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BEAMTE · BEIHILFE
Beihilfe für Beamte in Bremen
Bremen bietet individuelle und pauschale Beihilfe. Besonders auffällig ist, dass sich der Bemessungssatz im Ruhestand je nach berücksichtigungsfähigen Angehörigen zwischen 60 und 80 Prozent bewegen kann.
← PKV für BeamteDAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK
Bremen kombiniert Systemwahl mit besonderen Ruhestandssätzen
Individuelle oder auf Antrag pauschale Beihilfe.
Seit 2020 als Alternative zur individuellen Beihilfe.
Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %.
Abhängig von berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen.
Einkommensgrenze: 12.000 Euro.
INDIVIDUELLE BEIHILFE
Wie hoch ist die Beihilfe?
Bremen verwendet bei der individuellen Beihilfe personengruppenbezogene Sätze. Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger hängt der Satz zusätzlich von der Zahl berücksichtigungsfähiger Angehöriger ab.
PAUSCHALE BEIHILFE
Individuelle oder pauschale Beihilfe?
Bremen bietet seit 1. Januar 2020 neben der individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe. Sie kann schriftlich beantragt werden, wenn eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenvollversicherung in entsprechendem Umfang besteht.
Die Pauschale beträgt die Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags. Bei privater Krankenversicherung ist sie auf den hälftigen Beitrag einer Krankenversicherung im Basistarif begrenzt. Arbeitgeberanteile, Zuschüsse anderer Stellen und Beiträge berücksichtigungsfähiger Angehöriger werden nach den gesetzlichen Regeln einbezogen.
Der Antrag und der Verzicht auf ergänzende individuelle Beihilfe sind unwiderruflich. Pflegeaufwendungen, für die eine Leistungspflicht der Pflegeversicherung besteht, sind von der Pauschale nicht umfasst.
Individuelle Beihilfe
Erstattet den persönlichen Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen. Eine beihilfekonforme PKV deckt regelmäßig den verbleibenden Anteil.
Pauschale Beihilfe
Beteiligt sich monatlich am Beitrag einer freiwilligen GKV oder privaten Krankenvollversicherung. Die ergänzende individuelle Beihilfe zu Krankheitsaufwendungen entfällt.
FAMILIE UND EINKOMMEN
Was gilt für Kinder und Angehörige?
Für nicht selbst beihilfeberechtigte Ehegattinnen, Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner aktiver Beamter beträgt der Satz 70 Prozent. Eine Berücksichtigung entfällt grundsätzlich, wenn die nachzuweisenden Einkünfte im Kalenderjahr vor dem Beihilfeantrag 12.000 Euro übersteigen.
Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen erhalten 80 Prozent. Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz der aktiven beihilfeberechtigten Person auf 70 Prozent.
Für Angehörige von Versorgungsempfängern gelten abgestufte Sätze. Deshalb muss die konkrete Familienkonstellation anhand von § 80 BremBG geprüft werden.
ANWÄRTERINNEN UND ANWÄRTER
Was gilt im Vorbereitungsdienst?
Beamtinnen und Beamte auf Widerruf mit Anspruch auf Anwärterbezüge sind beihilfeberechtigt. Bei individueller Beihilfe gilt grundsätzlich der aktive Satz von 50 Prozent, sofern nicht zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig sind.
Auch im Vorbereitungsdienst kann die pauschale Beihilfe beantragt werden. Wegen der unwiderruflichen Wahl sollten vorher Versicherungsweg, Familienplanung und mögliche spätere Dienstherrnwechsel miteinander verglichen werden.
RUHESTAND
Was verändert sich im Ruhestand?
Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger beginnt der Bemessungssatz bei 60 Prozent. Er steigt abhängig von der Zahl berücksichtigungsfähiger Angehöriger in Fünf-Prozent-Schritten bis höchstens 80 Prozent.
Für Witwen und Witwer gelten eigene abgestufte Sätze. Wer pauschale Beihilfe gewählt hat, bleibt an die Grundentscheidung gebunden; Beitrag und Versicherungsstatus sollten vor dem Ruhestand geprüft werden.
DIENSTHERRNWECHSEL
Warum muss die neue Beihilfeordnung geprüft werden?
Bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstherrn gilt dessen Beihilferecht. Eine bremische pauschale Beihilfe wird vom neuen Dienstherrn nicht automatisch weitergezahlt.
Auch bei individueller Beihilfe können sich Sätze, Leistungsregeln und die Berücksichtigung von Angehörigen ändern. Der Versicherungsschutz sollte vor dem Wechsel überprüft werden.
BESONDERHEITEN
Was ist in Bremen besonders wichtig?
- Die pauschale Beihilfe besteht seit 1. Januar 2020.
- Der Antrag und der Verzicht auf ergänzende individuelle Beihilfe sind unwiderruflich.
- Für Versorgungsempfänger gilt ein abgestuftes System von 60 bis 80 Prozent, abhängig von berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
- Das Bremische Beamtengesetz nennt einen jährlichen Eigenbehalt von 48 Euro; für bestimmte Besoldungsgruppen gelten Ausnahmen.
PKV-KONSEQUENZ
In Bremen kann sich der privat abzusichernde Anteil im Ruhestand deutlich verändern
Bei individueller Beihilfe hängt der Restkostenanteil nicht nur vom Status, sondern im Ruhestand zusätzlich von berücksichtigungsfähigen Angehörigen ab. Wer pauschale Beihilfe wählt, entscheidet sich dagegen für einen Beitragszuschuss zur Vollversicherung oder freiwilligen GKV.
HÄUFIGE FRAGEN
FAQ zur Beihilfe in Bremen
Welche Regel gilt für Ehe- und Lebenspartner?
Für berücksichtigungsfähige Angehörige aktiver Beamter gilt 70 Prozent; die Einkommensgrenze ist zu beachten.
Welche Beihilfeformen gibt es in Bremen?
Individuelle Beihilfe und seit 2020 auf schriftlichen Antrag pauschale Beihilfe.
Wie hoch ist der Satz für aktive Beamte?
Grundsätzlich 50 Prozent; bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent.
Wie hoch ist die Beihilfe für Kinder?
Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen beträgt der Satz 80 Prozent.
Welche Einkommensgrenze gilt für Ehegatten?
Die gesetzliche Grenze beträgt 12.000 Euro im Kalenderjahr vor der Antragstellung.
Wie hoch ist der Satz im Ruhestand?
Er beginnt bei 60 Prozent und steigt abhängig von berücksichtigungsfähigen Angehörigen bis höchstens 80 Prozent.
Wie wird die pauschale Beihilfe berechnet?
Sie beträgt grundsätzlich die Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags; bei privater Versicherung gilt die Basistarifgrenze.
Kann die Wahl später zurückgenommen werden?
Nein. Antrag und Verzicht auf ergänzende individuelle Beihilfe sind unwiderruflich.
Was geschieht beim Dienstherrnwechsel?
Dann gilt das Beihilferecht des neuen Dienstherrn; die bremische Zahlung läuft nicht automatisch weiter.
OFFIZIELLE QUELLEN
Rechtsgrundlagen und Behördeninformationen
Für eine verbindliche Prüfung gelten die jeweils aktuellen Rechtsvorschriften und Auskünfte der zuständigen Beihilfestelle.
- Performa Nord – Beihilfe
- Performa Nord – Formulare und Merkblätter
- Transparenzportal Bremen – § 80 Bremisches Beamtengesetz
- Transparenzportal Bremen – Bremische Beihilfeverordnung
- Bremen – Rundschreiben zur pauschalen Beihilfe
Quellenstand: September 2026. Externe Links öffnen in einem neuen Tab.
KONTAKT
Welcher Beihilfeweg passt zu Ihrem Status und Ihrer Familie?
Wir schauen auf individuelle oder pauschale Beihilfe und darauf, wie sich der Restkostenanteil heute und später im Ruhestand verändert.
