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RECHTSSCHUTZ · PRIVAT
Privatrechtsschutz
Rechtsschutz für Privatleben, Beruf, Verkehr und Wohnen.
Rechtliche Auseinandersetzungen können in ganz unterschiedlichen Lebensbereichen entstehen.
Ein Streit mit einem Vertragspartner, Probleme im Arbeitsverhältnis, ein Verkehrsunfall oder eine Auseinandersetzung rund um Wohnung und Grundstück betreffen völlig unterschiedliche Rechtsbereiche.
Ein Privatrechtsschutz kann diese Bereiche – abhängig von der gewählten Vertragsgestaltung – in einem gemeinsamen Rechtsschutzkonzept verbinden.
RECHTSSCHUTZ IM PRIVATLEBEN
Nicht jeder private Rechtsstreit gehört in denselben Bereich
Privater Alltag
Rechtliche Auseinandersetzungen aus dem privaten Alltag.
Arbeitsverhältnis
Rechtliche Konflikte aus einem Arbeitsverhältnis.
Straßenverkehr und Fahrzeuge
Rechtliche Auseinandersetzungen rund um Straßenverkehr und Fahrzeuge.
Wohnung und Grundstück
Rechtliche Themen rund um Wohnung, selbst genutzte Immobilie und Grundstück.
PRIVATER ALLTAG
Verträge, Schadenersatz und andere private Rechtsfragen
Ein Onlinekauf wird nicht geliefert, eine Reparaturrechnung wird bestritten oder nach einer Reisebuchung entsteht Streit über die vereinbarte Leistung.
Je nach gewähltem Rechtsschutz können beispielsweise Auseinandersetzungen entstehen aus:
- Kaufverträgen
- Dienstleistungsverträgen
- Reparaturverträgen
- Reiseverträgen
- privaten Online-Käufen
- Schadenersatzforderungen
- bestimmten Verwaltungsverfahren
- bestimmten sozialrechtlichen Verfahren
- bestimmten steuerrechtlichen Verfahren
Versicherte Leistungsarten, Voraussetzungen und mögliche Wartezeiten richten sich nach Tarif und Bedingungen.
Wenn es im Arbeitsverhältnis rechtlich schwierig wird
Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen können für Arbeitnehmer erhebliche Bedeutung haben.
Berufs- beziehungsweise Arbeits-Rechtsschutz kann abhängig vom Vertrag beispielsweise bei Konflikten relevant sein rund um:
- Kündigung
- Abmahnung
- Arbeitszeugnis
- Vergütung
- Urlaub
- Versetzung
- andere arbeitsrechtliche Ansprüche
Beim aktuellen ALLRECHT-Rechtsschutz für das Privatleben gilt für Arbeits-Rechtsschutz grundsätzlich eine tarifliche Wartezeit.
Im Straßenverkehr können schnell rechtliche Fragen entstehen
Verkehrs-Rechtsschutz betrifft rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr.
Je nach vereinbartem Schutz können beispielsweise relevant sein:
- rechtliche Folgen eines Verkehrsunfalls
- Schadenersatzansprüche
- Streit beim Kauf eines Fahrzeugs
- Streit bei Fahrzeugreparaturen
- bestimmte Ordnungswidrigkeiten
- bestimmte Führerscheinangelegenheiten
- bestimmte strafrechtliche Verkehrsvorwürfe
Versicherter Personenkreis, Fahrzeuge und Leistungsumfang richten sich nach der jeweiligen Vertragsgestaltung. Nicht jeder Bußgeld- oder Strafvorwurf ist versichert.
WOHNEN
Auch Wohnen kann zum Rechtsstreit führen
Rechtliche Auseinandersetzungen können sowohl bei Mietern als auch bei Eigentümern selbst genutzter Immobilien entstehen.
Mietverhältnis
- Mietvertrag
- Nebenkosten
- Mietmängel
- Kündigung
- bestimmte Streitigkeiten mit Vermietern
Eigene Immobilie und Grundstück
- Nachbarschaft
- Grundstücksfragen
- bestimmte öffentlich-rechtliche Themen
- bestimmte Streitigkeiten rund um die selbst genutzte Immobilie
WEITERE RECHTSBEREICHE
Rechtsschutz kann über klassische Vertragsstreitigkeiten hinausgehen
Je nach gewähltem ALLRECHT-Tarif können auch weitere Rechtsbereiche berücksichtigt sein.
Sozial-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz
Steuer-Rechtsschutz
Schadenersatz-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Welche Leistungsarten eingeschlossen sind und ob Wartezeiten gelten, hängt vom jeweiligen Tarif ab.
VORWÜRFE UND VERFAHREN
Nicht jeder strafrechtliche Vorwurf ist automatisch vom Rechtsschutz ausgeschlossen
Rechtsschutz kann abhängig von Tarif, Vorwurf und Verfahrensart auch bei bestimmten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren relevant sein.
Dabei gelten besondere Regeln. Versicherungsschutz kann davon abhängen:
- welcher Vorwurf erhoben wird
- ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit im Raum steht
- wie das Verfahren endet
- welche tariflichen Regelungen gelten
Privatrechtsschutz kann mehr als nur eine einzelne Person betreffen
Je nach gewählter Vertragsform können neben dem Versicherungsnehmer weitere Personen in den Versicherungsschutz einbezogen sein.
Dazu können abhängig von Tarif und Voraussetzungen beispielsweise gehören:
- Ehepartner
- Lebenspartner
- Kinder
- weitere tariflich definierte Familienangehörige
ALLRECHT beschreibt für den aktuellen Rechtsschutz für das Privatleben einen erweiterten Familien- beziehungsweise Personenkreis.
Der genaue versicherte Personenkreis richtet sich nach Antrag, Versicherungsschein und Bedingungen.
Rechtsschutz sollte zur aktuellen Lebenssituation passen
Der persönliche Rechtsschutzbedarf kann sich verändern.
- Beginn einer Berufstätigkeit
- Partnerschaft oder Heirat
- Kinder
- Umzug
- Kauf einer selbst genutzten Immobilie
- neues Fahrzeug
- Änderung des Beschäftigungsverhältnisses
- Auszug oder eigene Haushaltsgründung von Kindern
Solche Veränderungen können für versicherte Personen, Rechtsbereiche oder bestehende Vertragsangaben relevant sein.
TARIFVARIANTEN
ALLRECHT bietet unterschiedliche Leistungsstufen
Der aktuelle ALLRECHT-Rechtsschutz für das Privatleben wird unter anderem in den Produktlinien BASIS und PREMIUM angeboten.
Umfangreicher Rechtsschutz
BASIS enthält umfangreiche Rechtsschutzleistungen für die vereinbarten privaten Bereiche.
Erweiterungen in verschiedenen Bereichen
PREMIUM erweitert den Schutz in verschiedenen Bereichen gegenüber BASIS.
Aktuell zusätzliche beziehungsweise weitergehende Leistungen können unter anderem sein:
- Rechtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht
- bestimmte Kapitalanlage-Themen
- Erb-Rechtsschutz
- bestimmte Bauherren-Rechtsschutzleistungen
- zusätzliche verwaltungsrechtliche Bereiche
- weitere tarifliche Leistungserweiterungen
Ehe- und Unterhalts-Rechtsschutz sind besondere Themen
ALLRECHT bietet aktuell mit PREMIUM plus zusätzliche Rechtsschutzleistungen für bestimmte familienrechtliche Themen.
- Ehe-Rechtsschutz
- Unterhalts-Rechtsschutz
Für diese Bereiche gelten besondere Voraussetzungen, Wartezeiten und Leistungsregelungen. Sie sind nicht automatisch Bestandteil jedes Privatrechtsschutzvertrages.
Erbrecht ist im Rechtsschutz ein besonderer Bereich
Rechtliche Auseinandersetzungen im Erbrecht werden in Rechtsschutzverträgen häufig anders behandelt als klassische Vertrags- oder Schadenersatzstreitigkeiten.
Der aktuelle ALLRECHT-PREMIUM-Rechtsschutz enthält besondere Leistungen im Bereich Erb-Rechtsschutz.
Umfang, Wartezeit und Voraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Tarif. Erbstreitigkeiten sind nicht pauschal vollständig versichert.
ALLRECHT SERVICES
Rechtsschutz kann bereits vor einem Gerichtsverfahren unterstützen
Je nach aktuellem ALLRECHT-Angebot und bestehendem Vertrag können unterschiedliche Services zur Verfügung stehen.
Juristische Erstberatung
ALLRECHT bietet eine telefonische rechtliche Erstberatung durch unabhängige Rechtsanwälte.
Nach aktuellem ALLRECHT-Stand kann diese Serviceleistung in den Produktlinien unabhängig von den vertraglich vereinbarten Wartezeiten genutzt werden.
Rechtliche Fragen digital klären
Schriftliche beziehungsweise digitale rechtliche Beratung kann im Rahmen des aktuellen Serviceangebots zur Verfügung stehen.
Rechtliche Vorlagen
Je nach aktuellem Angebot stehen rechtliche Muster, Formulare oder Checklisten zur Verfügung.
Tarifabhängige Unterstützung
Je nach aktuellem ALLRECHT-Angebot können zusätzliche Rechtsservices bestehen.
Serviceangebote können sich verändern. Maßgeblich sind der bestehende Versicherungsvertrag und das jeweils aktuelle ALLRECHT-Serviceangebot.
VERSICHERUNGSBEGINN
Nicht jeder private Rechtsschutzbereich beginnt sofort
Bei bestimmten Rechtsschutzbereichen gelten Wartezeiten.
Beim aktuellen ALLRECHT-Rechtsschutz für das Privatleben betrifft dies beispielsweise abhängig von Produkt und Leistungsbereich unter anderem:
- Arbeits-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- bestimmte Verwaltungs-Rechtsschutzbereiche
- einzelne besondere Leistungsbereiche
GRENZEN
Nicht jeder private Konflikt ist automatisch versichert
Kein nachträglicher Schutz
Ein bereits ausgelöster Rechtsstreit kann nicht einfach nachträglich versichert werden.
Vertrag entscheidet
Was nicht Bestandteil der gewählten Vertragsgestaltung ist, ist nicht automatisch versichert.
Rechtskosten und Forderung
Rechtsschutz übernimmt grundsätzlich Rechtskosten und nicht automatisch die Rechnung oder Forderung, um die gestritten wird.
Besondere Einschränkungen
Für vorsätzlich begangene Rechtsverstöße beziehungsweise Straftaten gelten besondere Einschränkungen und Regelungen.
Schutz kann später beginnen
Bestimmte Rechtsbereiche können erst nach Ablauf einer Wartezeit geschützt sein.
Vertragliche Grenzen
Versicherungsbedingungen können einzelne Sachverhalte oder Rechtsbereiche ausschließen beziehungsweise begrenzen.
ABGRENZUNG
Privater Rechtsschutz ist kein Firmenrechtsschutz
Privatrechtsschutz schützt private beziehungsweise entsprechend vereinbarte persönliche Rechtsbereiche. Für rechtliche Risiken einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit ist eine gesonderte Betrachtung erforderlich.
Persönliche Rechtsbereiche
- privater Alltag
- Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer
- privater Verkehr
- Wohnen
Gewerbliche Rechtsbereiche
- Arbeitgeberrolle
- betriebliche Vertragsbeziehungen
- betriebliche Fahrzeuge
- Behörden
- betriebliche Versicherungsverträge
UNTERSCHIEDLICHE AUFGABEN
Rechtsschutz und Haftpflichtversicherung sind nicht dasselbe
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im versicherten Fall Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen.
Eine Haftpflichtversicherung prüft dagegen Schadenersatzansprüche Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und reguliert berechtigte Forderungen im Rahmen des Vertrages.
Rechtsschutz-Grundlagen ansehenFAQ
Häufige Fragen zum Privatrechtsschutz
Welche Bereiche gehören zum Privatrechtsschutz?
Je nach Vertragsgestaltung können insbesondere Privat-, Berufs-, Verkehrs- sowie Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz kombiniert werden.
Bin ich bei einem Streit mit meinem Arbeitgeber versichert?
Bei entsprechend vereinbartem Arbeits- beziehungsweise Berufs-Rechtsschutz können arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen versichert sein. Wartezeiten und Vertragsvoraussetzungen sind zu beachten.
Ist ein Verkehrsunfall über Privatrechtsschutz versicherbar?
Bei eingeschlossenem Verkehrs-Rechtsschutz können rechtliche Auseinandersetzungen nach Verkehrsunfällen im vereinbarten Umfang versichert sein.
Sind Streitigkeiten mit meinem Vermieter versichert?
Bei entsprechend eingeschlossenem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz können mietrechtliche Auseinandersetzungen versichert sein. Maßgeblich sind die versicherte Immobilie und die Vertragsgestaltung.
Sind meine Kinder automatisch mitversichert?
Je nach Vertragsform können Kinder und weitere Familienangehörige mitversichert sein. Voraussetzungen und Dauer der Mitversicherung richten sich nach Tarif und Versicherungsbedingungen.
Gibt es immer eine Wartezeit?
Nein. Wartezeiten gelten nicht für alle Rechtsschutzbereiche gleich. Welche Wartezeit besteht, richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsbereich und Tarif.
Sind Erbstreitigkeiten versichert?
Erbrecht ist ein besonderer Rechtsschutzbereich. ALLRECHT bietet im aktuellen PREMIUM-Schutz entsprechende Leistungen, deren Umfang und Voraussetzungen tariflich geregelt sind.
Sind Scheidungs- oder Unterhaltsstreitigkeiten automatisch versichert?
Nein. ALLRECHT bietet hierfür aktuell besondere zusätzliche Leistungen über PREMIUM plus. Diese Bereiche sind nicht automatisch Bestandteil jedes Privatrechtsschutzvertrages.
Kann ich mich beraten lassen, ohne zu klagen?
Ja. ALLRECHT bietet im Rahmen des aktuellen Serviceangebots unter anderem telefonische und Online-Rechtsberatung. Voraussetzungen richten sich nach Vertrag und Serviceleistung.
Ist Firmenrechtsschutz im Privatrechtsschutz enthalten?
Nein. Rechtliche Risiken aus einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit müssen grundsätzlich gesondert betrachtet werden.
WEITERFÜHRENDE RECHTSSCHUTZ-SEITEN
Welche Rechtsschutzseite beantwortet welche Frage?
Grundlagen des Rechtsschutzes
Wartezeit, Selbstbeteiligung, Deckungssumme und die grundlegende Funktionsweise.
Rechtsschutz-Grundlagen ansehenRechtliche Risiken für Unternehmen
Rechtliche Risiken für Unternehmer, Selbstständige und Arbeitgeber.
Firmenrechtsschutz ansehenJörg Semdner
Generalagentur der SIGNAL IDUNA
Seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche
Seit 2009 für SIGNAL IDUNA tätig
Telefon: +49 172 325 98 14
WhatsApp: 030 92364413
E-Mail: info@joergsemdner.de
Web: joergsemdner.de
Persönlich. Verständlich. Bundesweit.
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