Familie gilt und welcher Restkostenanteil privat abgesichert werden muss.

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Stand: September 2026Regelungen können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben des zuständigen Dienstherrn.

DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK

In Bayern bleibt die individuelle Beihilfe der Ausgangspunkt

SystemIndividuelle Beihilfe

Erstattung beihilfefähiger Aufwendungen nach persönlichem Satz.

Pauschale BeihilfeNein

Kein allgemeines Wahlmodell zur Beitragshälfte.

Aktive Beamte50 %

Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %.

Versorgungsempfänger70 %

Bei individueller Beihilfe.

Kinder80 %

Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen.

Ehe / Lebenspartnerschaft70 %

Einkommensgrenze 2026: 22.648 Euro.

INDIVIDUELLE BEIHILFE

Wie hoch ist die Beihilfe?

Das Bayerische Beamtengesetz legt die persönlichen Bemessungssätze fest. Beihilfe wird zu den nach der Bayerischen Beihilfeverordnung beihilfefähigen Aufwendungen gewährt.

Aktiv50 %
Aktiv ab 2 Kindern70 %
Ruhestand70 %
Ehe / Lebenspartnerschaft70 %
Kinder80 %
Bemessungssatz bedeutet nicht automatisch Erstattung jeder Rechnung.Die Beihilfe wird nur für Aufwendungen gewährt, die nach den jeweils geltenden Vorschriften beihilfefähig sind. Begrenzungen, Höchstsätze, Eigenbehalte, Nachweise oder andere Vorgaben können die tatsächliche Erstattung beeinflussen.

PAUSCHALE BEIHILFE

Gibt es in Bayern pauschale Beihilfe?

Bayern gewährt individuelle, aufwendungsbezogene Beihilfe. Ein allgemeines Wahlmodell, bei dem der Dienstherr anstelle der individuellen Beihilfe pauschal die Hälfte eines Krankenversicherungsbeitrags übernimmt, besteht nach dem aktuellen bayerischen Beihilferecht nicht.

Die Beihilfe übernimmt den persönlichen Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen. Der verbleibende Anteil wird bei privat Versicherten typischerweise mit einem beihilfekonformen Tarif abgesichert.

Für die tatsächliche Erstattung zählen deshalb neben dem Bemessungssatz auch die konkreten Leistungsregeln, Ausschlüsse, Höchstbeträge und notwendigen Voranerkennungen.

Keine pauschale Beihilfe in BayernDie monatliche Beteiligung am Krankenversicherungsbeitrag als Wahlalternative zur individuellen Beihilfe ist im bayerischen Landesrecht derzeit nicht vorgesehen.

FAMILIE UND EINKOMMEN

Was gilt für Kinder und Angehörige?

Für berücksichtigungsfähige Ehegattinnen, Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner beträgt der Bemessungssatz 70 Prozent. Maßgeblich ist grundsätzlich der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Beihilfeantrag. Für 2026 nennt das Bayerische Beamtengesetz eine Grenze von 22.648 Euro.

Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen erhalten 80 Prozent. Kinder sind grundsätzlich solange berücksichtigungsfähig, wie sie im Orts- und Familienzuschlag berücksichtigt werden.

Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der eigene Satz der aktiven beihilfeberechtigten Person auf 70 Prozent. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, erhält nur eine Person den erhöhten Satz.

ANWÄRTERINNEN UND ANWÄRTER

Was gilt im Vorbereitungsdienst?

Mit Beginn des Beamtenverhältnisses auf Widerruf und dem Anspruch auf Anwärterbezüge entsteht grundsätzlich die Beihilfeberechtigung. Für Anwärterinnen und Anwärter gilt regelmäßig der aktive Bemessungssatz von 50 Prozent, sofern keine Voraussetzung für einen höheren Satz vorliegt.

Der ergänzende Krankenversicherungsschutz sollte zum Beginn des Vorbereitungsdienstes passend zur bayerischen Beihilfe eingerichtet werden.

RUHESTAND

Was verändert sich im Ruhestand?

Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger beträgt der Bemessungssatz grundsätzlich 70 Prozent.

Der höhere Satz reduziert meist den privat abzusichernden Restkostenanteil. Tarifliche Umstellungen sollten mit dem Versicherer abgestimmt werden, sobald der Ruhestand und der neue Beihilfesatz feststehen.

DIENSTHERRNWECHSEL

Warum muss die neue Beihilfeordnung geprüft werden?

Bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstherrn gilt dessen Beihilferecht. Die Bemessungssätze, Einkommensgrenzen und die Frage, ob eine pauschale Beihilfe angeboten wird, können sich ändern.

Der Versicherungsschutz sollte deshalb vor dem Wechsel geprüft und erst nach Klärung der neuen Beihilferegeln angepasst werden.

BESONDERHEITEN

Was ist in Bayern besonders wichtig?

  • Bayern arbeitet mit individueller, aufwendungsbezogener Beihilfe.
  • Während einer Elternzeit beträgt der Bemessungssatz für die beihilfeberechtigte Person 70 Prozent.
  • Die Einkommensgrenze für Ehegatten und Lebenspartner beträgt 2026 nach Art. 96 BayBG 22.648 Euro.
  • Die Bayerische Beihilfeverordnung wurde zuletzt zum 1. September 2026 geändert; maßgeblich ist stets der aktuelle Rechtsstand.

PKV-KONSEQUENZ

Wie groß ist Ihr Restkostenanteil in Bayern?

Bei 50 Prozent Beihilfe muss die PKV einen anderen Anteil übernehmen als bei 70 oder 80 Prozent. Kinder, Ruhestand und die Einkommensgrenze für Angehörige können diesen Anteil verändern und sollten vor der Tarifwahl feststehen.

HÄUFIGE FRAGEN

FAQ zur Beihilfe in Bayern

Welche Regel gilt für Ehe- und Lebenspartner?

Bei erfüllter Einkommensvoraussetzung beträgt der Bemessungssatz 70 Prozent.

Welche Beihilfe gilt in Bayern?

Bayern gewährt individuelle, aufwendungsbezogene Beihilfe.

Gibt es in Bayern pauschale Beihilfe?

Nein. Nach dem aktuellen bayerischen Beihilferecht besteht kein allgemeines Wahlmodell zur hälftigen Beteiligung am Krankenversicherungsbeitrag.

Wie hoch ist der Satz für aktive Beamte?

Grundsätzlich 50 Prozent; bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent.

Wie hoch ist die Beihilfe für Kinder?

Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen beträgt der Satz 80 Prozent.

Welche Einkommensgrenze gilt 2026?

Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner nennt Art. 96 BayBG 22.648 Euro.

Was gilt während der Elternzeit?

Für die beihilfeberechtigte Person beträgt der Bemessungssatz während der Elternzeit 70 Prozent.

Was gilt für Anwärter?

Mit Anwärterbezügen besteht grundsätzlich Beihilfeberechtigung; regelmäßig gilt der aktive Satz von 50 Prozent.

Wie hoch ist der Satz im Ruhestand?

Für Versorgungsempfänger beträgt er grundsätzlich 70 Prozent.

Was geschieht beim Dienstherrnwechsel?

Dann gelten die Beihilferegeln des neuen Dienstherrn und der Versicherungsschutz sollte überprüft werden.

OFFIZIELLE QUELLEN

Rechtsgrundlagen und Behördeninformationen

Für eine verbindliche Prüfung gelten die jeweils aktuellen Rechtsvorschriften und Auskünfte der zuständigen Beihilfestelle.

Quellenstand: September 2026. Externe Links öffnen in einem neuen Tab.

KONTAKT

Wie hoch ist Ihr persönlicher Restkostenanteil in Bayern?

Wir klären Bemessungssatz, Familie und Status und schauen dann, welcher Anteil privat abgesichert werden muss.