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BEAMTE · BEIHILFE
Beihilfe für Beamte in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen bleibt bei der individuellen Beihilfe. Für Ihre Krankenversicherung zählen deshalb vor allem Ihr persönlicher Bemessungssatz, Kinder, Angehörige und der Wechsel in den Ruhestand.
← PKV für BeamteDAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK
In Nordrhein-Westfalen bleibt die individuelle Beihilfe der Maßstab
Aufwendungsbezogene Erstattung nach persönlichem Satz.
Kein allgemeines Wahlmodell zur Beitragshälfte.
Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %.
Bei individueller Beihilfe.
Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen.
Einkommensgrenze 2026: 23.861 Euro.
INDIVIDUELLE BEIHILFE
Wie hoch ist die Beihilfe?
Nordrhein-Westfalen gewährt individuelle Beihilfe nach personenbezogenen Bemessungssätzen. Maßgeblich sind die persönlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt, in dem die Aufwendungen entstehen.
PAUSCHALE BEIHILFE
Gibt es in Nordrhein-Westfalen pauschale Beihilfe?
Nordrhein-Westfalen bietet nach dem aktuellen Landesbeihilferecht keine allgemeine pauschale Beihilfe als Wahlalternative zur individuellen Beihilfe an.
Die Beihilfe wird daher weiterhin als Prozentsatz der jeweils beihilfefähigen Aufwendungen gewährt. Für privat Versicherte ist regelmäßig eine beihilfekonforme Teilkostenversicherung für den verbleibenden Anteil erforderlich.
Die Kostendämpfungspauschale wurde für Aufwendungen ab dem Jahr 2022 abgeschafft. Dies ist von der Frage einer pauschalen Beihilfe zu unterscheiden.
FAMILIE UND EINKOMMEN
Was gilt für Kinder und Angehörige?
Für berücksichtigungsfähige Ehegattinnen, Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner beträgt der Bemessungssatz 70 Prozent. Für Aufwendungen, die 2026 entstehen, gilt eine dynamisierte Einkommensgrenze von 23.861 Euro; zugrunde liegen die Einkünfte des Jahres 2025.
Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen erhalten 80 Prozent. Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Satz der aktiven beihilfeberechtigten Person auf 70 Prozent.
Bei mehreren beihilfeberechtigten Personen erhält nur eine den erhöhten Satz. Maßgeblich ist grundsätzlich, wer die entsprechenden Kinderanteile im Familienzuschlag bezieht.
ANWÄRTERINNEN UND ANWÄRTER
Was gilt im Vorbereitungsdienst?
Beamtinnen und Beamte auf Widerruf mit Anwärterbezügen sind beihilfeberechtigt. Bei individueller Beihilfe gilt grundsätzlich der aktive Bemessungssatz von 50 Prozent, sofern keine Voraussetzung für 70 Prozent wegen mehrerer Kinder vorliegt.
Da Nordrhein-Westfalen keine allgemeine pauschale Beihilfe anbietet, wird der ergänzende Krankenversicherungsschutz im Vorbereitungsdienst am persönlichen Beihilfeanspruch ausgerichtet.
RUHESTAND
Was verändert sich im Ruhestand?
Für Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte sowie andere beihilfeberechtigte Versorgungsempfänger beträgt der Bemessungssatz grundsätzlich 70 Prozent.
Der verbleibende privat abzusichernde Anteil kann sich damit gegenüber dem aktiven Dienst verändern. Die Anpassung sollte erst erfolgen, wenn der neue Beihilfeanspruch feststeht.
DIENSTHERRNWECHSEL
Warum muss die neue Beihilfeordnung geprüft werden?
Bei einem Wechsel zum Bund oder zu einem anderen Land gilt das Beihilferecht des neuen Dienstherrn. Dieser kann andere Leistungsregeln oder eine pauschale Beihilfe anbieten.
Um Unter- oder Überversicherung zu vermeiden, sollte der PKV-Schutz vor dem Wechsel anhand der neuen Beihilfeordnung geprüft werden.
BESONDERHEITEN
Was ist in Nordrhein-Westfalen besonders wichtig?
- Für Aufwendungen ab 2022 wird keine Kostendämpfungspauschale mehr erhoben.
- Die Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner wird dynamisiert; für 2026 beträgt sie 23.861 Euro.
- Der erhöhte Satz bei mindestens zwei Kindern gilt bei mehreren Beihilfeberechtigten grundsätzlich nur für die Person mit den Kinderanteilen im Familienzuschlag.
- Die Beihilfenverordnung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 erneut geändert.
PKV-KONSEQUENZ
Welcher Anteil bleibt in Nordrhein-Westfalen für die PKV?
Bei individueller Beihilfe richtet sich der privat abzusichernde Anteil nach Ihrem persönlichen Bemessungssatz. Kinder, berücksichtigungsfähige Angehörige und später der Ruhestand können diesen Anteil verändern – genau darauf muss der PKV-Schutz abgestimmt sein.
HÄUFIGE FRAGEN
FAQ zur Beihilfe in Nordrhein-Westfalen
Welche Beihilfe gilt in Nordrhein-Westfalen?
Nordrhein-Westfalen gewährt individuelle, aufwendungsbezogene Beihilfe.
Wie hoch ist der Satz für aktive Beamte?
Grundsätzlich 50 Prozent; bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent.
Wie hoch ist die Beihilfe für Kinder?
Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen beträgt der Satz 80 Prozent.
Welche Regel gilt für Ehe- und Lebenspartner?
Bei erfüllter Einkommensvoraussetzung beträgt der Bemessungssatz 70 Prozent.
Welche Einkommensgrenze gilt 2026?
Für 2026 beträgt sie 23.861 Euro; maßgeblich sind die Einkünfte des Jahres 2025.
Gibt es pauschale Beihilfe?
Nein. Das aktuelle NRW-Beihilferecht enthält kein allgemeines Wahlmodell zur hälftigen Beitragsbeteiligung.
Was gilt für Anwärter?
Sie sind mit Anwärterbezügen beihilfeberechtigt; grundsätzlich gilt der aktive Satz von 50 Prozent.
Was gilt im Ruhestand?
Für Versorgungsempfänger beträgt der Satz grundsätzlich 70 Prozent.
Was passiert beim Dienstherrnwechsel?
Dann gilt das Beihilferecht des neuen Dienstherrn und der Versicherungsschutz sollte überprüft werden.
OFFIZIELLE QUELLEN
Rechtsgrundlagen und Behördeninformationen
Für eine verbindliche Prüfung gelten die jeweils aktuellen Rechtsvorschriften und Auskünfte der zuständigen Beihilfestelle.
- RECHT.NRW.DE – Beihilfenverordnung NRW, Stand 2026
- RECHT.NRW.DE – § 12 Bemessung der Beihilfe
- Ministerialblatt NRW – Einkommensgrenzen 2026 und 2027
- Finanzverwaltung NRW – Kostendämpfungspauschale
- LBV NRW – Merkblatt zur Beihilfe
Quellenstand: September 2026. Externe Links öffnen in einem neuen Tab.
KONTAKT
Welcher Restkostenanteil gilt für Sie in Nordrhein-Westfalen?
Wir klären Status, Kinder und Angehörige und prüfen, welcher Anteil nach der individuellen Beihilfe privat abgesichert werden muss.
