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BEAMTE · BEIHILFE

Beihilfe für Beamte in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz arbeitet weiterhin mit individueller Beihilfe. Für Ihre PKV sind deshalb der persönliche Bemessungssatz, die Kostendämpfungspauschale und mögliche Veränderungen im Ruhestand besonders wichtig.

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Stand: September 2026Regelungen können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben des zuständigen Dienstherrn.

DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK

Rheinland-Pfalz bleibt bei individueller Beihilfe – mit eigenen Besonderheiten

SystemIndividuelle Beihilfe

Aufwendungsbezogene Erstattung nach persönlichem Satz.

Pauschale BeihilfeNein

Kein allgemeines Wahlmodell zur Beitragshälfte.

Aktive Beamte50 %

Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %.

Versorgungsempfänger70 %

Bei individueller Beihilfe.

Kinder80 %

Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen.

Ehe / Lebenspartnerschaft70 %

Einheitlich 22.000 Euro seit 1. Januar 2026.

INDIVIDUELLE BEIHILFE

Wie hoch ist die Beihilfe?

Rheinland-Pfalz gewährt individuelle Beihilfe nach personenbezogenen Bemessungssätzen. Welcher Satz gilt, richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen zum Zeitpunkt der jeweiligen Aufwendung.

Aktiv50 %
Aktiv ab 2 Kindern70 %
Ruhestand70 %
Ehe / Lebenspartnerschaft70 %
Kinder80 %
Bemessungssatz bedeutet nicht automatisch Erstattung jeder Rechnung.Die Beihilfe berücksichtigt nur Aufwendungen, die nach den geltenden Vorschriften beihilfefähig sind. Begrenzungen, Höchstsätze, Eigenbehalte oder Nachweise können die tatsächliche Erstattung beeinflussen.

PAUSCHALE BEIHILFE

Gibt es in Rheinland-Pfalz pauschale Beihilfe?

Rheinland-Pfalz bietet nach dem aktuellen Landesbeihilferecht keine allgemeine pauschale Beihilfe als Alternative zur individuellen Beihilfe an.

Die Beihilfe wird als Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen gewährt. Für privat Versicherte wird der verbleibende Anteil regelmäßig über eine beihilfekonforme Teilkostenversicherung abgesichert.

Eine 2025 beratene Gesetzesinitiative zur Einführung einer optionalen pauschalen Beihilfe wurde nicht geltendes Recht. Maßgeblich bleibt deshalb die aktuelle Beihilfenverordnung.

Individuelle Beihilfe bleibt maßgeblich.Für die Krankenversicherungsentscheidung gelten der persönliche Bemessungssatz und die aktuellen Leistungsregeln des Landes.

FAMILIE UND EINKOMMEN

Was gilt für Kinder und Angehörige?

Für berücksichtigungsfähige Ehegattinnen, Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner beträgt der Bemessungssatz in der Regel 70 Prozent. Für Anträge ab dem 1. Januar 2026 gilt eine einheitliche Einkommensgrenze von 22.000 Euro.

Maßgeblich sind grundsätzlich die Einkünfte des zweiten Kalenderjahres vor dem Beihilfeantrag.

Kinder und Waisen erhalten 80 Prozent. Bei zwei oder mehr im Familienzuschlag berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz der aktiven beihilfeberechtigten Person auf 70 Prozent; bei mehreren Berechtigten grundsätzlich bei der Person mit dem kinderbezogenen Familienzuschlag.

ANWÄRTERINNEN UND ANWÄRTER

Was gilt im Vorbereitungsdienst?

Beamtinnen und Beamte auf Widerruf mit Anwärterbezügen sind beihilfeberechtigt. Für sie gilt grundsätzlich der aktive Bemessungssatz von 50 Prozent, sofern nicht wegen mehrerer Kinder ein höherer Satz anzuwenden ist.

Da keine allgemeine pauschale Beihilfe besteht, wird der ergänzende Krankenversicherungsschutz am individuellen rheinland-pfälzischen Beihilfeanspruch ausgerichtet.

RUHESTAND

Was verändert sich im Ruhestand?

Für Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte beträgt der Bemessungssatz grundsätzlich 70 Prozent. In besonderen Fällen mit niedrigem Gesamteinkommen und hoher PKV-Belastung kann auf Antrag eine Erhöhung auf 80 Prozent möglich sein.

Der Ruhestand verändert damit regelmäßig den privat abzusichernden Restkostenanteil. Die Anpassung sollte innerhalb der versicherungsrechtlichen Fristen erfolgen.

DIENSTHERRNWECHSEL

Warum muss die neue Beihilfeordnung geprüft werden?

Bei einem Wechsel zum Bund oder zu einem anderen Land gilt dessen Beihilferecht. Bemessungssätze, Einkommensgrenzen und die Verfügbarkeit einer pauschalen Beihilfe können abweichen.

Der Krankenversicherungsschutz sollte deshalb vor einem Dienstherrnwechsel geprüft und anschließend passend zur neuen Rechtslage angepasst werden.

BESONDERHEITEN

Was ist in Rheinland-Pfalz besonders wichtig?

  • Rheinland-Pfalz arbeitet weiterhin mit individueller Beihilfe und erhebt eine nach Besoldungsgruppen gestaffelte Kostendämpfungspauschale.
  • Für Ehe- und Lebenspartner gilt seit dem 1. Januar 2026 eine einheitliche Einkommensgrenze von 22.000 Euro.
  • Bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der eigene Satz aktiver Beamter auf 70 Prozent.
  • Bei niedrigem Gesamteinkommen und hoher PKV-Belastung kann der Satz bestimmter Versorgungsempfänger auf Antrag 80 Prozent betragen.

PKV-KONSEQUENZ

In Rheinland-Pfalz muss die PKV zum tatsächlichen Restkostenanteil passen

Der privat abzusichernde Anteil verändert sich mit Dienststatus, Kinderzahl, Angehörigenregel und gegebenenfalls im Ruhestand. Auch die Kostendämpfungspauschale gehört deshalb in den Blick, bevor der Versicherungsumfang festgelegt wird.

HÄUFIGE FRAGEN

FAQ zur Beihilfe in Rheinland-Pfalz

Welche Beihilfe gilt in Rheinland-Pfalz?

Rheinland-Pfalz gewährt individuelle, aufwendungsbezogene Beihilfe.

Wie hoch ist der Satz für aktive Beamte?

Grundsätzlich 50 Prozent; bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent.

Wie hoch ist die Beihilfe für Kinder?

Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen beträgt der Satz 80 Prozent.

Welche Regel gilt für Ehe- und Lebenspartner?

Bei erfüllter Einkommensvoraussetzung beträgt der Bemessungssatz in der Regel 70 Prozent.

Welche Einkommensgrenze gilt?

Für Anträge ab dem 1. Januar 2026 gilt einheitlich die Einkommensgrenze von 22.000 Euro. Maßgeblich ist grundsätzlich das zweite Kalenderjahr vor dem Antrag.

Gibt es pauschale Beihilfe?

Nein. Eine allgemeine pauschale Beihilfe ist im aktuellen Landesrecht nicht eingeführt.

Was gilt für Anwärter?

Sie sind mit Anwärterbezügen beihilfeberechtigt; grundsätzlich gilt der aktive Satz von 50 Prozent.

Was gilt im Ruhestand?

Grundsätzlich 70 Prozent; bei niedrigem Einkommen und hoher PKV-Belastung kann auf Antrag eine Erhöhung möglich sein.

Was passiert beim Dienstherrnwechsel?

Dann gilt das Beihilferecht des neuen Dienstherrn und der Versicherungsschutz sollte überprüft werden.

OFFIZIELLE QUELLEN

Rechtsgrundlagen und Behördeninformationen

Für eine verbindliche Prüfung gelten die jeweils aktuellen Rechtsvorschriften und Auskünfte der zuständigen Beihilfestelle.

Quellenstand: September 2026. Externe Links öffnen in einem neuen Tab.

KONTAKT

Welcher PKV-Anteil passt zu Ihrer Beihilfe in Rheinland-Pfalz?

Wir klären Bemessungssatz, Familie, Kostendämpfungspauschale und mögliche Veränderungen im Ruhestand.