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UNTERNEHMEN · INHABERAUSFALL
Wenn Sie als Inhaber ausfallen, laufen die Kosten im Unternehmen weiter.
Ein Unfall oder eine längere Krankheit trifft einen Unternehmer an zwei Stellen. Privat kann Einkommen fehlen. Im Betrieb laufen währenddessen Gehälter, Miete, Leasing, Finanzierungen, Fahrzeuge, Software und andere feste Verpflichtungen weiter.
Gleichzeitig kann Umsatz fehlen. Diese betriebliche Seite des Ausfalls wird häufig erst sichtbar, wenn der Inhaber tatsächlich mehrere Wochen nicht arbeiten kann.
Betriebliche Ausfallrisiken besprechenWAS PASSIERT IM BETRIEB?
Der Betrieb steht vielleicht nicht sofort still.
Montagmorgen.
Der Inhaber fällt nach einem Unfall oder wegen einer Erkrankung für mehrere Wochen aus. Die Mitarbeiter sind da. Fahrzeuge und Maschinen stehen bereit. Gehälter werden fällig. Leasing wird abgebucht. Miete und Finanzierungen laufen weiter.
Aber Entscheidungen bleiben liegen. Angebote verzögern sich. Kunden warten. Aufträge können langsamer abgewickelt werden.
Geld fließt weiter ab, während Einnahmen fehlen oder später kommen.
PRIVAT UND BETRIEBLICH
Privat abgesichert heißt nicht automatisch: Der Betrieb ist abgesichert.
Was Ihre private Seite betrifft
Krankentagegeld kann persönlichen Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit absichern.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung betrifft die langfristige persönliche Arbeitskraft entsprechend den vertraglichen Voraussetzungen.
Eine private Unfallversicherung kann bei versicherten Unfallfolgen vereinbarte Leistungen erbringen.
Was im Unternehmen passiert
Eine Inhaberausfallversicherung betrifft die finanziellen Folgen, die im Unternehmen entstehen, wenn der Inhaber oder Geschäftsführer ausfällt.
Ein Unternehmer kann privat vernünftig abgesichert sein und trotzdem im Betrieb ein Liquiditätsproblem bekommen.
LAUFENDE VERPFLICHTUNGEN
Welche Kosten laufen weiter?
Diese Kosten verschwinden nicht automatisch, nur weil der Inhaber nicht arbeiten kann. Gleichzeitig kann Umsatz fehlen oder sich verschieben.
- Gehälter
- Miete oder Pacht
- Leasing
- Fahrzeugkosten
- Finanzierungen
- Software und laufende Verträge
- Steuerberater
- Externe Dienstleistungen
- Weitere feste Verpflichtungen
DAS PRINZIP
Was ist eine Inhaberausfallversicherung?
Versicherungsnehmer ist das Unternehmen. Versicherte Person ist der Inhaber des Unternehmens oder ein Geschäftsführer.
Nach den zugrunde gelegten SIGNAL-IDUNA-Bedingungen bilden Unfall und Quarantäne den Grundschutz. Krankheit kann zusätzlich eingeschlossen werden.
Bei Unfall oder Krankheit muss eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit von mindestens 60 % vorliegen.
Wie die Leistung angesetzt wird
Die vereinbarte Leistung wird als Tagessatz auf Grundlage der Versicherungssumme erbracht.
Die Versicherungssumme soll sich an den betrieblichen Größen und insbesondere am jährlichen Rohertrag orientieren. Sie ist kein pauschaler Ersatz sämtlicher Fixkosten.
KARENZZEIT
21, 42 oder 90 Tage
Die Karenzzeit ist der vereinbarte Zeitraum, in dem noch keine Leistung erfolgt.
Sie beginnt mit dem ersten Tag der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit von mindestens 60 % beziehungsweise der behördlich angeordneten Quarantäne.
21 Tage
Kann passen, wenn der Betrieb nur einen kürzeren Zeitraum aus eigenen Reserven überbrücken soll.
42 Tage
Verschiebt den Leistungsbeginn weiter nach hinten und muss zur vorhandenen Liquidität passen.
90 Tage
Setzt voraus, dass laufende Verpflichtungen über einen längeren Zeitraum selbst getragen werden können.
LEISTUNGSDAUER
Die 365 Tage beginnen erst nach der Karenzzeit.
Nach den SIGNAL-IDUNA-Bedingungen beginnt die Leistungsdauer erst nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit. Anschließend beträgt die maximale Leistungsdauer für alle versicherten Leistungsarten bis zu 365 Tage.
Bei einem Vergleich lohnt sich deshalb der Blick darauf, ab welchem Zeitpunkt die vereinbarte Leistungsdauer tatsächlich gerechnet wird.
ZUSATZ BEI UNFALL
Bei längerem Krankenhausaufenthalt kann die Karenz entfallen.
Ist innerhalb der Karenzzeit aufgrund eines Unfalls ein mindestens zehntägiger vollstationärer Krankenhausaufenthalt notwendig, entfällt nach den Bedingungen die Karenzzeit.
Dann wird ab dem ersten Tag des unfallbedingten vollstationären Krankenhausaufenthalts geleistet.
LEISTUNGSBERECHNUNG
Wie wird die Leistung berechnet?
Der Tagessatz ergibt sich aus der Versicherungssumme geteilt durch 365. Die tatsächliche Leistung richtet sich zusätzlich nach dem Grad der Arbeitsunfähigkeit.
VERSICHERUNGSSUMME
Welche betriebliche Größenordnung muss getragen werden?
Die Versicherungssumme orientiert sich nach den Bedingungen am jährlichen Rohertrag des Unternehmens.
Der aktuelle Beispielvorschlag weist eine maximale Versicherungssumme von 400.000 € aus. Das bedeutet nicht, dass jeder Unternehmer diese Summe absichern kann oder sollte.
Welche Versicherungssumme tatsächlich möglich und sinnvoll ist, hängt von den betrieblichen Zahlen und der Risikoprüfung ab.
VERSICHERTE LEISTUNGSARTEN
Grundschutz und mögliche Ergänzungen
Unfall und Quarantäne
Bei Unfall muss eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 60 % ärztlich festgestellt sein.
Bei Quarantäne muss eine behördlich angeordnete Quarantäne gegen die versicherte Person bestehen. Maßnahmen im Zusammenhang mit behördlich erklärten Epidemien oder Pandemien sind nach den Bedingungen ausgeschlossen.
Krankheit
Der Baustein Krankheit kann zusätzlich zum Grundschutz vereinbart werden.
Auch hier gilt eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit von mindestens 60 %. Krankheit ist nicht automatisch in jedem Vertrag enthalten.
Psychische Erkrankungen
Psychische Erkrankungen können eingeschlossen werden, wenn dies vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert ist.
Es gilt eine Wartezeit von acht Monaten ab Versicherungsbeginn beziehungsweise ab dem späteren Einschluss.
ERNEUTE ARBEITSUNFÄHIGKEIT
Beginnen Karenz und Leistungsdauer erneut?
Fortsetzung desselben Versicherungsfalls
Bei gleicher Diagnose oder gleichem ursächlichem Zusammenhang gilt der erneute Ausfall als Fortsetzung.
- keine neue Karenzzeit
- Leistungsdauer beginnt nicht neu
- maximal 365 Tage werden nicht verlängert
Neuer Versicherungsfall
Dann beginnen Karenzzeit und Leistungsdauer neu. Eine andere, unabhängige Diagnose kann ebenfalls einen neuen Versicherungsfall darstellen.
Bestehen mehrere Versicherungsfälle gleichzeitig, wird die Leistung nur einmal erbracht. Nach den Bedingungen erfolgt dabei eine Günstigerprüfung.
WEITERE RAHMENBEDINGUNGEN
Ausland und Dynamik
Mit einer wichtigen Einschränkung
Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz weltweit und rund um die Uhr. Die versicherte Person muss ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Hauptsitz des Unternehmens muss ebenfalls in Deutschland liegen.
Bei Unfall und Krankheit leisten die Bedingungen im Ausland nur für die Dauer eines akuten vollstationären Krankenhausaufenthalts.
Jährliche Dynamik
Die Versicherungssumme wird jährlich ohne erneute Gesundheitsprüfung um 1,5 % erhöht. Die erste Erhöhung erfolgt zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres.
Die erhöhte Summe gilt für neue Versicherungsfälle nach dem Erhöhungstermin. Der Beitrag steigt im gleichen Verhältnis.
FÜR WEN KANN DAS THEMA RELEVANT SEIN?
Wenn viel an einer Person hängt.
Das Thema kann Selbstständige, Unternehmer, Firmeninhaber und Geschäftsführer betreffen. Ebenso inhabergeprägte Handwerksbetriebe, Handel, Dienstleistung, GaLaBau und andere Unternehmen mit starker Abhängigkeit von einer Person.
Besonders relevant wird es dort, wo wesentliche Entscheidungen, Kundenbeziehungen, Organisation, Wissen oder Umsatz stark am Inhaber oder Geschäftsführer hängen.
Das heißt nicht, dass eine Inhaberausfallversicherung automatisch für jeden Unternehmer sinnvoll ist.
VOR EINER ENTSCHEIDUNG
Was sollte einmal geklärt werden?
Kosten und Reserven
- Welche betrieblichen Kosten laufen weiter?
- Wie hoch ist die Liquiditätsreserve?
- Wie lange kann der Betrieb den Ausfall selbst auffangen?
Organisation
- Gibt es eine echte Vertretung?
- Welche Aufgaben hängen direkt am Inhaber?
- Welche private Absicherung besteht bereits?
Vertragliche Größen
- Wie hoch ist der relevante Rohertrag?
- Welche Karenzzeit passt zur Reserve?
- Welche Versicherungssumme ist betrieblich sinnvoll?
GUIDE
Sie möchten das Thema zuerst ohne Produktbetrachtung durchgehen?
Im Guide „Wenn Sie plötzlich ausfallen“ sehen Sie, welche privaten und betrieblichen Folgen ein längerer Ausfall haben kann und welche Fragen ein Unternehmer vorher einmal durchdenken sollte.
Guide ansehenFAQ
Häufige Fragen zur Inhaberausfallversicherung
Was ist eine Inhaberausfallversicherung?
Sie betrifft finanzielle Folgen im Unternehmen, wenn der versicherte Inhaber oder Geschäftsführer wegen eines versicherten Ereignisses ausfällt.
Wer ist bei einer Inhaberausfallversicherung versichert?
Versicherungsnehmer ist das Unternehmen. Versicherte Person ist der Inhaber des Unternehmens oder ein Geschäftsführer.
Welche Ereignisse können abgesichert werden?
Unfall und Quarantäne bilden den Grundschutz. Krankheit kann als zusätzlicher Baustein vereinbart werden. Psychische Erkrankungen können eingeschlossen werden, wenn dies vereinbart und dokumentiert ist.
Ab wann leistet die Inhaberausfallversicherung?
Die Leistung beginnt nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit. Diese startet mit dem ersten Tag der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit von mindestens 60 % beziehungsweise der behördlich angeordneten Quarantäne.
Welche Karenzzeiten gibt es?
Nach den zugrunde gelegten SIGNAL-IDUNA-Bedingungen stehen 21, 42 oder 90 Tage zur Verfügung.
Verkürzt die Karenzzeit die 365 Tage Leistungsdauer?
Nein. Die maximale Leistungsdauer von bis zu 365 Tagen beginnt erst nach Ablauf der Karenzzeit.
Wie lange kann die Versicherung leisten?
Nach Ablauf der Karenzzeit beträgt die maximale Leistungsdauer für alle versicherten Leistungsarten bis zu 365 Tage.
Wie wird die Leistung berechnet?
Der Tagessatz entspricht der Versicherungssumme geteilt durch 365. Für den 1. bis 90. Leistungstag gelten 75 %, für den 91. bis 275. Tag 100 % und für den 276. bis 365. Tag 125 % des Tagessatzes. Die tatsächliche Leistung hängt zusätzlich vom Grad der Arbeitsunfähigkeit ab.
Wie hoch kann die Versicherungssumme sein?
Sie orientiert sich am jährlichen Rohertrag. Der aktuelle Beispielvorschlag weist maximal 400.000 € aus. Welche Summe möglich und sinnvoll ist, hängt von den betrieblichen Zahlen und der Risikoprüfung ab.
Sind Krankheiten automatisch mitversichert?
Nein. Krankheit ist ein zusätzlicher Baustein.
Können psychische Erkrankungen eingeschlossen werden?
Ja, wenn dies vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert ist. Es gilt eine Wartezeit von acht Monaten.
Was passiert bei erneuter Arbeitsunfähigkeit?
Bei gleicher Diagnose oder gleichem ursächlichem Zusammenhang innerhalb von weniger als sechs Monaten gilt der Ausfall als Fortsetzung desselben Versicherungsfalls. Nach mehr als sechs Monaten gilt er als neuer Versicherungsfall.
Ist eine Inhaberausfallversicherung dasselbe wie Krankentagegeld?
Nein. Krankentagegeld kann den persönlichen Verdienstausfall betreffen. Die Inhaberausfallversicherung betrifft finanzielle Folgen im Unternehmen.
Ist sie dasselbe wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Nein. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung betrifft die langfristige persönliche Arbeitskraft entsprechend den vertraglichen Voraussetzungen.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Grundsätzlich weltweit und rund um die Uhr. Bei Unfall und Krankheit leisten die Bedingungen im Ausland jedoch nur während eines akuten vollstationären Krankenhausaufenthalts. Wohnsitz der versicherten Person und Hauptsitz des Unternehmens müssen in Deutschland liegen.
GESPRÄCH
Wie lange könnte Ihr Betrieb Ihren Ausfall aus eigener Kraft auffangen?
Wir können gemeinsam ansehen, welche Kosten weiterlaufen, welche Reserven vorhanden sind und ob überhaupt eine betriebliche Lücke besteht.
Inhaberausfall besprechenJörg Semdner
Generalagentur der SIGNAL IDUNA
Seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche
Seit 2009 für SIGNAL IDUNA tätig
Telefon: +49 172 325 98 14
WhatsApp: 030 92364413
E-Mail: info@joergsemdner.de
Web: joergsemdner.de
Persönlich. Verständlich. Bundesweit.
Diese Seite dient der allgemeinen Information zur Inhaberausfallversicherung. Maßgeblich sind die konkrete betriebliche Situation sowie Antrag, Versicherungsschein und die jeweils geltenden Versicherungsbedingungen.

