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BEAMTE · BEIHILFE
Beihilfe für Beamte in Hessen
Hessen arbeitet mit einem familienbezogenen Bemessungssatz. Kinder und Angehörige verändern damit unmittelbar, wie hoch die Beihilfe ist und welcher Anteil privat abgesichert werden muss.
← PKV für BeamteDAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK
In Hessen wächst der Bemessungssatz mit der Familie
Grundsatz 50 %, Erhöhung um je 5 Prozentpunkte.
Keine allgemeine Wahl zur hälftigen Beitragsbeteiligung.
Abhängig von berücksichtigungsfähigen Personen.
Witwen und Witwer erhalten weitere 5 Punkte.
Berücksichtigung über den Familienzuschlag.
24.696 Euro.
INDIVIDUELLE BEIHILFE
Wie hoch ist die Beihilfe?
Hessen berechnet den persönlichen Bemessungssatz familienbezogen. Ausgangspunkt sind 50 Prozent; für jede im Familienzuschlag berücksichtigungsfähige Person kommen grundsätzlich 5 Prozentpunkte hinzu, höchstens bis 70 Prozent.
PAUSCHALE BEIHILFE
Gibt es in Hessen pauschale Beihilfe?
Hessen gewährt individuelle Beihilfe mit einem familienbezogenen Bemessungssatz. Ein allgemeines Wahlmodell, bei dem der Dienstherr anstelle der individuellen Beihilfe pauschal die Hälfte eines Krankenversicherungsbeitrags übernimmt, besteht derzeit nicht.
Für freiwillig gesetzlich Versicherte kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Sachleistungsbeihilfe in Betracht kommen. Sie ist keine pauschale Beihilfe: Die Berechnung knüpft an die von der gesetzlichen Krankenkasse erbrachten Sachleistungen und die entrichteten Beiträge an.
Für privat Versicherte wird der ergänzende Schutz an den individuell festgestellten Bemessungssatz und die hessischen Leistungsregeln angepasst.
Individuelle Beihilfe
Der persönliche Satz startet bei 50 Prozent und kann sich durch berücksichtigungsfähige Angehörige sowie im Ruhestand erhöhen.
Sachleistungsbeihilfe
Eine besondere Regel für bestimmte freiwillig gesetzlich Versicherte. Sie ersetzt kein allgemeines Modell der pauschalen Beihilfe.
FAMILIE UND EINKOMMEN
Was gilt für Kinder und Angehörige?
Der persönliche Bemessungssatz erhöht sich grundsätzlich für jede im Familienzuschlag berücksichtigungsfähige Person um 5 Prozentpunkte, höchstens bis 70 Prozent. Bei Kindern ist maßgeblich, bei welcher beihilfeberechtigten Person sie tatsächlich im Familienzuschlag berücksichtigt werden.
Aufwendungen von Ehegattinnen, Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern sind nur innerhalb der Einkommensgrenze berücksichtigungsfähig. Für 2026 nennt das Regierungspräsidium Kassel eine Grenze von 24.696 Euro; betrachtet wird grundsätzlich das zweite Kalenderjahr vor dem Beihilfeantrag.
Für Kinder besteht die Berücksichtigungsfähigkeit grundsätzlich solange der entsprechende Familienzuschlag gezahlt wird, regelmäßig längstens bis zum 25. Lebensjahr.
ANWÄRTERINNEN UND ANWÄRTER
Was gilt im Vorbereitungsdienst?
Für Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen beträgt der Bemessungssatz einschließlich berücksichtigungsfähiger Angehöriger einheitlich 70 Prozent. Eine zusätzliche Erhöhung um 5 Prozentpunkte je Angehörigem erfolgt in dieser Konstellation nicht.
Bei stationären Krankenhaus- und Anschlussheilbehandlungen nennt die hessische Regelung für Anwärter einen erhöhten Satz von 85 Prozent. Der ergänzende Versicherungsschutz sollte diese Besonderheiten berücksichtigen.
RUHESTAND
Was verändert sich im Ruhestand?
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten auf den nach Familie bestimmten Bemessungssatz einen Zuschlag von 10 Prozentpunkten. Für Empfängerinnen und Empfänger von Witwen- oder Witwergeld kommen weitere 5 Prozentpunkte hinzu.
Der neue Satz beeinflusst den verbleibenden privat abzusichernden Anteil. Änderungen sollten mit Beihilfestelle und Versicherer abgestimmt werden, sobald der Versorgungsfall feststeht.
DIENSTHERRNWECHSEL
Warum muss die neue Beihilfeordnung geprüft werden?
Bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstherrn gilt dessen Beihilferecht. Das hessische familienbezogene System kann durch personengebundene Bemessungssätze oder eine Wahlmöglichkeit zur pauschalen Beihilfe ersetzt werden.
Der Versicherungsschutz sollte deshalb vor dem Wechsel geprüft und erst nach Klärung der neuen Regeln angepasst werden.
BESONDERHEITEN
Was ist in Hessen besonders wichtig?
- Der Bemessungssatz wird in Hessen familienbezogen ausgehend von 50 Prozent berechnet.
- Anwärterinnen und Anwärter erhalten einheitlich 70 Prozent, bei bestimmten stationären Behandlungen 85 Prozent.
- Für freiwillig gesetzlich Versicherte kann Sachleistungsbeihilfe in Betracht kommen; sie ist keine pauschale Beihilfe.
- Stationäre Wahlleistungen setzen in Hessen eine fristgerechte schriftliche Erklärung und einen laufenden monatlichen Betrag voraus.
PKV-KONSEQUENZ
In Hessen verändert sich der PKV-Anteil mit Familie und Status
Der Restkostenanteil ist nicht für jeden hessischen Beamten gleich. Familienzuschlag, Anwärterstatus und später der Ruhestand können den Bemessungssatz verändern – und damit auch den Anteil, den die PKV abdecken muss.
HÄUFIGE FRAGEN
FAQ zur Beihilfe in Hessen
Welche Regel gilt für Ehe- und Lebenspartner?
Eine berücksichtigungsfähige Person erhöht den persönlichen Satz grundsätzlich um 5 Prozentpunkte; zusätzlich gilt die Einkommensgrenze.
Welche Beihilfe gilt in Hessen?
Hessen gewährt individuelle Beihilfe mit einem familienbezogenen Bemessungssatz.
Wie wird der Bemessungssatz in Hessen berechnet?
Ausgangspunkt sind 50 Prozent. Für jede berücksichtigungsfähige Person kommen grundsätzlich 5 Prozentpunkte hinzu, höchstens bis 70 Prozent.
Gibt es in Hessen pauschale Beihilfe?
Nein. Hessen kennt eine Sachleistungsbeihilfe für bestimmte freiwillig gesetzlich Versicherte, aber kein allgemeines Wahlmodell zur hälftigen Beitragsbeteiligung.
Wie hoch ist der Satz für Anwärter?
Für Anwärterinnen und Anwärter beträgt er einschließlich berücksichtigungsfähiger Angehöriger einheitlich 70 Prozent.
Welche Einkommensgrenze gilt 2026?
Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner beträgt sie 24.696 Euro.
Wie werden Kinder berücksichtigt?
Grundsätzlich über den Familienzuschlag; der Satz steigt bei der Person, bei der das Kind tatsächlich berücksichtigt wird.
Was verändert sich im Ruhestand?
Versorgungsempfänger erhalten einen Zuschlag von 10 Prozentpunkten auf den persönlichen Bemessungssatz.
Was ist Sachleistungsbeihilfe?
Eine besondere Beihilfe für bestimmte freiwillig gesetzlich Versicherte, die an Kassenleistungen und Beiträge anknüpft.
Was geschieht beim Dienstherrnwechsel?
Dann gelten die Beihilferegeln des neuen Dienstherrn; der PKV-Schutz sollte überprüft werden.
OFFIZIELLE QUELLEN
Rechtsgrundlagen und Behördeninformationen
Für eine verbindliche Prüfung gelten die jeweils aktuellen Rechtsvorschriften und Auskünfte der zuständigen Beihilfestelle.
- Regierungspräsidium Kassel – Beihilfe FAQ
- Regierungspräsidium Kassel – Formulare und Unterlagen
- Regierungspräsidium Kassel – Merkblatt zur Hessischen Beihilfenverordnung
- Hessisches Beamtengesetz – § 80 Beihilfe
- Regierungspräsidium Kassel – Bescheinigung zum Bemessungssatz
Quellenstand: September 2026. Externe Links öffnen in einem neuen Tab.
KONTAKT
Wie verändert Ihre Familie den hessischen Beihilfesatz?
Wir klären Familienzuschlag, Anwärterstatus und Ruhestand und leiten daraus den Anteil ab, den Ihre Krankenversicherung ergänzen muss.
