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BEAMTE · BEIHILFE

Beihilfe für Beamte in Berlin

Berlin bietet individuelle und pauschale Beihilfe. Die zentrale Frage ist deshalb nicht nur, wie hoch Ihr Beihilfesatz ist, sondern welches System langfristig zu Ihrer Krankenversicherung passt.

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Stand: September 2026Regelungen können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben Ihres Dienstherrn.

DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK

In Berlin stehen zwei Beihilfewege nebeneinander

SystemZwei Wahlmöglichkeiten

Individuelle oder auf Antrag pauschale Beihilfe.

Pauschale BeihilfeJa

Für freiwillige GKV oder private Krankenvollversicherung.

Aktive Beamte50 %

Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %.

Versorgungsempfänger70 %

Bei individueller Beihilfe.

Kinder80 %

Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen.

Ehe / Lebenspartnerschaft70 %

Einkommensgrenze seit 1. März 2026: 20.748 Euro.

INDIVIDUELLE BEIHILFE

Wie hoch ist die Beihilfe?

Die Bemessungssätze beziehen sich auf beihilfefähige Aufwendungen. Für jede Person gilt der jeweils eigene Satz.

Aktiv50 %
Aktiv ab 2 Kindern70 %
Ruhestand70 %
Ehe / Lebenspartnerschaft70 %
Kinder80 %
Bemessungssatz bedeutet nicht automatisch Erstattung jeder Rechnung.Beihilfe wird nur für Aufwendungen gewährt, die nach den geltenden Vorschriften beihilfefähig sind. Begrenzungen, Eigenbehalte und Nachweise können die tatsächliche Erstattung beeinflussen.

PAUSCHALE BEIHILFE

Individuelle oder pauschale Beihilfe?

Berlin bietet neben der individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe. Sie kann beantragt werden, wenn eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenvollversicherung besteht.

Die pauschale Beihilfe beträgt grundsätzlich 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Krankenversicherungsbeitrags. Bei einer privaten Vollversicherung ist sie begrenzt; insbesondere bildet der hälftige Beitrag des Basistarifs eine Obergrenze. Andere Zuschüsse oder Beitragsanteile werden berücksichtigt.

Die Wahl ist freiwillig, aber grundsätzlich unwiderruflich. Mit ihr entfällt die ergänzende individuelle Beihilfe für Krankheitsaufwendungen. Eine rückwirkende Zahlung ist nicht vorgesehen.

Individuelle Beihilfe

Erstattet einen persönlichen Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen. Eine beihilfekonforme PKV sichert regelmäßig den verbleibenden Anteil ab.

Pauschale Beihilfe

Beteiligt sich monatlich am Beitrag einer freiwilligen GKV oder privaten Krankenvollversicherung. Daneben gibt es grundsätzlich keine individuelle Beihilfe für Krankheitskosten.

FAMILIE UND EINKOMMEN

Was gilt für Kinder und Angehörige?

Für berücksichtigungsfähige Ehegattinnen, Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner gilt bei individueller Beihilfe ein Bemessungssatz von 70 Prozent. Seit dem 1. März 2026 beträgt die maßgebliche Einkommensgrenze 20.748 Euro.

Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen erhalten 80 Prozent. Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der eigene Satz der beihilfeberechtigten Person grundsätzlich auf 70 Prozent; bei zwei beihilfeberechtigten Eltern nur bei der Person mit dem maßgeblichen Familienzuschlag.

Bei pauschaler Beihilfe können Beiträge berücksichtigungsfähiger Angehöriger in die Berechnung einbezogen werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

ANWÄRTERINNEN UND ANWÄRTER

Was gilt im Vorbereitungsdienst?

Beamte auf Widerruf mit Anwärterbezügen sind beihilfeberechtigt. Bei individueller Beihilfe gilt regelmäßig der aktive Satz von 50 Prozent, sofern keine Voraussetzung für einen höheren Satz vorliegt.

Auch für Anwärter ist die pauschale Beihilfe möglich. Der Antrag, der Versicherungsstatus und der gewünschte Beginn müssen frühzeitig geklärt werden; eine rückwirkende Gewährung ist ausgeschlossen.

RUHESTAND

Was verändert sich im Ruhestand?

Bei individueller Beihilfe beträgt der Bemessungssatz für Versorgungsempfänger grundsätzlich 70 Prozent.

Wer pauschale Beihilfe gewählt hat, bleibt an die Grundentscheidung gebunden. Beitragshöhe, Versicherungsstatus und die Berechnung der Pauschale können sich mit dem Ruhestand verändern und sollten vorab geprüft werden.

DIENSTHERRNWECHSEL

Warum muss die neue Beihilfeordnung geprüft werden?

Bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstherrn endet die Zahlung der Berliner pauschalen Beihilfe. Es gilt dann das Beihilferecht des neuen Dienstherrn; bietet dieser ein entsprechendes Modell an, kann dort gegebenenfalls ein neuer Antrag erforderlich sein.

Auch bei individueller Beihilfe können sich Leistungsregeln und Bemessungssätze ändern. Der Versicherungsschutz sollte rechtzeitig angepasst werden.

BESONDERHEITEN

Was ist in Berlin besonders wichtig?

  • Die pauschale Beihilfe besteht in Berlin seit 2020.
  • Die Entscheidung ist freiwillig, aber grundsätzlich unwiderruflich und gilt einheitlich für die beihilfeberechtigte Person und berücksichtigungsfähige Angehörige.
  • Seit 1. März 2026 gilt für Ehegatten und Lebenspartner eine dynamisierte Einkommensgrenze von 20.748 Euro.

PKV-KONSEQUENZ

Teilversicherung oder Vollversicherung – das hängt in Berlin von Ihrer Systemwahl ab

Mit individueller Beihilfe wird regelmäßig nur der verbleibende Kostenanteil privat abgesichert. Wer pauschale Beihilfe wählt, braucht dagegen eine Vollversicherung oder bleibt freiwillig gesetzlich versichert. Diese Weichenstellung sollte vor der Tarifwahl geklärt sein.

HÄUFIGE FRAGEN

FAQ zur Beihilfe in Berlin

Welche Beihilfeformen gibt es in Berlin?

Individuelle Beihilfe und auf Antrag pauschale Beihilfe.

Wie hoch ist der Satz für aktive Beamte?

Grundsätzlich 50 Prozent; bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern kann er 70 Prozent betragen.

Wie hoch ist die Beihilfe für Kinder?

Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen beträgt der Satz 80 Prozent.

Welche Einkommensgrenze gilt 2026?

Seit 1. März 2026 beträgt die Grenze für berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner 20.748 Euro.

Wie wird die pauschale Beihilfe berechnet?

Grundsätzlich werden 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Krankenversicherungsbeitrags gezahlt; bei privater Vollversicherung gelten Begrenzungen.

Kann die Wahl später zurückgenommen werden?

Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist grundsätzlich unwiderruflich.

Was gilt für Anwärter?

Sie sind bei Anwärterbezügen beihilfeberechtigt und können unter den Voraussetzungen auch pauschale Beihilfe wählen.

Was geschieht beim Dienstherrnwechsel?

Die Berliner Zahlung endet; anschließend gilt das Beihilferecht des neuen Dienstherrn.

OFFIZIELLE QUELLEN

Rechtsgrundlagen und Behördeninformationen

Für eine verbindliche Prüfung gelten die jeweils aktuellen Rechtsvorschriften und Auskünfte der zuständigen Beihilfestelle.

Quellenstand: September 2026. Externe Links öffnen in einem neuen Tab.

KONTAKT

Welcher Berliner Beihilfeweg passt zu Ihrer Situation?

Wir vergleichen individuelle und pauschale Beihilfe und klären, was die Wahl für Ihren Krankenversicherungsschutz bedeutet.