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RECHTSSCHUTZ · PRIVAT

Privatrechtsschutz

Rechtsschutz für Privatleben, Beruf, Verkehr und Wohnen.

Rechtliche Auseinandersetzungen können in ganz unterschiedlichen Lebensbereichen entstehen.

Ein Streit mit einem Vertragspartner, Probleme im Arbeitsverhältnis, ein Verkehrsunfall oder eine Auseinandersetzung rund um Wohnung und Grundstück betreffen völlig unterschiedliche Rechtsbereiche.

Ein Privatrechtsschutz kann diese Bereiche – abhängig von der gewählten Vertragsgestaltung – in einem gemeinsamen Rechtsschutzkonzept verbinden.

PrivatBerufVerkehrWohnen

RECHTSSCHUTZ IM PRIVATLEBEN

Nicht jeder private Rechtsstreit gehört in denselben Bereich

PRIVAT

Privater Alltag

Rechtliche Auseinandersetzungen aus dem privaten Alltag.

BERUF

Arbeitsverhältnis

Rechtliche Konflikte aus einem Arbeitsverhältnis.

VERKEHR

Straßenverkehr und Fahrzeuge

Rechtliche Auseinandersetzungen rund um Straßenverkehr und Fahrzeuge.

WOHNEN

Wohnung und Grundstück

Rechtliche Themen rund um Wohnung, selbst genutzte Immobilie und Grundstück.

Welche Bereiche tatsächlich versichert sind, richtet sich nach der gewählten Vertragsgestaltung.

PRIVATER ALLTAG

Verträge, Schadenersatz und andere private Rechtsfragen

Ein Onlinekauf wird nicht geliefert, eine Reparaturrechnung wird bestritten oder nach einer Reisebuchung entsteht Streit über die vereinbarte Leistung.

Je nach gewähltem Rechtsschutz können beispielsweise Auseinandersetzungen entstehen aus:

  • Kaufverträgen
  • Dienstleistungsverträgen
  • Reparaturverträgen
  • Reiseverträgen
  • privaten Online-Käufen
  • Schadenersatzforderungen
  • bestimmten Verwaltungsverfahren
  • bestimmten sozialrechtlichen Verfahren
  • bestimmten steuerrechtlichen Verfahren

Versicherte Leistungsarten, Voraussetzungen und mögliche Wartezeiten richten sich nach Tarif und Bedingungen.

ARBEITNEHMER

Wenn es im Arbeitsverhältnis rechtlich schwierig wird

Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen können für Arbeitnehmer erhebliche Bedeutung haben.

Berufs- beziehungsweise Arbeits-Rechtsschutz kann abhängig vom Vertrag beispielsweise bei Konflikten relevant sein rund um:

  • Kündigung
  • Abmahnung
  • Arbeitszeugnis
  • Vergütung
  • Urlaub
  • Versetzung
  • andere arbeitsrechtliche Ansprüche
In arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz trägt grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Dadurch können Rechtskosten auch dann entstehen, wenn ein Arbeitnehmer seine Ansprüche erfolgreich durchsetzt.

Beim aktuellen ALLRECHT-Rechtsschutz für das Privatleben gilt für Arbeits-Rechtsschutz grundsätzlich eine tarifliche Wartezeit.

VERKEHR

Im Straßenverkehr können schnell rechtliche Fragen entstehen

Verkehrs-Rechtsschutz betrifft rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr.

Je nach vereinbartem Schutz können beispielsweise relevant sein:

  • rechtliche Folgen eines Verkehrsunfalls
  • Schadenersatzansprüche
  • Streit beim Kauf eines Fahrzeugs
  • Streit bei Fahrzeugreparaturen
  • bestimmte Ordnungswidrigkeiten
  • bestimmte Führerscheinangelegenheiten
  • bestimmte strafrechtliche Verkehrsvorwürfe

Versicherter Personenkreis, Fahrzeuge und Leistungsumfang richten sich nach der jeweiligen Vertragsgestaltung. Nicht jeder Bußgeld- oder Strafvorwurf ist versichert.

WOHNEN

Auch Wohnen kann zum Rechtsstreit führen

Rechtliche Auseinandersetzungen können sowohl bei Mietern als auch bei Eigentümern selbst genutzter Immobilien entstehen.

MIETER

Mietverhältnis

  • Mietvertrag
  • Nebenkosten
  • Mietmängel
  • Kündigung
  • bestimmte Streitigkeiten mit Vermietern
SELBSTNUTZENDE EIGENTÜMER

Eigene Immobilie und Grundstück

  • Nachbarschaft
  • Grundstücksfragen
  • bestimmte öffentlich-rechtliche Themen
  • bestimmte Streitigkeiten rund um die selbst genutzte Immobilie
Der konkrete Schutz hängt von der versicherten Immobilie, Nutzung und Vertragsgestaltung ab. Vermietete Immobilien benötigen eine eigene Betrachtung.

WEITERE RECHTSBEREICHE

Rechtsschutz kann über klassische Vertragsstreitigkeiten hinausgehen

Je nach gewähltem ALLRECHT-Tarif können auch weitere Rechtsbereiche berücksichtigt sein.

Sozial-Rechtsschutz

Verwaltungs-Rechtsschutz

Steuer-Rechtsschutz

Schadenersatz-Rechtsschutz

Straf-Rechtsschutz

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Welche Leistungsarten eingeschlossen sind und ob Wartezeiten gelten, hängt vom jeweiligen Tarif ab.

VORWÜRFE UND VERFAHREN

Nicht jeder strafrechtliche Vorwurf ist automatisch vom Rechtsschutz ausgeschlossen

Rechtsschutz kann abhängig von Tarif, Vorwurf und Verfahrensart auch bei bestimmten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren relevant sein.

Dabei gelten besondere Regeln. Versicherungsschutz kann davon abhängen:

  • welcher Vorwurf erhoben wird
  • ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit im Raum steht
  • wie das Verfahren endet
  • welche tariflichen Regelungen gelten
Vorsätzlich tatsächlich begangene Straftaten sind nicht pauschal versichert. Diese Hinweise stellen keine strafrechtliche Beratung dar.
WER IST VERSICHERT?

Privatrechtsschutz kann mehr als nur eine einzelne Person betreffen

Je nach gewählter Vertragsform können neben dem Versicherungsnehmer weitere Personen in den Versicherungsschutz einbezogen sein.

Dazu können abhängig von Tarif und Voraussetzungen beispielsweise gehören:

  • Ehepartner
  • Lebenspartner
  • Kinder
  • weitere tariflich definierte Familienangehörige

ALLRECHT beschreibt für den aktuellen Rechtsschutz für das Privatleben einen erweiterten Familien- beziehungsweise Personenkreis.

Der genaue versicherte Personenkreis richtet sich nach Antrag, Versicherungsschein und Bedingungen.

LEBENSSITUATION

Rechtsschutz sollte zur aktuellen Lebenssituation passen

Der persönliche Rechtsschutzbedarf kann sich verändern.

  • Beginn einer Berufstätigkeit
  • Partnerschaft oder Heirat
  • Kinder
  • Umzug
  • Kauf einer selbst genutzten Immobilie
  • neues Fahrzeug
  • Änderung des Beschäftigungsverhältnisses
  • Auszug oder eigene Haushaltsgründung von Kindern

Solche Veränderungen können für versicherte Personen, Rechtsbereiche oder bestehende Vertragsangaben relevant sein.

TARIFVARIANTEN

ALLRECHT bietet unterschiedliche Leistungsstufen

Der aktuelle ALLRECHT-Rechtsschutz für das Privatleben wird unter anderem in den Produktlinien BASIS und PREMIUM angeboten.

BASIS

Umfangreicher Rechtsschutz

BASIS enthält umfangreiche Rechtsschutzleistungen für die vereinbarten privaten Bereiche.

PREMIUM

Erweiterungen in verschiedenen Bereichen

PREMIUM erweitert den Schutz in verschiedenen Bereichen gegenüber BASIS.

Aktuell zusätzliche beziehungsweise weitergehende Leistungen können unter anderem sein:

  • Rechtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht
  • bestimmte Kapitalanlage-Themen
  • Erb-Rechtsschutz
  • bestimmte Bauherren-Rechtsschutzleistungen
  • zusätzliche verwaltungsrechtliche Bereiche
  • weitere tarifliche Leistungserweiterungen
Vergleichen Sie deshalb zuerst, welche Rechtsbereiche Sie absichern möchten und welchen Leistungsumfang Sie dort benötigen.
ZUSÄTZLICHE RECHTSBEREICHE

Ehe- und Unterhalts-Rechtsschutz sind besondere Themen

ALLRECHT bietet aktuell mit PREMIUM plus zusätzliche Rechtsschutzleistungen für bestimmte familienrechtliche Themen.

  • Ehe-Rechtsschutz
  • Unterhalts-Rechtsschutz

Für diese Bereiche gelten besondere Voraussetzungen, Wartezeiten und Leistungsregelungen. Sie sind nicht automatisch Bestandteil jedes Privatrechtsschutzvertrages.

ERBEN UND VERERBEN

Erbrecht ist im Rechtsschutz ein besonderer Bereich

Rechtliche Auseinandersetzungen im Erbrecht werden in Rechtsschutzverträgen häufig anders behandelt als klassische Vertrags- oder Schadenersatzstreitigkeiten.

Der aktuelle ALLRECHT-PREMIUM-Rechtsschutz enthält besondere Leistungen im Bereich Erb-Rechtsschutz.

Umfang, Wartezeit und Voraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Tarif. Erbstreitigkeiten sind nicht pauschal vollständig versichert.

ALLRECHT SERVICES

Rechtsschutz kann bereits vor einem Gerichtsverfahren unterstützen

Je nach aktuellem ALLRECHT-Angebot und bestehendem Vertrag können unterschiedliche Services zur Verfügung stehen.

TELEFONISCHE RECHTSBERATUNG

Juristische Erstberatung

ALLRECHT bietet eine telefonische rechtliche Erstberatung durch unabhängige Rechtsanwälte.

Nach aktuellem ALLRECHT-Stand kann diese Serviceleistung in den Produktlinien unabhängig von den vertraglich vereinbarten Wartezeiten genutzt werden.

ONLINE-RECHTSBERATUNG

Rechtliche Fragen digital klären

Schriftliche beziehungsweise digitale rechtliche Beratung kann im Rahmen des aktuellen Serviceangebots zur Verfügung stehen.

MUSTERVERTRÄGE UND FORMULARE

Rechtliche Vorlagen

Je nach aktuellem Angebot stehen rechtliche Muster, Formulare oder Checklisten zur Verfügung.

WEITERE SERVICES

Tarifabhängige Unterstützung

Je nach aktuellem ALLRECHT-Angebot können zusätzliche Rechtsservices bestehen.

Serviceangebote können sich verändern. Maßgeblich sind der bestehende Versicherungsvertrag und das jeweils aktuelle ALLRECHT-Serviceangebot.

VERSICHERUNGSBEGINN

Nicht jeder private Rechtsschutzbereich beginnt sofort

Bei bestimmten Rechtsschutzbereichen gelten Wartezeiten.

Beim aktuellen ALLRECHT-Rechtsschutz für das Privatleben betrifft dies beispielsweise abhängig von Produkt und Leistungsbereich unter anderem:

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • bestimmte Verwaltungs-Rechtsschutzbereiche
  • einzelne besondere Leistungsbereiche
Es gibt keine einheitliche Wartezeit für alle Rechtsschutzleistungen. Besondere Bereiche können eigene, teilweise längere Wartezeiten haben.
Mehr zu Wartezeit und Rechtsschutz-Grundlagen

GRENZEN

Nicht jeder private Konflikt ist automatisch versichert

BEREITS BESTEHENDE KONFLIKTE

Kein nachträglicher Schutz

Ein bereits ausgelöster Rechtsstreit kann nicht einfach nachträglich versichert werden.

NICHT GEWÄHLTE RECHTSBEREICHE

Vertrag entscheidet

Was nicht Bestandteil der gewählten Vertragsgestaltung ist, ist nicht automatisch versichert.

HAUPTFORDERUNG

Rechtskosten und Forderung

Rechtsschutz übernimmt grundsätzlich Rechtskosten und nicht automatisch die Rechnung oder Forderung, um die gestritten wird.

VORSÄTZLICHE HANDLUNGEN

Besondere Einschränkungen

Für vorsätzlich begangene Rechtsverstöße beziehungsweise Straftaten gelten besondere Einschränkungen und Regelungen.

WARTEZEITEN

Schutz kann später beginnen

Bestimmte Rechtsbereiche können erst nach Ablauf einer Wartezeit geschützt sein.

AUSSCHLÜSSE

Vertragliche Grenzen

Versicherungsbedingungen können einzelne Sachverhalte oder Rechtsbereiche ausschließen beziehungsweise begrenzen.

Maßgeblich sind Antrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen.

ABGRENZUNG

Privater Rechtsschutz ist kein Firmenrechtsschutz

Privatrechtsschutz schützt private beziehungsweise entsprechend vereinbarte persönliche Rechtsbereiche. Für rechtliche Risiken einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit ist eine gesonderte Betrachtung erforderlich.

PRIVAT

Persönliche Rechtsbereiche

  • privater Alltag
  • Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer
  • privater Verkehr
  • Wohnen

UNTERSCHIEDLICHE AUFGABEN

Rechtsschutz und Haftpflichtversicherung sind nicht dasselbe

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im versicherten Fall Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen.

Eine Haftpflichtversicherung prüft dagegen Schadenersatzansprüche Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und reguliert berechtigte Forderungen im Rahmen des Vertrages.

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FAQ

Häufige Fragen zum Privatrechtsschutz

Welche Bereiche gehören zum Privatrechtsschutz?

Je nach Vertragsgestaltung können insbesondere Privat-, Berufs-, Verkehrs- sowie Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz kombiniert werden.

Bin ich bei einem Streit mit meinem Arbeitgeber versichert?

Bei entsprechend vereinbartem Arbeits- beziehungsweise Berufs-Rechtsschutz können arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen versichert sein. Wartezeiten und Vertragsvoraussetzungen sind zu beachten.

Ist ein Verkehrsunfall über Privatrechtsschutz versicherbar?

Bei eingeschlossenem Verkehrs-Rechtsschutz können rechtliche Auseinandersetzungen nach Verkehrsunfällen im vereinbarten Umfang versichert sein.

Sind Streitigkeiten mit meinem Vermieter versichert?

Bei entsprechend eingeschlossenem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz können mietrechtliche Auseinandersetzungen versichert sein. Maßgeblich sind die versicherte Immobilie und die Vertragsgestaltung.

Sind meine Kinder automatisch mitversichert?

Je nach Vertragsform können Kinder und weitere Familienangehörige mitversichert sein. Voraussetzungen und Dauer der Mitversicherung richten sich nach Tarif und Versicherungsbedingungen.

Gibt es immer eine Wartezeit?

Nein. Wartezeiten gelten nicht für alle Rechtsschutzbereiche gleich. Welche Wartezeit besteht, richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsbereich und Tarif.

Sind Erbstreitigkeiten versichert?

Erbrecht ist ein besonderer Rechtsschutzbereich. ALLRECHT bietet im aktuellen PREMIUM-Schutz entsprechende Leistungen, deren Umfang und Voraussetzungen tariflich geregelt sind.

Sind Scheidungs- oder Unterhaltsstreitigkeiten automatisch versichert?

Nein. ALLRECHT bietet hierfür aktuell besondere zusätzliche Leistungen über PREMIUM plus. Diese Bereiche sind nicht automatisch Bestandteil jedes Privatrechtsschutzvertrages.

Kann ich mich beraten lassen, ohne zu klagen?

Ja. ALLRECHT bietet im Rahmen des aktuellen Serviceangebots unter anderem telefonische und Online-Rechtsberatung. Voraussetzungen richten sich nach Vertrag und Serviceleistung.

Ist Firmenrechtsschutz im Privatrechtsschutz enthalten?

Nein. Rechtliche Risiken aus einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit müssen grundsätzlich gesondert betrachtet werden.

WEITERFÜHRENDE RECHTSSCHUTZ-SEITEN

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KONTAKT

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Jörg Semdner

Generalagentur der SIGNAL IDUNA

Seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche
Seit 2009 für SIGNAL IDUNA tätig

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