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BEAMTE · BEIHILFE

Beihilfe für Beamte im Saarland

Im Saarland gilt individuelle Beihilfe. Für die PKV spielen neben dem Bemessungssatz vor allem die Einkommensgrenze für Angehörige, die Kostendämpfungspauschale und besondere Regeln für Anwärter eine Rolle.

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Stand: September 2026Regelungen können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben des zuständigen Dienstherrn.

DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK

Im Saarland prägen Eigenbehalt und Anwärterregeln den Unterschied

SystemIndividuelle Beihilfe

Aufwendungsbezogene Erstattung nach persönlichem Bemessungssatz.

Pauschale BeihilfeNein

Kein allgemeines Wahlmodell zur Beitragshälfte.

Aktive Beamte50 %

Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %.

Versorgungsempfänger70 %

Bei individueller Beihilfe.

Kinder80 %

Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen.

Ehe / Lebenspartnerschaft70 %

2026 bis 19.087 Euro Einkünfte.

INDIVIDUELLE BEIHILFE

Wie hoch ist die Beihilfe?

Das Saarland gewährt individuelle Beihilfe nach personenbezogenen Bemessungssätzen. Welcher Satz gilt, richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen zum Zeitpunkt der jeweiligen Aufwendung.

Aktiv50 %
Aktiv ab 2 Kindern70 %
Ruhestand70 %
Ehe / Lebenspartnerschaft70 %
Kinder80 %
Bemessungssatz bedeutet nicht automatisch Erstattung jeder Rechnung.Die Beihilfe wird nur für Aufwendungen gewährt, die nach den geltenden Vorschriften beihilfefähig sind. Begrenzungen, Höchstsätze, Eigenbehalte oder Nachweise können die tatsächliche Erstattung beeinflussen.

PAUSCHALE BEIHILFE

Gibt es im Saarland pauschale Beihilfe?

Im Saarland besteht nach dem aktuellen Beihilferecht kein allgemeines Wahlmodell der pauschalen Beihilfe.

Die Beihilfe wird als Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen gewährt. Privat Versicherte sichern den verbleibenden Kostenanteil regelmäßig mit einer beihilfekonformen Teilkostenversicherung ab.

Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ersetzt dieses System nicht durch einen allgemeinen hälftigen Beitragszuschuss.

Individuelle Beihilfe bleibt maßgeblich.Für die Krankenversicherungsentscheidung gelten der persönliche Bemessungssatz und die aktuellen Leistungsregeln des Saarlandes.

FAMILIE UND EINKOMMEN

Was gilt für Kinder und Angehörige?

Berücksichtigungsfähige Ehegattinnen, Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner erhalten grundsätzlich 70 Prozent Beihilfe. Für Anträge im Jahr 2026 darf der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Antragstellung – also 2024 – 19.087 Euro nicht überschreiten.

Kinder und Waisen erhalten 80 Prozent. Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz der aktiven beihilfeberechtigten Person grundsätzlich auf 70 Prozent; bei mehreren Berechtigten gilt die Zuordnungsregel des Landes.

ANWÄRTERINNEN UND ANWÄRTER

Was gilt im Vorbereitungsdienst?

Beamtinnen und Beamte auf Widerruf mit Anwärterbezügen sind beihilfeberechtigt. Grundsätzlich gilt der aktive Bemessungssatz von 50 Prozent, sofern nicht wegen der Familiensituation ein höherer Satz anzuwenden ist.

Für Anwärter entfällt die Kostendämpfungspauschale. Bei Zahnersatz sowie bestimmten prothetischen und implantologischen Leistungen gelten während des Vorbereitungsdienstes Einschränkungen; Ausnahmen bestehen insbesondere nach einem Unfall. Stationäre Wahlleistungen sind im Saarland grundsätzlich nicht beihilfefähig.

RUHESTAND

Was verändert sich im Ruhestand?

Für Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte beträgt der Bemessungssatz grundsätzlich 70 Prozent. Der privat abzusichernde Restkostenanteil ändert sich damit regelmäßig gegenüber der aktiven Dienstzeit.

Der Versicherungsschutz sollte bei Eintritt in den Ruhestand zeitnah an den neuen Beihilfeanspruch angepasst werden.

DIENSTHERRNWECHSEL

Warum muss die neue Beihilfeordnung geprüft werden?

Bei einem Wechsel zum Bund oder zu einem anderen Land gilt dessen Beihilferecht. Bemessungssätze, Einkommensgrenzen, Eigenbehalte und die Verfügbarkeit pauschaler Beihilfe können abweichen.

Der Krankenversicherungsschutz sollte deshalb vor dem Wechsel geprüft und anschließend an die neue Rechtslage angepasst werden.

BESONDERHEITEN

Was ist im Saarland besonders wichtig?

  • Das Saarland arbeitet mit individueller Beihilfe; ein allgemeines Modell pauschaler Beihilfe besteht nicht.
  • 2026 gilt für berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner eine Einkommensgrenze von 19.087 Euro; maßgeblich sind die Einkünfte des Jahres 2024.
  • Eine nach Besoldungsgruppen gestaffelte Kostendämpfungspauschale gilt weiter; sie wurde zum 1. Januar 2026 um 50 Euro je Stufe reduziert.
  • Anwärter sind von der Kostendämpfungspauschale befreit; für zahnärztliche Leistungen bestehen besondere Einschränkungen.
  • Die Bearbeitung der Beihilfe des Landes erfolgt seit April 2024 durch die Postbeamtenkrankenkasse; kommunale Stellen können abweichend organisiert sein.

PKV-KONSEQUENZ

Im Saarland reicht der Blick auf 50, 70 oder 80 Prozent allein nicht

Zum Restkostenanteil kommen Besonderheiten wie Kostendämpfungspauschale und Einschränkungen für Anwärter hinzu. Deshalb sollte der PKV-Schutz nicht nur zum Bemessungssatz, sondern auch zum aktuellen Status und zur Lebensphase passen.

HÄUFIGE FRAGEN

FAQ zur Beihilfe im Saarland

Welche Beihilfe gilt im Saarland?

Das Saarland gewährt individuelle, aufwendungsbezogene Beihilfe.

Wie hoch ist der Satz für aktive Beamte?

Grundsätzlich 50 Prozent; bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern regelmäßig 70 Prozent.

Wie hoch ist die Beihilfe für Kinder?

Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen beträgt der Satz 80 Prozent.

Welche Regel gilt für Ehe- und Lebenspartner?

Bei erfüllter Einkommensvoraussetzung beträgt der Bemessungssatz grundsätzlich 70 Prozent.

Welche Einkommensgrenze gilt 2026?

Für 2026 gestellte Anträge gilt 19.087 Euro; maßgeblich sind grundsätzlich die Einkünfte des Jahres 2024.

Gibt es pauschale Beihilfe?

Nein. Ein allgemeines Wahlmodell mit hälftigem Beitragszuschuss besteht nicht.

Was gilt für Anwärter?

Sie sind beihilfeberechtigt, von der Kostendämpfungspauschale befreit und müssen besondere Einschränkungen bei Zahnleistungen beachten.

Was gilt im Ruhestand?

Der Bemessungssatz beträgt grundsätzlich 70 Prozent.

Was passiert beim Dienstherrnwechsel?

Dann gilt das Beihilferecht des neuen Dienstherrn und der Versicherungsschutz sollte überprüft werden.

OFFIZIELLE QUELLEN

Rechtsgrundlagen und Behördeninformationen

Für eine verbindliche Prüfung gelten die jeweils aktuellen Rechtsvorschriften und Auskünfte der zuständigen Beihilfestelle.

Quellenstand: September 2026. Externe Links öffnen in einem neuen Tab.

KONTAKT

Welche Saarland-Regeln wirken sich auf Ihre PKV aus?

Wir klären Bemessungssatz, Anwärterstatus, Angehörige und Kostendämpfungspauschale und prüfen daraus den passenden Restkostenschutz.