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BEAMTE · BEIHILFE
Beihilfe für Beamte in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein hat eigene 90-Prozent-Regeln für Familien und nur einen eng begrenzten GKV-Zuschuss. Dadurch kann sich der privat abzusichernde Anteil je nach Familienkonstellation deutlich unterscheiden.
← PKV für BeamteDAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK
In Schleswig-Holstein können Familien bis zu 90 Prozent Beihilfe erreichen
Aufwendungsbezogene Erstattung nach persönlichem Satz.
Nur für freiwillige GKV bei gesetzlichen Voraussetzungen.
Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %.
Bei individueller Beihilfe.
Ab drei Kindern 90 Prozent für Krankheitsaufwendungen.
Bis 20.000 Euro; bei zwei oder mehr Kindern 90 Prozent für Krankheitsaufwendungen.
INDIVIDUELLE BEIHILFE
Wie hoch ist die Beihilfe?
Schleswig-Holstein gewährt individuelle Beihilfe mit personenbezogenen Bemessungssätzen. Bei Familien bestehen besondere Erhöhungen bis auf 90 Prozent für Krankheitsaufwendungen.
PAUSCHALE BEIHILFE
Welche Zuschussmöglichkeit gibt es in Schleswig-Holstein?
Seit 2024 können freiwillig gesetzlich versicherte beihilfeberechtigte Personen unter engen Voraussetzungen einen Zuschuss nach § 80a Landesbeamtengesetz beantragen. Voraussetzung ist insbesondere, dass ein Wechsel in den PKV-Basistarif aufgrund der Lebensumstände finanziell nachteilig oder nicht möglich wäre.
Der Zuschuss beträgt die Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags. Mit dem Antrag wird auf ergänzende individuelle Krankheitsbeihilfe für die berechtigte Person und ihre Angehörigen verzichtet. Individuelle Pflegebeihilfe bleibt bestehen; zum Pflegeversicherungsbeitrag wird kein Zuschuss gewährt.
Die Entscheidung ist grundsätzlich unwiderruflich. Eine besondere neue Wahlmöglichkeit besteht für Beamte auf Widerruf beim Wechsel in ein Beamtenverhältnis auf Probe.
FAMILIE UND EINKOMMEN
Was gilt für Kinder und Angehörige?
Berücksichtigungsfähige Ehegattinnen, Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner erhalten grundsätzlich 70 Prozent Beihilfe. Bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz für allgemeine Krankheitsaufwendungen auf 90 Prozent; für Pflege bleibt es bei 70 Prozent.
Die Einkommensgrenze beträgt aktuell 20.000 Euro. Maßgeblich ist grundsätzlich der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Antragstellung.
Kinder erhalten grundsätzlich 80 Prozent. Sind mindestens drei Kinder berücksichtigungsfähig, steigt der Satz aller Kinder für allgemeine Krankheitsaufwendungen auf 90 Prozent; für Pflege bleibt es bei 80 Prozent.
ANWÄRTERINNEN UND ANWÄRTER
Was gilt im Vorbereitungsdienst?
Beamtinnen und Beamte auf Widerruf mit Anwärterbezügen sind beihilfeberechtigt. Grundsätzlich gilt der aktive Bemessungssatz von 50 Prozent.
Für Zahnersatz, Inlays und Implantate bestehen im Vorbereitungsdienst besondere Einschränkungen; Ausnahmen gelten insbesondere bei Unfallfolgen oder wenn zuvor mindestens drei Jahre ununterbrochen im öffentlichen Dienst gearbeitet wurde.
Anwärter können bei erfüllten Voraussetzungen den GKV-Zuschuss wählen und beim späteren Wechsel in das Beamtenverhältnis auf Probe erneut entscheiden.
RUHESTAND
Was verändert sich im Ruhestand?
Für Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte beträgt der Bemessungssatz grundsätzlich 70 Prozent. Der privat abzusichernde Restkostenanteil sinkt damit regelmäßig gegenüber der aktiven Dienstzeit.
Wer den GKV-Zuschuss gewählt hat, bleibt grundsätzlich an diese Entscheidung gebunden. Beitrag, Angehörigenstatus und Pflegeabsicherung sollten beim Eintritt in den Ruhestand neu geprüft werden.
DIENSTHERRNWECHSEL
Warum muss die neue Beihilfeordnung geprüft werden?
Bei einem Wechsel zum Bund oder zu einem anderen Land gilt dessen Beihilferecht. Familiäre 90-Prozent-Sätze und der begrenzte GKV-Zuschuss Schleswig-Holsteins werden nicht automatisch übernommen.
Vor einem Wechsel sollte verbindlich geklärt werden, welche Beihilfe künftig gilt und wie der bestehende Krankenversicherungsschutz angepasst werden muss.
BESONDERHEITEN
Was ist in Schleswig-Holstein besonders wichtig?
- Bei zwei oder mehr Kindern kann der Satz für berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner auf 90 Prozent steigen.
- Bei mindestens drei Kindern steigt der Satz aller berücksichtigungsfähigen Kinder für Krankheitsaufwendungen auf 90 Prozent; die Pflegesätze bleiben unverändert.
- Die Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner beträgt aktuell 20.000 Euro.
- Der GKV-Zuschuss seit 2024 ist an enge Voraussetzungen geknüpft und mit einem Verzicht auf ergänzende Krankheitsbeihilfe verbunden.
- Ab Besoldungsgruppe A 10 kann eine jährliche Selbstbeteiligung anfallen; Anwärter sowie niedrigere Besoldungsgruppen sind ausgenommen.
PKV-KONSEQUENZ
Die Familienkonstellation verändert hier direkt den PKV-Anteil
Ob für Kinder oder berücksichtigungsfähige Partner 80, 90 oder ein anderer Bemessungssatz gilt, wirkt sich unmittelbar auf den privat abzusichernden Anteil aus. Der begrenzte GKV-Zuschuss ist dagegen nur unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen erreichbar.
HÄUFIGE FRAGEN
FAQ zur Beihilfe in Schleswig-Holstein
Welche Beihilfe gilt in Schleswig-Holstein?
Grundsätzlich individuelle, aufwendungsbezogene Beihilfe.
Wie hoch ist der Satz für aktive Beamte?
Grundsätzlich 50 Prozent; bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern regelmäßig 70 Prozent.
Wie hoch ist die Beihilfe für Kinder?
Grundsätzlich 80 Prozent; ab drei berücksichtigungsfähigen Kindern 90 Prozent für allgemeine Krankheitsaufwendungen.
Welche Regel gilt für Ehe- und Lebenspartner?
Grundsätzlich 70 Prozent; bei mindestens zwei Kindern 90 Prozent für allgemeine Krankheitsaufwendungen.
Welche Einkommensgrenze gilt?
Aktuell 20.000 Euro; maßgeblich ist grundsätzlich das zweite Kalenderjahr vor der Antragstellung.
Gibt es pauschale Beihilfe?
Es gibt seit 2024 einen begrenzten Zuschuss für freiwillig GKV-Versicherte unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen.
Was gilt für Anwärter?
Sie sind beihilfeberechtigt, müssen Einschränkungen bei bestimmten Zahnleistungen beachten und können beim Wechsel auf Probe erneut über den GKV-Zuschuss entscheiden.
Was gilt im Ruhestand?
Bei individueller Beihilfe beträgt der Satz grundsätzlich 70 Prozent.
Was passiert beim Dienstherrnwechsel?
Dann gilt das Recht des neuen Dienstherrn; die schleswig-holsteinischen Familienerhöhungen und Zuschussregeln gelten nicht automatisch weiter.
OFFIZIELLE QUELLEN
Rechtsgrundlagen und Behördeninformationen
Für eine verbindliche Prüfung gelten die jeweils aktuellen Rechtsvorschriften und Auskünfte der zuständigen Beihilfestelle.
- Land Schleswig-Holstein – Überblick zum Beihilferecht
- Dienstleistungszentrum Personal – Anspruch auf Beihilfe und Bemessungssätze
- Dienstleistungszentrum Personal – Weitere grundsätzliche Themen und GKV-Zuschuss
- Schleswig-Holsteinisches Landesbeamtengesetz – § 80a
- DLZP Schleswig-Holstein – Formulare und Hinweise zur Besoldung
Quellenstand: September 2026. Externe Links öffnen in einem neuen Tab.
KONTAKT
Welche Familienregel gilt bei Ihnen in Schleswig-Holstein?
Wir klären Kinder, Angehörige, möglichen 90-Prozent-Satz und den privat abzusichernden Anteil.
