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BEAMTE · BEIHILFE
Beihilfe für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern hat die pauschale Beihilfe erst 2026 eingeführt. Wer heute startet, muss deshalb besonders klar zwischen individueller Beihilfe und Beitragszuschuss zur Vollversicherung unterscheiden.
← PKV für BeamteDAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK
Seit 2026 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern zwei Beihilfewege
Individuelle oder auf Antrag pauschale Beihilfe.
Für freiwillige GKV oder private Krankenvollversicherung.
Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %.
Bei individueller Beihilfe.
Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen.
LAF nennt aktuell 21.832 Euro als Einkommensgrenze.
INDIVIDUELLE BEIHILFE
Wie hoch ist die Beihilfe?
Bei der individuellen Beihilfe gelten personenbezogene Bemessungssätze. Mecklenburg-Vorpommern orientiert sich dabei für die Leistungssystematik weitgehend an der Bundesbeihilfeverordnung.
PAUSCHALE BEIHILFE
Individuelle oder pauschale Beihilfe?
Mecklenburg-Vorpommern bietet seit dem 1. Mai 2026 neben der individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe. Sie kann schriftlich beantragt werden, wenn eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder eine vollständige private Krankenvollversicherung besteht.
Die Pauschale beträgt grundsätzlich die Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags. Bei einer privaten Vollversicherung ist sie auf den hälftigen Beitrag im Basistarif begrenzt. Zuschüsse anderer Arbeitgeber oder Sozialleistungsträger und Beitragsrückerstattungen werden berücksichtigt.
Der Antrag und der Verzicht auf ergänzende individuelle Beihilfe sind unwiderruflich. Der Verzicht gilt auch für berücksichtigungsfähige Angehörige. Aufwendungen mit Leistungspflicht der sozialen oder privaten Pflegeversicherung bleiben von diesem Verzicht ausgenommen.
Individuelle Beihilfe
Erstattet den persönlichen Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen. Eine beihilfekonforme PKV deckt regelmäßig den verbleibenden Anteil.
Pauschale Beihilfe
Beteiligt sich monatlich am Beitrag einer freiwilligen GKV oder vollständigen PKV. Ergänzende individuelle Beihilfe zu Krankheitskosten entfällt grundsätzlich.
FAMILIE UND EINKOMMEN
Was gilt für Kinder und Angehörige?
Berücksichtigungsfähige Ehegattinnen, Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner erhalten bei individueller Beihilfe 70 Prozent. Das Landesamt für Finanzen nennt aktuell eine Einkommensgrenze von 21.832 Euro ab 1. Januar 2025. Maßgeblich sind grundsätzlich die Einkünfte des zweiten Kalenderjahres vor dem Antrag; bei voraussichtlich niedrigeren Einkünften im laufenden Jahr ist eine Berücksichtigung unter Vorbehalt möglich.
Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen erhalten 80 Prozent. Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz der aktiven beihilfeberechtigten Person auf 70 Prozent. Bei mehreren beihilfeberechtigten Eltern gilt die Erhöhung für die Person mit dem kindbezogenen Familienzuschlag.
Die Beiträge berücksichtigungsfähiger Angehöriger können bei der pauschalen Beihilfe nach den gesetzlichen Voraussetzungen einbezogen werden.
ANWÄRTERINNEN UND ANWÄRTER
Was gilt im Vorbereitungsdienst?
Beamtinnen und Beamte auf Widerruf mit Anwärterbezügen sind beihilfeberechtigt. Bei individueller Beihilfe gilt grundsätzlich der aktive Satz von 50 Prozent, sofern keine Voraussetzung für einen höheren Satz vorliegt.
Auch Anwärterinnen und Anwärter können seit Mai 2026 unter den gesetzlichen Voraussetzungen pauschale Beihilfe beantragen. Wegen der unwiderruflichen Wahl sollten beide Versicherungswege vor dem Antrag miteinander verglichen werden.
RUHESTAND
Was verändert sich im Ruhestand?
Bei individueller Beihilfe beträgt der Bemessungssatz für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger grundsätzlich 70 Prozent.
Eine gewählte pauschale Beihilfe bleibt als Grundentscheidung bestehen. Da sich die Beitragsberechnung und mögliche Zuschüsse mit den Versorgungsbezügen verändern können, sollte die Höhe vor dem Ruhestand geprüft werden.
DIENSTHERRNWECHSEL
Warum muss die neue Beihilfeordnung geprüft werden?
Bei einem Wechsel zum Bund oder zu einem anderen Land gilt das Beihilferecht des neuen Dienstherrn. Die pauschale Beihilfe Mecklenburg-Vorpommerns wird nicht automatisch von einem anderen Dienstherrn weitergezahlt.
Auch bei individueller Beihilfe können sich Bemessungssätze und Leistungsregeln ändern. Der Krankenversicherungsschutz sollte deshalb rechtzeitig angepasst werden.
BESONDERHEITEN
Was ist in Mecklenburg-Vorpommern besonders wichtig?
- Die pauschale Beihilfe wurde zum 1. Mai 2026 neu eingeführt.
- Die Wahl ist freiwillig, aber grundsätzlich unwiderruflich und erstreckt sich auch auf berücksichtigungsfähige Angehörige.
- Pflegeaufwendungen mit Leistungspflicht der Pflegeversicherung bleiben trotz des Verzichts auf ergänzende Beihilfe gesondert beihilfefähig.
- Bei individueller Beihilfe beträgt der Satz während der Elternzeit 70 Prozent.
PKV-KONSEQUENZ
Die neue Systemwahl verändert auch den passenden Versicherungsschutz
Bei individueller Beihilfe wird nur der verbleibende Restkostenanteil privat abgesichert. Wer die seit 2026 mögliche pauschale Beihilfe wählt, braucht eine Vollversicherung oder bleibt freiwillig gesetzlich versichert. Familie und spätere Statuswechsel sollten deshalb von Anfang an mitgedacht werden.
HÄUFIGE FRAGEN
FAQ zur Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern
Welche Beihilfe gilt in Mecklenburg-Vorpommern?
Es gibt individuelle Beihilfe und seit dem 1. Mai 2026 auf Antrag pauschale Beihilfe.
Wie hoch ist der Satz für aktive Beamte?
Grundsätzlich 50 Prozent; bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent.
Wie hoch ist die Beihilfe für Kinder?
Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen beträgt der Satz 80 Prozent.
Welche Regel gilt für Ehe- und Lebenspartner?
Bei erfüllter Einkommensvoraussetzung beträgt der Satz 70 Prozent.
Welche Einkommensgrenze gilt?
Das Landesamt für Finanzen nennt aktuell 21.832 Euro ab 1. Januar 2025; maßgeblich ist grundsätzlich das zweite Kalenderjahr vor dem Antrag.
Gibt es pauschale Beihilfe?
Ja. Sie kann seit Mai 2026 für freiwillige GKV oder vollständige private Krankenversicherung beantragt werden.
Was gilt für Anwärter?
Sie sind mit Anwärterbezügen beihilfeberechtigt und können unter den Voraussetzungen auch pauschale Beihilfe wählen.
Was gilt im Ruhestand?
Bei individueller Beihilfe beträgt der Satz grundsätzlich 70 Prozent; eine gewählte pauschale Beihilfe bleibt bindend.
Was passiert beim Dienstherrnwechsel?
Dann gilt das Recht des neuen Dienstherrn; die pauschale Beihilfe wird nicht automatisch fortgezahlt.
OFFIZIELLE QUELLEN
Rechtsgrundlagen und Behördeninformationen
Für eine verbindliche Prüfung gelten die jeweils aktuellen Rechtsvorschriften und Auskünfte der zuständigen Beihilfestelle.
- Landesamt für Finanzen M-V – Beihilfe FAQ
- Landesamt für Finanzen M-V – Pauschale Beihilfe
- Landesamt für Finanzen M-V – Merkblätter und Rundschreiben
- Regierungsportal M-V – Gesetz zur Einführung des § 80a LBG M-V
Quellenstand: September 2026. Externe Links öffnen in einem neuen Tab.
KONTAKT
Individuelle oder pauschale Beihilfe – welcher Weg passt seit 2026?
Wir vergleichen die beiden Systeme mit Ihrer Familien- und Berufssituation und klären, welcher Krankenversicherungsschutz daraus folgt.
