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BEAMTE · BEIHILFE

Beihilfe für Beamte in Niedersachsen

Niedersachsen bietet seit 2024 neben der individuellen auch pauschale Beihilfe. Wichtig ist hier vor allem die einjährige Frist nach Entstehung einer neuen Beihilfeberechtigung.

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Stand: September 2026Regelungen können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben des zuständigen Dienstherrn.

DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK

Niedersachsen bietet zwei Wege – aber die Frist läuft mit

SystemZwei Wahlmöglichkeiten

Individuelle oder auf Antrag pauschale Beihilfe.

Pauschale BeihilfeJa, seit Februar 2024

Für freiwillige GKV oder private Krankenvollversicherung.

Aktive Beamte50 %

Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %.

Versorgungsempfänger70 %

Bei individueller Beihilfe.

Kinder80 %

Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen.

Ehe / Lebenspartnerschaft70 %

Einkommensgrenze: 22.000 Euro.

INDIVIDUELLE BEIHILFE

Wie hoch ist die Beihilfe?

Bei individueller Beihilfe gelten personenbezogene Bemessungssätze nach dem Niedersächsischen Beamtengesetz und der Niedersächsischen Beihilfeverordnung.

Aktiv50 %
Aktiv ab 2 Kindern70 %
Ruhestand70 %
Ehe / Lebenspartnerschaft70 %
Kinder80 %
Bemessungssatz bedeutet nicht automatisch Erstattung jeder Rechnung.Die Beihilfe berücksichtigt nur Aufwendungen, die nach den geltenden Vorschriften beihilfefähig sind. Begrenzungen, Höchstsätze, Eigenbehalte oder Nachweise können die tatsächliche Erstattung beeinflussen.

PAUSCHALE BEIHILFE

Individuelle oder pauschale Beihilfe?

Niedersachsen bietet seit dem 1. Februar 2024 neben der individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe. Sie kann für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankheitskostenvollversicherung beantragt werden.

Die Pauschale beträgt grundsätzlich die Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags. Bei privater Vollversicherung ist sie auf die Hälfte des Basistarifbeitrags begrenzt. Beiträge anderer Arbeitgeber oder Sozialleistungsträger sowie Beitragsrückerstattungen werden angerechnet.

Der Antrag und der Verzicht auf individuelle Beihilfe sind unwiderruflich und müssen grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach Entstehung einer neuen Beihilfeberechtigung erklärt werden. Individuelle Beihilfe zu Pflegeaufwendungen bleibt möglich.

Individuelle Beihilfe

Erstattet den persönlichen Prozentsatz beihilfefähiger Aufwendungen. Mit dem Ruhestand steigt der Satz regelmäßig von 50 auf 70 Prozent.

Pauschale Beihilfe

Beteiligt sich monatlich am Beitrag der Krankenvollversicherung. Der Zuschuss erhöht sich im Ruhestand nicht automatisch entsprechend dem individuellen Bemessungssatz.

FAMILIE UND EINKOMMEN

Was gilt für Kinder und Angehörige?

Für berücksichtigungsfähige Ehegattinnen, Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner beträgt der individuelle Bemessungssatz 70 Prozent. Die maßgebliche Einkommensgrenze beträgt 22.000 Euro; grundsätzlich werden die Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Beihilfeantrag betrachtet.

Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen erhalten 80 Prozent. Kinder bleiben grundsätzlich solange berücksichtigungsfähig, wie sie im Familienzuschlag berücksichtigt werden.

Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz einer aktiven beihilfeberechtigten Person auf 70 Prozent. Bei mehreren Beihilfeberechtigten gilt der erhöhte Satz nur für eine Person, regelmäßig für die Person mit dem Familienzuschlag oder einer wirksamen abweichenden Vereinbarung.

ANWÄRTERINNEN UND ANWÄRTER

Was gilt im Vorbereitungsdienst?

Beamtinnen und Beamte auf Widerruf mit Anwärterbezügen sind beihilfeberechtigt. Bei individueller Beihilfe gilt grundsätzlich der aktive Satz von 50 Prozent.

Eine neu entstehende Beihilfeberechtigung löst grundsätzlich die einjährige Antragsfrist für die pauschale Beihilfe aus. Wer dieses Modell erwägt, sollte die Folgen für GKV, PKV, Familie und spätere Statuswechsel vor dem unwiderruflichen Antrag klären.

RUHESTAND

Was verändert sich im Ruhestand?

Bei individueller Beihilfe steigt der Bemessungssatz für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger grundsätzlich auf 70 Prozent. Der ergänzende PKV-Anteil kann entsprechend angepasst werden.

Bei pauschaler Beihilfe entsteht durch den Ruhestand keine entsprechende automatische Erhöhung des Beitragszuschusses. Die bisherige Grundentscheidung bleibt bindend.

DIENSTHERRNWECHSEL

Warum muss die neue Beihilfeordnung geprüft werden?

Bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstherrn gilt dessen Beihilferecht. Eine niedersächsische pauschale Beihilfe wird nicht automatisch fortgezahlt; bietet der neue Dienstherr ein Wahlmodell an, können dort eigene Voraussetzungen gelten.

Der Krankenversicherungsschutz sollte vor dem Wechsel geprüft und erst nach Klärung der neuen Rechtslage angepasst werden.

BESONDERHEITEN

Was ist in Niedersachsen besonders wichtig?

  • Die pauschale Beihilfe besteht seit 1. Februar 2024.
  • Der Antrag muss grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach Entstehung einer neuen Beihilfeberechtigung gestellt werden und ist unwiderruflich.
  • Pflegeaufwendungen bleiben auch nach Wahl der pauschalen Beihilfe in der individuellen Beihilfe.
  • Bei einem Wechsel zwischen GKV und PKV oder einer Änderung des Versicherungsumfangs ist die Pauschale grundsätzlich auf die zuvor gewährte Höhe begrenzt.

PKV-KONSEQUENZ

In Niedersachsen entscheidet nicht nur das System, sondern auch der Zeitpunkt

Bei individueller Beihilfe wird der Restkostenanteil privat abgesichert. Wer pauschale Beihilfe wählen möchte, muss zusätzlich die einjährige Frist nach neuer Beihilfeberechtigung im Blick behalten. Familie, Ruhestand und ein möglicher Dienstherrnwechsel gehören deshalb in dieselbe Entscheidung.

HÄUFIGE FRAGEN

FAQ zur Beihilfe in Niedersachsen

Welche Beihilfe gilt in Niedersachsen?

Es gibt individuelle Beihilfe und seit Februar 2024 auf Antrag pauschale Beihilfe.

Wie hoch ist der Satz für aktive Beamte?

Grundsätzlich 50 Prozent; bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent.

Wie hoch ist die Beihilfe für Kinder?

Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen beträgt der Satz 80 Prozent.

Welche Regel gilt für Ehe- und Lebenspartner?

Bei erfüllter Einkommensvoraussetzung beträgt der individuelle Satz 70 Prozent.

Welche Einkommensgrenze gilt?

Die Grenze beträgt 22.000 Euro; maßgeblich ist grundsätzlich das zweite Kalenderjahr vor dem Antrag.

Gibt es pauschale Beihilfe?

Ja. Sie kann seit dem 1. Februar 2024 für freiwillige GKV oder private Krankenvollversicherung beantragt werden.

Was gilt für Anwärter?

Sie sind beihilfeberechtigt; bei einer neu entstehenden Berechtigung ist die einjährige Frist für die pauschale Beihilfe zu beachten.

Was gilt im Ruhestand?

Bei individueller Beihilfe gilt grundsätzlich 70 Prozent; die pauschale Beihilfe erhöht sich nicht automatisch entsprechend.

Was passiert beim Dienstherrnwechsel?

Es gilt das Recht des neuen Dienstherrn; die niedersächsische Pauschale wird nicht automatisch fortgezahlt.

OFFIZIELLE QUELLEN

Rechtsgrundlagen und Behördeninformationen

Für eine verbindliche Prüfung gelten die jeweils aktuellen Rechtsvorschriften und Auskünfte der zuständigen Beihilfestelle.

Quellenstand: September 2026. Externe Links öffnen in einem neuen Tab.

KONTAKT

Welche Beihilfeentscheidung steht bei Ihnen jetzt an?

Wir klären Systemwahl, Frist, Familie und Ruhestand und prüfen anschließend, welcher Krankenversicherungsschutz dazu passt.