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BEAMTE · BEIHILFE
Beihilfe für Beamte in Thüringen
Thüringen bietet seit 2020 individuelle und pauschale Beihilfe. Weil die Systemwahl grundsätzlich bindend ist, sollten nicht nur der heutige Beitrag, sondern auch Familie, Ruhestand und ein möglicher Dienstherrnwechsel berücksichtigt werden.
← PKV für BeamteDAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK
In Thüringen steht zuerst die Wahl des Beihilfesystems
Wahlmöglichkeit für berechtigte Personen seit 2020.
Für freiwillige GKV oder private Vollversicherung; grundsätzlich unwiderruflich.
Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %.
Bei individueller Beihilfe.
Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen.
Bis 18.000 Euro Einkünfte.
INDIVIDUELLE BEIHILFE
Wie hoch ist die Beihilfe?
Thüringen gewährt individuelle Beihilfe nach klassischen personenbezogenen Bemessungssätzen. Seit 2020 kann alternativ pauschale Beihilfe gewählt werden.
PAUSCHALE BEIHILFE
Wie funktioniert die pauschale Beihilfe in Thüringen?
Seit dem 1. Januar 2020 können beihilfeberechtigte Personen in Thüringen auf schriftlichen Antrag pauschale Beihilfe wählen. Sie kommt für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und für privat Krankheitskostenvollversicherte in Betracht.
Die pauschale Beihilfe beträgt grundsätzlich die Hälfte der nachgewiesenen Krankenversicherungsbeiträge innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Mit der Wahl entfällt ergänzende individuelle Beihilfe zu Krankheitsaufwendungen. Die Entscheidung ist grundsätzlich unwiderruflich.
Für Pflegeaufwendungen bleibt die individuelle Beihilfe bestehen. Vor der Wahl sollten Familienversicherung, Leistungsumfang, heutige und spätere Beiträge sowie mögliche Dienstherrnwechsel verglichen werden.
Erstattung beihilfefähiger Aufwendungen nach persönlichem Satz; ergänzende PKV deckt den Rest.
Hälftiger Beitragszuschuss für GKV oder private Vollversicherung; grundsätzlich dauerhafte Systemwahl.
FAMILIE UND EINKOMMEN
Was gilt für Kinder und Angehörige?
Berücksichtigungsfähige Ehegattinnen, Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner erhalten grundsätzlich 70 Prozent Beihilfe, wenn ihre Einkünfte die Grenze von 18.000 Euro nicht übersteigen. Maßgeblich ist grundsätzlich der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Antragstellung.
Kinder und Waisen erhalten 80 Prozent. Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz der aktiven beihilfeberechtigten Person grundsätzlich auf 70 Prozent; bei mehreren Berechtigten wird der erhöhte Satz nur einer Person zugeordnet.
Bei pauschaler Beihilfe gehören Familienversicherung und eigene Beiträge der Angehörigen in die langfristige Rechnung.
ANWÄRTERINNEN UND ANWÄRTER
Was gilt im Vorbereitungsdienst?
Beamtinnen und Beamte auf Widerruf mit Anwärterbezügen sind beihilfeberechtigt. Bei individueller Beihilfe gilt grundsätzlich der aktive Bemessungssatz von 50 Prozent.
Auch Anwärter können pauschale Beihilfe wählen. Weil die Entscheidung grundsätzlich unwiderruflich ist und spätere Familien- oder Dienstherrnkonstellationen betroffen sein können, sollte die Systemwahl nicht nur nach dem heutigen Beitrag getroffen werden.
RUHESTAND
Was verändert sich im Ruhestand?
Für Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte beträgt der Bemessungssatz bei individueller Beihilfe grundsätzlich 70 Prozent. Der privat abzusichernde Restkostenanteil sinkt damit regelmäßig.
Wer pauschale Beihilfe gewählt hat, bleibt grundsätzlich im gewählten System. Beitragshöhe, Angehörigenstatus und Pflegeabsicherung sollten vor Eintritt in den Ruhestand neu geprüft werden.
DIENSTHERRNWECHSEL
Warum muss die neue Beihilfeordnung geprüft werden?
Bei einem Wechsel zum Bund oder zu einem anderen Land gilt dessen Beihilferecht. Eine in Thüringen gewählte pauschale Beihilfe wird vom neuen Dienstherrn nicht automatisch fortgeführt.
Vor dem Wechsel sollten die Anerkennung der bisherigen Systemwahl und notwendige Änderungen des Krankenversicherungsschutzes verbindlich geklärt werden.
BESONDERHEITEN
Was ist in Thüringen besonders wichtig?
- Thüringen bietet seit 2020 neben der individuellen eine pauschale Beihilfe.
- Die Wahl pauschaler Beihilfe ist grundsätzlich unwiderruflich und beendet ergänzende individuelle Krankheitsbeihilfe.
- Für Pflegeaufwendungen bleibt bei pauschaler Beihilfe die individuelle Beihilfe bestehen.
- Die Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner beträgt 18.000 Euro.
- Bei individueller Beihilfe bestehen Eigenbeteiligungen, etwa bei Arzneimitteln; gesetzliche Belastungsgrenzen und Befreiungen sind zu beachten.
PKV-KONSEQUENZ
Restkosten-PKV oder Vollversicherung – die Systemwahl fällt vor dem Tarif
Mit individueller Beihilfe wird nur der verbleibende Kostenanteil privat abgesichert. Wer pauschale Beihilfe wählt, braucht eine Vollversicherung oder bleibt freiwillig gesetzlich versichert. Familie, Ruhestand und ein späterer Dienstherrnwechsel können die Folgen dieser Entscheidung verändern.
HÄUFIGE FRAGEN
FAQ zur Beihilfe in Thüringen
Welche Beihilfe gilt in Thüringen?
Es gibt individuelle Beihilfe und seit 2020 auf Antrag pauschale Beihilfe.
Wie hoch ist der Satz für aktive Beamte?
Grundsätzlich 50 Prozent; bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern regelmäßig 70 Prozent.
Wie hoch ist die Beihilfe für Kinder?
Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen beträgt der Satz 80 Prozent.
Welche Einkommensgrenze gilt für Ehe- und Lebenspartner?
Die Grenze beträgt 18.000 Euro; maßgeblich ist grundsätzlich das zweite Kalenderjahr vor der Antragstellung.
Wie funktioniert pauschale Beihilfe?
Grundsätzlich wird die Hälfte des nachgewiesenen Beitrags zur GKV oder privaten Vollversicherung bezuschusst; die Wahl ist grundsätzlich unwiderruflich.
Bleibt Pflegebeihilfe bei pauschaler Beihilfe bestehen?
Ja. Die individuelle Beihilfe zu Pflegeaufwendungen bleibt bestehen.
Was gilt für Anwärter?
Sie sind beihilfeberechtigt und können ebenfalls zwischen individueller und pauschaler Beihilfe wählen.
Was gilt im Ruhestand?
Bei individueller Beihilfe beträgt der Satz grundsätzlich 70 Prozent; eine frühere Wahl pauschaler Beihilfe bleibt grundsätzlich bestehen.
Was passiert beim Dienstherrnwechsel?
Dann gilt das Recht des neuen Dienstherrn; die thüringische Systemwahl wird nicht automatisch übernommen.
OFFIZIELLE QUELLEN
Rechtsgrundlagen und Behördeninformationen
Für eine verbindliche Prüfung gelten die jeweils aktuellen Rechtsvorschriften und Auskünfte der zuständigen Beihilfestelle.
- Thüringer Landesamt für Finanzen – Individuelle Beihilfe
- Thüringer Landesamt für Finanzen – Pauschale Beihilfe
- Thüringer Landesamt für Finanzen – Informationen für Berufsanfänger, Stand Dezember 2025
- Thüringer Landesamt für Finanzen – FAQ zur Beihilfe
- Thüringer Landesamt für Finanzen – Formulare und Merkblätter
Quellenstand: September 2026. Externe Links öffnen in einem neuen Tab.
KONTAKT
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